Das, was du beschreibst, ist sehr belastend – sowohl für dich aber vor allem für das Kind. Was hier vorliegt, ist eine massive Kindeswohlgefährdung, und das darf auf keinen Fall so bleiben. Deine Tante zeigt möglicherweise Symptome einer psychischen Erkrankung, z. B. eine beginnende Demenz oder eine schizophrene. Ihre Mutter scheint ebenfalls stark pflegebedürftig zu sein. Die 12-jährige Tochter wird zur Hauptpflegekraft, was eine völlige Überforderung und Vernachlässigung des Kindes darstellt.
Wer ist jetzt zuständig – und was kannst du tun?
1. Jugendamt erneut kontaktieren – diesmal schriftlich
Formuliere es so konkret wie möglich, z. B.:
- Dass das Kind Pflegeverantwortung für zwei Erwachsene trägt.
- Dass die Wohnung verwahrlost ist.
- Dass die Tante Anzeichen einer psychischen Erkrankung zeigt.
- Dass du Sorge hast um die körperliche und seelische Unversehrtheit des Kindes.
➡ Tipp: Reiche deine Meldung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein ein oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Bitte um eine Rückmeldung mit Aktenzeichen.
2. Familiengericht – Kindeswohlgefährdung melden
Du kannst beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht eine Anregung zur Prüfung der elterlichen Sorge einreichen, z. B.: "Ich möchte anregen, das Familiengericht einzuschalten, da ich den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung habe. Es geht um ein 12-jähriges Mädchen, das allein die Pflege für ihre psychisch kranke Mutter und eine pflegebedürftige Großmutter übernimmt."
3. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der ASD ist Teil des Jugendamts, aber manchmal erreichbar über andere Wege. Frage im Rathaus oder bei der Stadtverwaltung nach, wer der zuständige Sachbearbeiter für den ASD in eurem Bezirk ist, und verlange einen persönlichen Kontakt.
4. Schule / Lehrer informieren
Falls du Kontakt zur Schule hast oder weißt, wo das Kind hingeht: Informiere ggf. anonym oder direkt den/die Schulsozialarbeiter:in oder die Schulleitung. Lehrer haben eine Meldepflicht bei Kindeswohlgefährdung und können ggf. viel bewegen.
5. Beratungsstellen und Ombudsstellen
Es gibt in jedem Bundesland unabhängige Beratungsstellen, auch für Außenstehende. Du könntest dich dort beraten lassen, was deine nächsten Schritte sein können. Beispiele: Kinderschutzbund, Nummer gegen Kummer – anonym & kostenfrei, Bundesarbeitsgemeinschaft Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.
6. Pflegestützpunkt / Sozialpsychiatrischer Dienst
Gerade wenn du dir Sorgen wegen Demenz oder psychischer Erkrankung machst: Der Sozialpsychiatrische Dienst deiner Stadt/Kommune kann eine Einschätzung vornehmen. Die können z. B. Hausbesuche machen, wenn Gefahr im Verzug ist.
➡ Tipp: Führe ab sofort ein Tagebuch oder Protokoll, in dem du alle Beobachtungen festhältst: Datum, Uhrzeit, Ereignis. Das kann sehr wichtig sein, um Behörden zu einer Einschätzung zu zwingen