AUTOPSIE: kann man als Angehöriger eines Toten bei der Autopsie dabei sein!?
Liebe Fragehelfer!
Zur Zeit stelle ich mir die Frage: wenn man einen Angehörigen hat, der im Verdacht steht, z.B. ERMORDET worden zu sein (z.B. aufgrund einiger "Lebensäußerungen" dieses "Toten" noch zu Lebzeiten (z.B. durch entsprechende Ängste, die er telefonisch/ direkt oder durch "Briefe" geäußert hatte): dann kann die Famlie/ die Angehörigen ja eine AUTOPSIE bei der Staatsanwaltschaft/ bei Gericht "beantragen", oder?!
Diese "Gerichtsmediziner" sollen dann durch diese "Autopsie" herausfinden, ob der Tote z.B. eines "Unnatürlichen" oder "gewaltsamen" Todes zum Opfer gefallen ist!?
Ist es dabei möglich, dass bei so einer "Autopsie" ein Angehöriger des Toten ANWESEND ist (während die Gerichtsmediziner den TOten "Obduzieren"?!). (zB. weil er den "Toten" genau kannte, u. ihm - trotz sehr "raffinierten Mordes (der zunächst nicht auf "unnatürliche" Todesursache hinweist!) - dabei schnell "ansieht", dass dieser ERMORDET worden ist?! (u. so den "Gerichtsmedizinern" wichtige "Hinweise" geben könnte, wenn er "dabei" wäre! (denn er würde befürchten, dass die - ja unter starkem Zeitdruck arbeitenden - Gerichtsmediziner "etwas wichtiges übersehen" würden!)).
Wäre das evtl. möglich?!
5 Antworten
Nein, (auch) Angehörige haben bei einer Obduktion nichts zu suchen. Dies u.A. deshalb, weil diese Untersuchung der vollen Konzentration & Aufmerksamkeit bedarf; die Anwesenheit irgendwelcher Angehörigen o.a. nicht involvierten/dazugehörigen Personen, könnte/würde hierbei nur stören, bzw u.U. den Ablauf behindern. Eine hysterische, kotzende oder umkippende Person, ist nichts, was man dabeihaben will/gebrauchen kann.
Abgesehen davon, können die visuellen, akustischen & olfaktorischen Reize, für Laien nicht „nur“ schockierend, sondern auch (nachhaltig) traumatisierend sein; eine Obduktion im TV zu sehen oder diese 1:1 zu erleben, sind 2 komplett verschiedene Dinge - dies kann ich Dir aus langjähriger berufl. Erfahrung versichern.
Btw: Gerichtsmediziner sind Profis, verfügen idR über eine hohe Fachkompetenz, wissen bestens, was sie tun und benötigen deshalb keine „Tipps“/Hinweise von Angehörigen o.a. Laien.
Natürlich nicht.
1. Bei gerichtlich angeordneten Obduktionen (z. B. bei ungeklärter Todesursache) handelt es sich um ein rechtsmedizinisches Verfahren. Nur befugtes Fachpersonal (z. B. Pathologen, Rechtsmediziner, eventuell Polizei/Staatsanwaltschaft) darf anwesend sein.
2. Der Autopsiesaal ist ein steriler Bereich, der bestimmten Hygienevorschriften unterliegt. Dementsprechend müsste man Angehörige aufklären und darauf achten, dass sie diese Vorschriften beachten. Das kostet Zeit und wäre unnötiger Aufwand.
3. Die Prozedur ist medizinisch und technisch anspruchsvoll, sodass Angehörige da stören würden.
4. Ist für Angehörige psychisch sehr belastend und hysterisch schreiende, weinende Angehörige braucht bei der Autopsie niemand. Da keiner im Vorfeld weiß, wie Angehörige reagieren werden, ist es besser, sie direkt auszuschließen.
5. Angehörige geben Hinweise, wenn die Polizei sie dazu befragt. Sowohl Polizei, Gerichtsmediziner, Pathologen als auch Angehörige sind zu Wahrheit verpflichtet.
6. Angehörige sind kein Fachpersonal, um "Hinweise" zu geben. Wenn es hart auf hart kommt, dann stehen auch sie selbst im Verdacht.
Probleme der seitens Gerichtsmediziner/ Polizei:
Problematisch wird es, wenn die Polizei, Gerichtsmediziner oder Pathologen ihre Arbeit bewusst/ unbewusst nicht vernünftig machen. Solche Fälle sind dokumentiert und passieren eher selten. Es ist wichtig zu Differenzieren, zwischen Fahrlässigkeit und Vertuschung:
Fahrlässigkeit:
Durch Zeitdruck oder Überlastung (z. B. zu viele Fälle, zu wenig Personal) oder unzureichende Erfahrung des Personals. Manchmal ist es medizinisch schwierig, zwischen natürlichen und nichtnatürlichen Todesursachen zu unterscheiden.
Vertuschung:
Solche Fälle sind seltener, aber sie kommen vor – insbesondere, wenn Korruption und politische Interessen im Spiel sind oder wenn Fehler der Mediziner/ der Polizei vertuscht werden sollten.
Berühmte Beispiele sind: Der Fall Oury Jalloh (gestorben in Polizeigewahrsam, viele Widersprüche in Gutachten) oder der Fall Gustl Mollath (falsch in der Psychiatrie, zweifelhafte Gutachten).
Was kann man tun, wenn Zweifel bestehen?
Zweites Gutachten anfordern. Unabhängige Rechtsmediziner oder Pathologen konsultieren. Rechtsanwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragen kann. In extremen Fällen: Medien oder Öffentlichkeit suchen (vorsichtig und mit Beratung).
Also "Nein"!? (also: "Personl. Anwesenheit" nicht möglich!). - Aber wie sähe es dann - rechtlich - aus, wenn man stattdessen mal eine VIDEO- ÜBERWACHUNGSKAMERA in so einem "Autopsie- Raum" aufstellen würde, der genau dokumentieren würde, "was mit der Leiche (nicht) gemacht" wird, u. was "mit der Leiche passieren" würde?!
("wichtige Sachverhalte" werden doch auch sonst immer "dokumentiert"!°).
Ironie hin Sarkasmus her aber die Vorschriften sind bei der Autopsie strenger, allein schon wegen der Beweismittelsicherung.
Aber eben nicht steril und Hygiene betrifft eher, dass der Arzt sich vor Infektionen schützen soll/muss.
Ich glaube aber, "STill" meint das NICHT "Ironisch"!
Gerade bei einem Verdacht auf Tötungsdelikt ist da unter Garantie kein Angehöriger/Tatverdächtiger dabei!
Rein technisch wüsste ich nicht, was gesetzlich gegen eine Anwesenheit sprechen könnte. Da sehe ich eher ethische Aspekte.
Nein.
Das willst du auch nicht wirklich sehen.
Warum nicht?! - Aus rein "wissenschaftlichem Interesse" am Fall, versteht sich! WÄre schließlich "naher Verwandter" mit großem Interesse an den "Ursachen des Ablebens" des Verwandten!
Und was den "Ekel" bei der Sache angeht: so manchen "Horrorfilm" würde ich sicherlich wesentlich "ekeliger" finden! (guckt sich dennoch heutzutage fast jedes Kind an!).
Warum also nicht?!
Doch, warum nicht?! (die Ärzte/ gerichtsmediziner müssen das schließlich auch - täglich! - sehen!)
Nein. Selbstverständlich nicht.
Und wie wär's mit "Video- Überwachtungskameras", die die "Obduktion" filmen/ dokumentieren würde?!
Ach was? Das ist quasi eine Werkstatt für Fleischbeschau. Ich selbst war mal bei einer Blutentnahme anwesend und zwar ohne jegliche Hygiene. (wozu auch?!)