Auto verkauft, nun will Käufer Mängel festgestellt haben?

Vando  02.07.2020, 23:36

Hast du in dem Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

anne975 
Fragesteller
 02.07.2020, 23:40

Ja

8 Antworten

Hallo Anne,

eine alte Masche, auf die du nicht hereinfallen solltest!

habe immer alles notwendige reparieren lassen und habe sogar erst vorigen Monat den TÜV erneuert (den er locker bestand).

Mehr kannst und brauchst du als private Verkäuferin auch nicht tun!

Muster-Kaufvertrag – Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeugs

Der mobile.de Muster-Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge. Klarheit & Sicherheit für Käufer & Verkäufer.

2. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Mobile.de Muster-Kaufvertrag Privatverkauf

https://www.mobile.de/magazin/toolbox/resource/blob/8368/0b000877a06bf31807bf5ac6a826631d/kaufvertrag-pkw-von-privat-data.pdf

Das Auto war schon abgemeldet, aber ich bot ihm an, in der Straße mal hin und her zu fahren. Wollte er nicht und hat es gekauft für 950€ (Kaufvertrag von mobile.de).

Paar Tage später hatte er die Kennzeichen und holte das Auto ab.

Nun meldet er sich - der 5. Gang soll fiepen und das Auto hat einen Getriebeschaden

Nachgefragt:

Wenn der Käufer über so viel technisches Verständnis verfügt, muss er sich fragen lassen, weshalb ihm der angebliche Getriebeschaden nicht sofort aufgefallen ist?

Der Käufer stellt hier eine Forderung von 350,- EUR in den Raum, ohne diese weiter zu begründen.

Der Käufer hat (selbst wenn er sie hätte) seine Gewährleistungsansprüche verspielt!

Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss. Der private Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für: Garantiezusagen. Arglistig verschwiegene Mängel.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/

Die Rechtslage beim Kaufvertrag

Ist die übergebene Kaufsache mangelhaft, sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Hiermit soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung!

Wer dem Verkäufer dieses Recht verwehrt und stattdessen Forderungen stellt, verliert seine Gewehrleistungsansprüche!

Rücktritt wegen Sachmangels, Fristsetzungserfordernis: Obliegenheit des Käufers, dem nacherfüllungspflichtigen Verkäufer Gelegenheit zur Untersuchung der Kaufsache zu geben als Bestandteil ordnungsgemäßer Fristsetzung

9 Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Schadensersatz nicht zu. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass der vom Kläger mit Schreiben vom 30. November 2005 erklärte Rücktritt vom Vertrag nicht wirksam ist, weil der Kläger es versäumt hat, der Beklagten in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise Gelegenheit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) zu geben.

Den ganzen Fall, sowie die Urteilsbegründung findest du hier:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/viiizr310_08.htm

Tipp: Du solltest dich auf den Kaufvertrag berufen

Wichtig: Mach keine weiteren Angaben, die der Käufer zu seinen Gunsten auslegen kann.

Ich bin ehrlich - das dieses Auto mal fiept und klappert, weiß ich natürlich, aber das war schon so, als ich es vor 3 Jahren kaufte.

Wenn du das Fiepen und Klappern nicht im Vertrag erwähnt hast - solltest du auch jetzt nichts davon zugeben.

Getriebeschaden erkennen

Das eindeutigste Zeichen für einen Getriebeschaden sind Ölflecken. Kommt das Öl nicht vom Motor (der bei herkömmlichen Modellen weiter vorne sitzt), sondern tritt aus dem Getriebe aus, sollte das Auto nicht mehr gefahren und schnellstmöglich zur Werkstatt gebracht werden. Warnzeichen eines nahenden Getriebeschadens sind zudem ungewöhnliche, lauter werdende oder unbekannte Geräusche sowie unruhiges Fahrverhalten. Weitere Anzeichen sind eine instabile Gangschaltung, herausspringende oder schwer einlegbare Gänge. Wenn die Gänge nicht mehr zuverlässig gewählt werden können oder der Wagen sich trotz eingelegtem Gang im Leerlauf befindet, steht das baldige Versagen des Getriebes meist bevor. Auch das Ruckeln eines Autos kann auf einen Getriebeschaden hinweisen. Der Wagen ruckelt, wenn der Kraftfluss abreißt. Diese Unterbrechung kann beim manuellen Schaltgetriebe eine defekte Kupplung verursachen oder eine beschädigte Verzahnung im Getriebe.

Diese Anzeichen hättest du doch sicher bemerkt - oder?

Was kostet ein Austauschgetriebe?

Ebenfalls preiswerter als Austauschgetriebe der Vertragswerkstatt sind überholte Getriebe. Das liegt daran, dass der Aufwand für einen Tausch geringer ist als für eine Reparatur. So kostet ein überholtes Getriebe ab 1400 Euro, der Aus- und Einbau dann zwischen 300 bis 500 Euro. Jedoch haben nicht alle Spezialbetriebe überholte Getriebe auf Lager und bieten auch nicht immer den Einbau fremder Getriebe an. Empfehlenswert ist es demnach, sich bei einem Getriebeschaden beim Spezialisten zu melden und nach deren Möglichkeiten sowie einem Kostenvoranschlag zu fragen.

https://www.autobild.de/artikel/getriebeschaden-symptome-reparatur-kosten-1287042.html

Fazit: Mit den verlangten 350,- EUR ließen sich gerade einmal die Lohnkosten für den Austausch bezahlen - nicht aber ein Austauschgetriebe!

Gut zu wissen:

Gut möglich, dass dich der Abzocker noch eine Weile nervt.

Du solltest dich nicht darauf einlassen.

Auch dann nicht, wenn die Forderung gesenkt wird!

Viel Erfolg!

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lass dich nicht von so vielen Leuten hier beraten. Da wirst du glaube ich verrückt :)

Zum Thema. Die Käufer versuchen gern im nachhinein Fehler zu finden und dann den Preis zu drücken. Ist schon fast standard bei jungen leuten die ihr auto zum ersten mal verkaufen. Ganz nach dem Motto - versuchen kann man es mal.

Zum Rechtlichen:

Du hast alles richtig gemacht. Du hast den Vertrag von mobile verwendet. Das ist sehr gut und Super! Denn dort steht, dass du das auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft hast. und das hat der Käufer akzeptiert.

Als Privatperson musst du also schonmal garnichts befürchten.

Es gibt eine Ausnahme:

Wenn der Fehler wirklich vorhanden ist, du auch davon wusstest und er wirklich den Käufer getäuscht hast dann musste du den Schaden regulieren oder in diesem Fall den Kauf rück abwickeln da man hier von einem Wirtschaftlichen Totalschaden spricht. Das versucht hier der Käufer dir einzureden.

ABER:

Zum Thema Beweise:

Der Käufer muss dir bei solch einer unterstellung beweisen, dass der Schaden vorher da war, das du davon wusstest und ihn täuschen wolltest. Alleine Das gutachten was er erstellen müsste um damit zu klagen würde ihn weitaus mehr kosten als er durch das auto zurück bekommt :) Aus diesem Grund kann ich dir jeden Schock nehmen und dir folgenden Tipp geben:

Kontakt zum Käufer höflich beenden. Schreib ihm sowas wie:
Das Auto hat die Mängel die im Kaufvertrag festgehalten wurden. Weitere Mängel sind mir nicht bekannt. Da ich ihnen Das Fahzeug unter ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft habe und sie keine Probefahrt wollten, gehe ich davon aus, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt. Ich möchte sie daher bitte mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren.

Jeglichen weiteren Versuch, jede Frage, jede Art Brief oder jede Drohung vom Käufer ignorierst du. Einen anwalt brauchst du nicht - spätestens wenn er versucht seinen anwalt zu besuchen wird er aus allen wolken fallen wenn er die preise vor sich sieht und schnell verstehen, dass er eigentlich ganz zufrieden mit dem auto ist. Ich verspreche dir, dass du nie von einem anwalt hören wirst.

Noch ein Tipp Weil du "studentin" schreibst. es gibt solche Typen die dann schnell persönlich werden oder gar drohungen gegen dich aussprechen. Auf keinen Fall antworten sondern den gesamten Chat der Polizei vorlegen und anzeige erstatten! das kostet dich nichts! Lass dich nicht einschüchtern oder gar zur Zahlung bewegen! Er hat ein altes billiges auto gekauft und erwartet einen neuwagen mit voller garantie. Das erklärt ihm sein anwalt schon. Du hast alles perfekt gemacht. Du sitzt am längeren hebel und diese Position darfst du nicht aufgeben...

Woher ich das alles weiß? Mein erstes auto wurde von mir privat via ADAC Kaufvertrag verkauft für 5000 euro. Käufer meinte ich habe ihn ein totalschaden verkauf tund drohte mit anwalt... selbst da habe ich nie wieder was gehört außer ein paar einschüchterungen und einen brief von einem anwalt den er vermutlich selbst geschrieben hatte denn den anwalt gab es nicht (Anzeige wegen urkundenfälschung habe ich jedoch gemacht)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anne975 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:03

Und wenn derjenige eine Rechtsschutz hat? Das kostet ihn doch nichts und er klagt einfach.

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Takiry  03.07.2020, 00:07
@anne975

nein. eine Rechtschutz greift nicht bei Willkür sondern wenn er verklagt wird und auch nur dann, wenn er erfolg auf Gewinn hat. und wie gesagt selbst dann wenn er klagt. dann muss er dir beweisen das du ihn betrügen wolltest. Wie will er das machen? Du bist eine Frau und sagst selbst das du dich mit autos nicht auskennst. Wird dir jeder richter glauben (nicht böse gemeint) und darum hast du ja auch das auto unter sachmängehaftung verkauft und zu einem niedrigen preis usw... das spricht alles gegen eine täuschung. Kein Gericht auf diesem planeten verlangt von dir eine rückzahlung. 100% Sicher. Wirklich. Mach dir bitte keinen kopf und stell die gespräche zum Käufer ein. Glaub mir ich weiß wovon ich rede. das macht einen fertig aber genau darauf setzen diese leute... die wollen das du nachgibst und das darfst du nicht.

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Ja, alles easy.

0 Problemo.

Weil ER muss DIR beweisen, dass DU es wusstest.

Kann er nicht, schade, vorbei.

Ein hätte wissen müssen, reicht nicht.

Er muss dir zb nachweisen, dass irgendein Mechaniker dir das schonmal gesagt hatte oder du den schon so gekauft hattest.

Nayes2020  02.07.2020, 23:35

Kann natürlich sein das die Fragestellerin aus Angst etwas zu viel gesagt und verraten hat...

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Cateater  02.07.2020, 23:37
@Nayes2020

Würde ich abstreiten, wenn das nicht schriftlich ist.^^

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anne975 
Fragesteller
 02.07.2020, 23:46
@Nayes2020

Ich kann halt nicht abstreiten, dass mein Auto fiept. Ich kann aber mit gutem Gewissen sagen, dass ich keine Ahnung von Autos habe und nicht hören kann, was ein Getriebeschaden sein soll. Aber Unwissenheit schützt nicht vor allem, oder?!

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Cateater  02.07.2020, 23:49
@anne975

Doch.

Er muss dir nachweisen, dass du wusstest, dass das ein Getriebeschaden war.

Da kommt gar nix, sag ihm er soll nach hause gehen.

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anne975 
Fragesteller
 02.07.2020, 23:43

Ich war bisher immer nur in der privaten Werkstatt bei dem Kumpel meines Vaters, weshalb auch nie eine Dokumentation über Reparaturen erfolgte. Aber das störte den Käufer nicht und er fragte nicht weiter nach. Aber wenn jemand nach meiner Werkstatt fragt, was sage ich dann da? Ich will ja auch niemanden mit reinziehen.

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Cateater  02.07.2020, 23:50
@anne975

Du sagst gar nichts.

Der war nie in einer Werkstatt und du wusstest davon nix.

Er fiepte, aber dabei hattest du dir nichts gedacht.

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Das Wichtigste, den Ausschluss der Gewährleistung, hast du also beachtet.

Grundsätzlich sind größere Defekte bei einem Kompaktwagen für 950€ und 155.000km erwartbar. D.h. er kann nicht darüber argumentieren, dass sich das Auto in einem untypischen Zustand befunden habe.

Auch kann er nicht darüber argumentieren, dass du bekannte Mängel verschwiegen hast. Du bist zur (unaufgeforderten) Offenbarung aller bekannten Mängel verpflichtet, was du offenbar geleistet hast. Besser wäre natürlich noch gewesen, dass im Kaufvertrag nieder zu schreiben. Die mündliche Mitteilung reicht zwar aus, vor Gericht sind mündliche Absprachen ohne Zeugen aber immer relativ schlecht nachweisbar.

Bei einem Autokauf von Privat, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden vor dem Kauf existierte. Du musst da erstmal nichts beweisen. Die Beweislastumkehr greift hier nicht. Du schreibst jedoch nicht, wie der Vorwurf mit dem Getriebeschaden konkret ausschaut. Wirft er dir vor, dass das Getriebe ein Totalausfall ist, könnte es natürlich wieder eng für dich werden, wenn das Getriebe tatsächlich in jenem Zustand zum Zeitpunkt deines Besitzes war. Ist das hingegen ein Defekt der Art: Gang geht schlecht rein - fällt das wieder unter den Aspekt: Erwartbarer Zustand und der Mitteilung. Hinzu kommt noch, dass man zwischen wirklichem Defekt und Verschleiß unterscheiden muss. Ist dieser „Schaden" nur eine Übertreibung des Käufers und handelt es sich in Wahrheit um gewöhnlichen Verschleiß, bist du (was das Getriebe) angeht mal vollständig aus dem Schneider. Und das es gewöhnlicher Verschleiß ist, ist bei 155.000km eines Kleinwagens absolut plausibel.

Also nach dem Blick der sich mir durch die Beschreibung bietet, würde ich dich als weitgehend aus dem Schneider bezeichnen. Entsprechende Details können da natürlich was ändern. Es ist und bleibt halt eine Ferndiagnose.

Viel Erfolg bei dieser Sache!

anne975 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:16

Alles genannten und mir bekannten Mängel stehen schriftlich im Kaufvertrag. Aber dort steht nichts von fiepen oder Getriebe.

Er teilte mir nur mit, dass der 5. Gang fiept und er in der Werkstatt war und das Getriebe kaputt sei. Das Auto fährt einwandfrei (hat erst TÜV und alles bekommen), aber kann jeden Moment den Geist aufgeben. Deshalb will er 350€ von mir haben. Der Getriebeschaden ist auch kein Betrug, sondern Wahrheit, weshalb ich auch verstehen kann, dass er sauer ist. Aber wie gesagt: für 950€ erwartet niemand einen Neuwagen.

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Vando  03.07.2020, 00:30
@anne975

Ok. Dann würde ich behaupten, kommt es einzig und allein darauf an, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs fahrbar war. Da das wohl der Fall war, kann man dich nicht dafür belangen. Du bist nicht verpflichtet für einen neuwertigen Zustand des Getriebes zu sorgen. Auch nicht, zuvor den Status Quo untersuchen zu lassen.

Und wenn das Getriebe zuvor wirklich anstandslos funktioniert hat, würde ich das ganz weit im Bereich des gewöhnlichen Verschleißes vermuten.

Aber zur Sicherheit: Wie hat sich den der „Schaden" bei dir vorher bemerkbar gemacht?

PS: Falls jene Werkstatt zum Schluss kommen sollte, dass das Getriebe vorher unfahrbar gewesen sei, würde ich ganz heftig misstrauisch werden. Es wäre nicht der erste Fall, das jemand einen Kumpel bei einer KFZ Werkstatt hat, der für ihn eine „günstige" Diagnose ausstellt.

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anne975 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:37
@Vando

Bei mir hat sich noch nie ein Schaden bemerkbar gemacht. Ich habe das Auto drei Jahre durchgehend gefahren und hatte keine Probleme damit. Er sagt etwas von fiepen und das kann ich nur bestätigen, da dieses Auto halt allerhand Geräusche beim Fahren verursacht. Und er ist das Auto ja auch noch 3 Tage gefahren und ihm fiel nur auf, dass es fiept. Deshalb Werkstatt und nun haben die gesagt, dass das Getriebe kaputt sei. Mehr weiß ich auch nicht.

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Vando  03.07.2020, 00:38
@anne975
Ich habe das Auto drei Jahre durchgehend gefahren und hatte keine Probleme damit.

Damit würde ich dann sagen, dass du dich entspannen kannst.

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anne975 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:42
@Vando

Danke für deine Mühen und deine Antworten!

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Hallo Anne,

ich habe aktuell genau das gleiche Problem wie du.

Auch mein Käufer will mir einen Getriebeschaden anhängen und 350€ + die kosten für das Fahrzeug erstattet haben.

Woher kommt dein Käufer, wenn ich fragen darf.

Zufälle gibt es vll. manchmal - deshalb frage ich ... .