AUTOPSIE: kann man als Angehöriger eines Toten bei der Autopsie dabei sein!?

5 Antworten

Nein, (auch) Angehörige haben bei einer Obduktion nichts zu suchen. Dies u.A. deshalb, weil diese Untersuchung der vollen Konzentration & Aufmerksamkeit bedarf; die Anwesenheit irgendwelcher Angehörigen o.a. nicht involvierten/dazugehörigen Personen, könnte/würde hierbei nur stören, bzw u.U. den Ablauf behindern. Eine hysterische, kotzende oder umkippende Person, ist nichts, was man dabeihaben will/gebrauchen kann.

Abgesehen davon, können die visuellen, akustischen & olfaktorischen Reize, für Laien nicht „nur“ schockierend, sondern auch (nachhaltig) traumatisierend sein; eine Obduktion im TV zu sehen oder diese 1:1 zu erleben, sind 2 komplett verschiedene Dinge - dies kann ich Dir aus langjähriger berufl. Erfahrung versichern.

Btw: Gerichtsmediziner sind Profis, verfügen idR über eine hohe Fachkompetenz, wissen bestens, was sie tun und benötigen deshalb keine „Tipps“/Hinweise von Angehörigen o.a. Laien.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Natürlich nicht.

1. Bei gerichtlich angeordneten Obduktionen (z. B. bei ungeklärter Todesursache) handelt es sich um ein rechtsmedizinisches Verfahren. Nur befugtes Fachpersonal (z. B. Pathologen, Rechtsmediziner, eventuell Polizei/Staatsanwaltschaft) darf anwesend sein.

2. Der Autopsiesaal ist ein steriler Bereich, der bestimmten Hygienevorschriften unterliegt. Dementsprechend müsste man Angehörige aufklären und darauf achten, dass sie diese Vorschriften beachten. Das kostet Zeit und wäre unnötiger Aufwand.

3. Die Prozedur ist medizinisch und technisch anspruchsvoll, sodass Angehörige da stören würden.

4. Ist für Angehörige psychisch sehr belastend und hysterisch schreiende, weinende Angehörige braucht bei der Autopsie niemand. Da keiner im Vorfeld weiß, wie Angehörige reagieren werden, ist es besser, sie direkt auszuschließen.

5. Angehörige geben Hinweise, wenn die Polizei sie dazu befragt. Sowohl Polizei, Gerichtsmediziner, Pathologen als auch Angehörige sind zu Wahrheit verpflichtet.

6. Angehörige sind kein Fachpersonal, um "Hinweise" zu geben. Wenn es hart auf hart kommt, dann stehen auch sie selbst im Verdacht.

Probleme der seitens Gerichtsmediziner/ Polizei:

Problematisch wird es, wenn die Polizei, Gerichtsmediziner oder Pathologen ihre Arbeit bewusst/ unbewusst nicht vernünftig machen. Solche Fälle sind dokumentiert und passieren eher selten. Es ist wichtig zu Differenzieren, zwischen Fahrlässigkeit und Vertuschung:

Fahrlässigkeit:

Durch Zeitdruck oder Überlastung (z. B. zu viele Fälle, zu wenig Personal) oder unzureichende Erfahrung des Personals. Manchmal ist es medizinisch schwierig, zwischen natürlichen und nichtnatürlichen Todesursachen zu unterscheiden.

Vertuschung:

Solche Fälle sind seltener, aber sie kommen vor – insbesondere, wenn Korruption und politische Interessen im Spiel sind oder wenn Fehler der Mediziner/ der Polizei vertuscht werden sollten.

Berühmte Beispiele sind: Der Fall Oury Jalloh (gestorben in Polizeigewahrsam, viele Widersprüche in Gutachten) oder der Fall Gustl Mollath (falsch in der Psychiatrie, zweifelhafte Gutachten).

Was kann man tun, wenn Zweifel bestehen?

Zweites Gutachten anfordern. Unabhängige Rechtsmediziner oder Pathologen konsultieren. Rechtsanwalt einschalten, der Akteneinsicht beantragen kann. In extremen Fällen: Medien oder Öffentlichkeit suchen (vorsichtig und mit Beratung).


Keyboardfan 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 05:52

Also "Nein"!? (also: "Personl. Anwesenheit" nicht möglich!). - Aber wie sähe es dann - rechtlich - aus, wenn man stattdessen mal eine VIDEO- ÜBERWACHUNGSKAMERA in so einem "Autopsie- Raum" aufstellen würde, der genau dokumentieren würde, "was mit der Leiche (nicht) gemacht" wird, u. was "mit der Leiche passieren" würde?!

("wichtige Sachverhalte" werden doch auch sonst immer "dokumentiert"!°).

Still  29.05.2025, 08:22
Der Autopsiesaal ist ein steriler Bereich, der bestimmten Hygienevorschriften unterliegt.

Ach was? Das ist quasi eine Werkstatt für Fleischbeschau. Ich selbst war mal bei einer Blutentnahme anwesend und zwar ohne jegliche Hygiene. (wozu auch?!)

Blackundercover  29.05.2025, 08:29
@Still

Ironie hin Sarkasmus her aber die Vorschriften sind bei der Autopsie strenger, allein schon wegen der Beweismittelsicherung.

Still  29.05.2025, 08:30
@Blackundercover

Aber eben nicht steril und Hygiene betrifft eher, dass der Arzt sich vor Infektionen schützen soll/muss.

Gerade bei einem Verdacht auf Tötungsdelikt ist da unter Garantie kein Angehöriger/Tatverdächtiger dabei!

Rein technisch wüsste ich nicht, was gesetzlich gegen eine Anwesenheit sprechen könnte. Da sehe ich eher ethische Aspekte.

Nein.

Das willst du auch nicht wirklich sehen.


Keyboardfan 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 05:48

Warum nicht?! - Aus rein "wissenschaftlichem Interesse" am Fall, versteht sich! WÄre schließlich "naher Verwandter" mit großem Interesse an den "Ursachen des Ablebens" des Verwandten!

Und was den "Ekel" bei der Sache angeht: so manchen "Horrorfilm" würde ich sicherlich wesentlich "ekeliger" finden! (guckt sich dennoch heutzutage fast jedes Kind an!).

Warum also nicht?!

Keyboardfan 
Beitragsersteller
 29.05.2025, 07:09

Doch, warum nicht?! (die Ärzte/ gerichtsmediziner müssen das schließlich auch - täglich! - sehen!)

Nein. Selbstverständlich nicht.


Keyboardfan 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 05:53

Und wie wär's mit "Video- Überwachtungskameras", die die "Obduktion" filmen/ dokumentieren würde?!