Bachelor vor Sommersemester fertig, Master erst zum Wintersemester, Bafög?

2 Antworten

Du bist verpflichtet, deine Prüfungsnote dem BAföG Amt zu melden, sobald du diese erhältst. Mit Bestehen des Bachelors endet der Anspruch auf BAföG Anspruch. Der laufende Bescheid wird aufgehoben. Mit Beginn des Masterstudium stellst du einen neuen Antrag auf BAföG. In der Zwischenzeit erhältst du keine Leistungen und kannst daher natürlich soviel verdienen, wie du willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Da du einen komplett neuen Antrag stellen musst, wird er auch über eine komplett neue Nummer bearbeitet.