Autohändler reagiert nicht auf Mängel Beseitigung?

2 Antworten

Wie alt und wieviel KM? Ab einem gewissen Alter und Laufleistung gilt selbst ein Getriebe als "Verschleißteil". Genaueres sagt Dir zunächt ein Anwalt Deiner Wahl. Gewissheit erhälst Du dann vom Richter.

Rosuneri 
Fragesteller
 22.02.2020, 00:30

BauJahr 2001 und hat 145000 runter.

ich habe den Vorbesitzer erreichen können und er meinte dass das Problem den Händler bewusst war als er es an ihm verkauft hat.

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Rosuneri 
Fragesteller
 22.02.2020, 00:35
@Rosuneri

Also kann es sein dass ich auf die Kosten sitzen bleibe ? 🙆‍♂️
Er hat mir bewusst ein kaputtes Auto verkauft! und sagte alles ist gut und hat keine Mängel.

beim Kauf Vertrag steht nur Kratzen rundherum

ich habe sogar für eine Garantie bei ihm über Multipart abgeschlossen und sogar dafür 300 Euro bezahlt.

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darauf hin habe ich ihm per Einschreiben aufgefordert diese Mängel im Rahmen Seine Gewährleistung zu beheben.

Du musst dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist setzen, den Mangel abschaffen zu können.

Dies sieht der Gesetzgeber so vor. Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Wichtig ist die deutliche und unmissverständliche Fristsetzung!

zum Beispiel: 29.02.2020

Lässt der Verkäufer diese Frist ungenutzt verstreichen, befindet er sich von da an im Verzug!

Das heißt: Von jetzt an, kannst du auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen und die Kosten dem Händler als Verzugsschaden in Rechnung stellen.

Die Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen kann der Händler auf 1 Jahr verringern.

Hat er überhaupt keine Angaben zur Sachmängelhaftung gemacht beträgt sie 2 Jahre.

Hat der Händler nachweislich vor dem Verkauf von dem Getriebeschaden gewusst, bewegen wir uns bereits im Straftatbestand Betrug!

Als Käufer stehen dir eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Du kannst vom Kauf zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
  • Das heißt: Der Händler muss das Fahrzeug auf seine Kosten in den Zustand versetzen, dass dieser die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
  • Du kannst nicht vom Vertrag zurücktreten, den Wagen behalten und dafür den Kaufpreis mindern.

Den zu viel gezahlten Betrag müsste dir der Händler erstatten.

Mein Tipp:

In der Frist zur Nachlieferung (etwa 10 Tage) solltest du darauf hinweisen, dass du dir bei fruchtlosem Fristverlauf weitere rechtliche Schritte gegen den Verkäufer vorbehältst.

was soll ich machen ? Selbstvornahme?
das Auto holen und selbst reparieren?
WICHTIG!

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur)!

Wird ihm dieses Recht nicht gewährt und verlangst der Käufer stattdessen Schadenersatz oder Erstattung des Kaufpreises, verliert diese seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer!

Der Gesetzgeber sieht hier eine klar und unmissverständliche Reihenfolge vor.

Einfach erklärt:

Bevor eine Anspruchsgrundlage ersteht, muss zunächst eine Voraussetzung erfüllt werden.

Das heißt: Für jede Art von Ansprüchen, ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag die Voraussetzung!

  • Kaufvertrag
  • Sachmängel
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt
  • Schadenersatz
  1. Ein Kaufvertrag liegt vor? (Ja)
  2. Ein Sachmangel ist vorhanden? (JA)
  3. Die Nacherfüllung verlief fruchtlos?
  4. Der Rücktritt ist wirksam?
  5. Ein Schadenersatz kann verlangt werden?

Fazit:

Der Händler wird wahrscheinlich noch nicht reagiert hat, weil er die Rechtslage besser kennt als Du und weiß, dass deine Aufforderung ohne konkrete Fristsetzung keine rechtliche Eile hat.

Mein Tipp:

Nur entschlossenes Auftreten führt bei solchen Leuten zum Erfolg !

Wenn ihnen klar wird, dass du deine Rechte nicht nur kennst sondern auch bereit bist, diese durchzusetzen, ändert sich im Allgemeinen auch sofort die Haltung des Händlers.

Auf keinen Fall solltest du jetzt etwas unterschreiben, was du nicht wirklich verstehst.

Deine gesetzlichen Ansprüche gegen den Händler stehen fest, da gibt es kein Vertun.

Es geht nur darum die gesetzliche Reihenfolge einzuhalten!

Falls du ggf. Hilfe bei der Formulierten Fristsetzung brauchst, melde ich einfach. Das ist kein Problem.

Viel Erfolg!

Rosuneri 
Fragesteller
 22.02.2020, 13:42

Ich danke dir sehr für die umfassende Antwort.

Nun sieht die Lage folgendermaßen aus:

Folgendes habe ich ihm per Einschreiben zukommen lassen:

Käufer, Verkäufer, Kaufdatum, Auto Modell, Mängel geschildert,

ich berufe mich dabei auf die mir gesetzlich zustehen SachmägelgewährleistungsmägelsRechte Nach BGB.

Nachdem das Auto am 27.01.2020 zur Reparatur abgegeben wurde und sich immer noch bei ihm befindet, Förderte ich ihm auf, die genannte Mängel im Rahmen seiner Verpflichtung zur Nachbesserung bis zum 10.02.2020 auf seine Kosten gem. Paragraph 439 abs.1 zu beseitigen.

Sollten diese Mängel bis zum o.g Termin nicht behoben, behalte ich mir die Geltendmachung im Rahmen der Selbstvornahme gem. 637 BGB vor.

Am 10.02. 2020 habe ich keine Rückmeldung von ihm erhalten und habe das zweite Einschreiben mit eine Frist bis zum 24.02.2020 aufgesetzt mit Vorbehalt der Selbstvornahme und immer noch keine Rückmeldung.
was mache ich nun am Montag ?
also am Montag ist die zweite Versuch zum Nachbesserung verstrichen!

Also zusammen gefasst:

Kaufvertrag vorhanden

Mägel vorhanden ja und der Vorbesitzer hat die mir bestätigt.

Nacherfüllung verlief zwei mal fruchtlos.

Kein privat Kauf und nicht im Kunden Auftrag.

ich habe ihm am 07.03.2020 angerufen und er sagte sogar dass das Auto Getriebeschaden hat und er auf der Suche nach einem Getriebe und ich sogar das Auto abholen kann bis er ein Getriebe findet. Er versuchte mich über den Tisch zu ziehen...

ich bitte um deine Unterstützung was ich am kommenden Montag machen soll..

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heurekaforyou  22.02.2020, 14:13
@Rosuneri Selbstvornahme

Falls noch nicht geschehen, lies dir doch bitte noch einmal alle Bestimmungen durch

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstvornahme

Du weißt, das du nach einer Selbstvornahme keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer geltend machen kannst?

Wäre es nicht evtl. ratsamer sich auf Kosten des Händlers einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur nehmen?

Rechtlich sehe ich jedoch keine Bedenken.

Vielleicht kannst du dich am Montag noch einmal über den Absichern, im Bezug auf eine ausreichende Frist zur Nachbesserung?!

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Rosuneri 
Fragesteller
 22.02.2020, 14:41
@heurekaforyou

danke für die Rückmeldung.

nun ist es so dass ich noch kein fließend deutsch spreche, weil ich seit vier Jahre hier wohne.

empfiehlst du mir dass ich noch einen Frist aufsetzen soll?
ich dachte das ich genug Frist aufgesetzt habe.

Das Auto steht seit 07.01.2020 bei ihm

Frist 1: bis 10.02.2020

Frist 2: bis 24.02.2020

ich dachte das ist eine ausreichende Zeit fast 4 Wochen hatte er Zeit !

also am Telefon sagte er immer dass er Kundenschaft hat und er meldet sich.. tut er aber nicht.
was soll ich mit nun vornehmen?
naja wenn ich das Austausch des Getriebes durch eine freie Werkstatt dann bezahle ich locker 1500-2000 Euro.Ansprüche auf andere Sachen möchte ich nicht, das Auto ist in einem guten Zustand außer das Getriebe.
was würdest du an meiner Stelle machen ?
ich kann für 3 Wochen auf das Auto verzichten und ich brauche nicht unbedingt ein Mietwagen.

herz Grüße

Anas

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