Batterie vom Auto Teil der Gewährleistung?
Hallo, die Batterie eines Gebrauchtwagens, der vor 3 Tagen gekauft wurde ist bereits leer, obwohl er gerade erst den TÜV bekommen hat. D.H. Der Motor springt nicht an, die Zentralverriegelung funktioniert nicht richtig (beide Türen schließen erst nach ung. 10 Versuchen) und das Radio spinnt (springt an obwohl kein Schlüssel steckt). Liegt das Problem wirklich an der Batterie und wenn ja, muss der Gebrauchtwagenverkäufer sich als Teil der gesetzl. Gewährleistung darum kümmern? Danke
3 Antworten
Auch die Batterie unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung.
Hier stellt sich aber die Frage, ob du von einem gewerblichen Händler oder von privat gekauft hast, denn bei Käufen von privat wird die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen.
Ob der Grund für die Fehlfunktionen wirklich bei der Batterie liegt, ist fraglich. Wenn du vom gewerblichen Händler gekauft hast, sollte dieser an dieser Stelle dein erster Ansprechpartner sein.
Was hat die Batterie mit der TÜV Untersuchung zu tun? Nichts, es sei denn, sie fällt direkt bei der Untersuchung aus.
Nein, aber zur Werkstatt muss man auch irgendwie kommen.
Seit der Wagen gekauft wurde, wurde er genau 3 mal angelassen.
Wie kann bei dem bisschen Strom der Gebrauchtwagenhändler überhaupt sicher sein dass das Auto noch vom Hof kommt?
Ich glaub nicht das es an der batterie liegt