Auto steht plötzlich an einer anderen Stelle?

3 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Nein, Bauarbeiter versetzen keine Autos. Hierfür werden vom Ordnungsamt Abschleppdienste beauftragt, die das Fahrzeug dann wie in diesem Fall auf einen freien Parkplatz versetzen oder zu einer Verwahrstelle bringen.

Die Rechnung dafür wirst Du bezahlen müssen - und hast dabei noch Glück, denn in einer verwahrstelle müsstest Du auch noch tägliche Verwahrgebühren zahlen.

Du schreibst ja selbst, dass Du Dein Auto vor 1 Woche an der Straße geparkt hast... das war Dein Fehler. Denn im öffentlichen Verkehrsraum musst Du immer damit rechnen, dass auch kurzfristig temporäre Parkverbote aufgrund von Bauarbeiten, Veranstaltungen usw. erlassen werden. Hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vorlaufzeit von 3 Tagen als rechtens ersehen. D.h., dass Du Dich streng genommen alle drei Tage davon überzeugen musst, dass Dein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Auto auch dort (noch) stehen darf, wo es steht.

Siehe hier: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mobiles-halteverbot/


SirLucifer97  15.05.2025, 13:45
Hierfür hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vorlaufzeit von 3 Tagen als rechtens ersehen

Jap, die aber nicht eingehalten wurden, wenn das Schild angeblich erst seit Dienstag dort steht und das Auto bereits Mittwoch "umgeparkt" wurde.

26Sammy112  15.05.2025, 13:52
@SirLucifer97
Jap, die aber nicht eingehalten wurden, wenn das Schild angeblich erst seit Dienstag dort steht und das Auto bereits Mittwoch "umgeparkt" wurde.

Und eben das wage ich zu bezweifeln. Zumal der Beitragsersteller ja selbst schreibt, dass das Auto schon 1 Woche dort stand.
Da ist es wahrscheinlicher, dass er das Schild einfach übersehen hat...

Werde ich noch Post bekommen

Unwahrscheinlich. Wenn das Schild am Dienstag aufgestellt und das Auto bereits Mittwoch "abgeschleppt" wurde, dann ist das rechtlich zu früh, um Abschleppgebühren verlangen zu dürfen.

Bei einem mobilen Halteverbot gibt es eine Vorlaufzeit von 3 Tagen (siehe BVerwG, Az.: 3 C 25.16).

Warte ab, ob nen Brief kommt und wenn ja, leg Widerspruch ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

26Sammy112  15.05.2025, 13:47
Unwahrscheinlich. 

Doch, sogar sehr wahrscheinlich bzw. sicher.

Bei einem mobilen Halteverbot gibt es eine Vorlaufzeit von 3 Tagen (siehe BVerwG, Az.: 3 C 25.16).

Richtig. Das Auto stand aber schon 1 Woche dort... der Beitragsersteller schrieb ja, dass er das Schild nicht gesehen hat - was aber nicht bedeutet, dass es nicht dort stand!

Ich vermute, das wurde von den Arbeitern wegbewegt.

Definitiv nicht!
Ein Auto ist ohne entsprechendes "Werkzeug" (sprich: Einen Abschleppwagen) im Grunde genommen nicht schadensfrei zu bewegen.
Und hierfür wären dann die Bauarbeiter verantwortlich. Das wird sich kein Bauarbeiter antun...

Die Baufirma beantragt rechtzeitig vorher das Halteverbot und stellt die Schilder auf. Stehen dann Autos im Weg, dann wird das Ordnungsamt informiert, welches das Falschparken dokumentiert, ein Ticket ausstellt und einen Abschleppdienst beauftragt (natürlich auf Kosten des Falschparkers).

SirLucifer97  15.05.2025, 13:50
@26Sammy112
Richtig. Das Auto stand aber schon 1 Woche dort... der Beitragsersteller schrieb ja, dass er das Schild nicht gesehen hat - was aber nicht bedeutet, dass es nicht dort stand!

Ohne zu wissen, wann das Schild faktisch aufgestellt wurde, ist das alles hier eh nur Mutmaßung.

Wenn das seit ner Woche da stand, war das Umsetzen legitim. Wenn das wirklich erst am Dienstag aufgestellt wurde, dann natürlich nicht. Oder zumindest mal nicht auf Kosten des FS.

Ich vermute, das wurde von den Arbeitern wegbewegt.

Den Satz hab ich ja bereits entfernt.

26Sammy112  15.05.2025, 13:53
@SirLucifer97
Wenn das seit ner Woche da stand, war das Umsetzen legitim. Wenn das wirklich erst am Dienstag aufgestellt wurde, dann natürlich nicht. Oder zumindest mal nicht auf Kosten des FS.

Dem stimme ich absolut zu!

gut möglich. evt. haben sie material abgeladen und nen stapler da, da kann man dann auch ein auto kurz wegstellen.


26Sammy112  15.05.2025, 13:42

Nein, definitiv nicht!
Dabei würde Schaden entstehen, für den dann die Bauarbeiter haftbar wären. Sowas geht grundsätzlich nur über das Ordnungsamt, welches dann ein Abschleppunternehmen beauftragt.

geheim007b  15.05.2025, 13:48
@26Sammy112

rechtlich ist das korrekt. Aber es gibt auch Leute die denken pragmatisch und wissen wie man das absichern kann dass nichts passiert. Manchmal einfach der bessere weg

26Sammy112  15.05.2025, 13:50
@geheim007b

Nein, sorry. Wir leben in Deutschland. Da gibt es klare Regeln - und jeder Bauarbeiter, der eigenständig ein Auto versetzt, steht "mit einem Bein im Knast". Das traut sich niemand! Einzelfälle vielleicht einmal ausgenommen... irgendwo gibt es sicher immer einen Dummen ^^

geheim007b  15.05.2025, 13:54
@26Sammy112

also ich hab schon solche Einzelfälle gesehen. Fällt in die Kategorie Stock im Arsch. Ein Stapler ist nicht anders wie ne Hebeanlage und wenn der Fahrer weiß was er macht weiß er zwar dass er haftet, aber eben auch dass nix passiert.

Am Ende sind alle glücklich... der Bauarbeiter weil er arbeiten kann und der Halter weil er keine Abschleppkosten hat.