Autounfall auf der Autobahn - wer ist schuld?
hallo zusammen,
ich war heute auf der Autobahn auf der ganz linken Spur, ich wollte gerade ein Kleinwagen überholen der auf der mittleren gefahren ist, genau als ich ihn überholen wollte ist er ruckartig nach links gefahren und hat dabei meinen Außenspiegel getroffen dieser komplett kaputt ist. Wir sind dann aus der Autobahn rausgefahren. Er meinte das er von einem rechten Auto was nehmen ihm war abgedrängt wurde und dadurch aus Reflex nach links auf meine Fahrbahn gelenkt hat wodurch der Schaden passierte. Polizei kam hat alles aufgenommen und als Schuldigen den flüchtigen Fahrer aufgeschrieben der angeblich ihn weggedrängt haben sollte. Dieser hatte von dem das Kennzeichen im Kopf behalten. Als 2 stelle ist die Person die gegen mich gefahren ist und ich an letzter Stelle. Die Polizei hat mich noch gefragt haben sie gesehen ob er abgedrängt wurde ich habe gesagt nein, hab nur gemerkt das er voll nach links gelenkt hat ruckartig und gegen mich ist.
die Polizei meinte die müssen erst gegen den ermitteln der abgehauen ist aber zwischen denen gab es keine Berührungen oder sonst was. Der wird zu 100% alles abstreiten weil es ja überhaupt keine Beweise dafür gibt.
die Frage ist jetzt, für mich ist der Schuldige der neben mir rechts gegen mich gefahren ist. Die Polizei hat den aber nicht als 1 stelle getan im Unfall Gutachten. Es gibt nur den Beweis das er gegen mich gefahren ist. Er hat den Polizisten auch erzählt, das er abgedrängt wurde und halt dadurch gegen mich gefahren ist.
wer wird jetzt zahlen ? Die Polizei konnte mir dazu nix genaues sagen nur sagen das mich keine Schuld trägt.
kennt sich jemand da aus welche Versicherung jetzt dafür aufkommen wird ? Die des flüchtigen oder die von dem der mir reingefahren ist. ??
gruss Mestre danke für alle Antworten
5 Antworten
Ich würde jetzt einfach mal annehmen, da du laut Aufnahme der Polizei ja keine Mitschuld trägst, wird die Versicherung des Fahrzeuges welches dir einen Schaden verursacht hat deinen Schaden zahlen müssen. Sollte der der angebliche Verursacher welcher geflüchtet ist dennoch von der Polizei ausfindig gemacht werden, wird sich die Versicherung deines Schädigers von dem flüchtigen ihr Geld wieder holen.
Wenn es allerdings mit dem aufbringen des flüchtigen recht schnell geht und ihm dies nachgewiesen werden kann oder er es wider erwarten zugibt, dann muss seine Versicherung auch deinen Schaden bezahlen. Aber ich denke das ihm wohl nichts nachgewiesen werden kann. Es sei denn der auf der mittleren Spur hätte eine Dashcam im Fahrzeug und hat es aufgezeichnet.
Der ihn angeblich bedrängt haben soll wird eh nicht gefunden.. und so lange es dafür keine Beweise am Fahrzeug gibt erst recht nicht.
Der jenige der dir rein gefahren ist wird zahlen müssen.
Warte ab was die Polizei sagt
der Hat ihm das Kennzeichen durchgegeben von dem der ihn abgedrängt haben soll die Polizei meinte ist ein Firmen Wagen die werden jetzt gegen den ermitteln aber der wird doch niemals zugeben das der einen abgedrängt hat. Hoffe das ich mein geld bekomme. Polizei hat einfach den der abgehauen ist auf 1 gesetzt was soll der misst.
Er meinte das er von einem rechten Auto was nehmen ihm war abgedrängt wurde und dadurch aus Reflex nach links auf meine Fahrbahn gelenkt hat wodurch der Schaden passierte.
Er hat Dir den Schaden verursacht. Er ist Schadensersatzpflichtig.
Ob er sich an dem anderen schadlos halten kann, hat mit seinem verursachten Schaden (zunächst) nichts zu tun.
Ja der auf der mittleren Spur. Polizei hat aber als Verursacher den auf der ganz rechten Spur eingetragen der flüchtig ist. Aber Kennzeichen von ihm wurde aufgenommen. Der hat aber kein Schaden nix
Ja der auf der mittleren Spur.
... und der hat Dir den Schaden zugefügt. Er ist zum Ersatz verpflichtet. Möglicherweise war die Reaktion des Mittleren auch übertrieben/unnötig. Das muss er dann klären (lassen)
Polizei hat aber als Verursacher ...
der konnte ja auch nicht befragt werden.
Grundsätzlich erst mal die Versicherung desjenigen, der dir rein gefahren ist. Er ist ohne zu schauen ausgewichen und hat dadurch einen Schaden verursacht. Ob der Hauptschuldige erwischt werden wird, ist für dich nicht mehr relevant.
wenn es so ist, wie Du geschrieben hast, dann ist der Autofahrer der rechten Spur quasi der mutmaßliche Unfallverursacher. Der auf der mittleren Spur konnte ja nur nach links ausweichen, wenn er von dem auf der rechten Spur bedrängt und genötigt worden ist. Du bist links außen gefahren..und ich würde mal sagen, dass Dich keine Schuld trifft, wenn der auf der mittleren Spur Dir in die Seite rammelt...aus was für Gründen auch immer. Und wenn Du auch noch durch Blinken Deinen Überholvorgang ordentlich und rechtzeitig angezeigt hast, bist Du quasi auch an einer Mitschuld raus. Denn für ruckartiges Verhalten des zu überholenden Fahrzeugs kannst Du ja nichts...zumal Du auch nicht angemessen reagieren kannst, wenn Du gerade im Überholvorgang bist.
Ich war ganze Zeit auf linken Spur er fuhr neben mir und dann auf einmal ruckartig gegen mich. Wieso setzt die Polizei ihn dann nicht auf 1 schuldig ? Wenn es so klar ist.
na ja...die Polizei macht das erst mal aus dem Grund, weil derzeit immer noch die Unschuldsvermutung gilt. Ich meine mal...Du kannst der Polizei ja viel erzählen. Die müssen ja auch erst mal die Daten auswerten, bevor sie selber zu einer Einschätzung kommen...besonders in solchen unklaren Fällen, wo in der Ereigniskette 1 Unfallverursacher und 1 indirekter Verursacher verwickelt sind. In der StVO gilt eh immer die Faustregel "wer auffährt ist Schuld" ..von daher bist Du doch schon raus aus der Geschichte. Selbst wenn der Fahrer auf der rechten Seite gar keine Schuld trägt..und das ganze nur eine Selbstschutzbehauptung des Fahrers der mittleren Spur war.
wenn es so ist, wie Du geschrieben hast, dann ist der Autofahrer der rechten Spur quasi der mutmaßliche Unfallverursacher.
Er hat keinem direkten Schaden zugefügt. Er ist - zunächst - raus. Zumal noch ungeklärt ist, ob die Reaktion des Schadensverursachers notwendig / unausweichlich war.
Wenn das so ist was ich auch denke wieso setzt die Polizei ihn dann nicht als Verursacher ein im Unfall Dokument.