Auto Scheinwerfer Tönen lassen?
Wenn ich erwischt werden würde mit getönten Front Scheinwerfern am Auto was würde auf mich zukommen?
7 Antworten
wenn die ordnungshüter ihren job ernst nehmen, hast du ein problem. die betriebserlaubnis deines fahrzeuges ist dann nämlich erloschen. d.h. dass es das geringeste problem sein dürfte, dass du das auto augenblicklich stehen lassen musst.
es wird wohl ein strafverfahren auf dich zurollen. dazu noch die kosten für den transport des fahrzeuges z.B. in eine werkstatt, wo nach weiteren illegalen umbauten gesucht wird etc...
z.B. in Köln sind se da derzeit sehr rigoros. was ich ehrlich gesagt auch garnicht so schlecht finde.
lg, Anna
da wäre ich mir aber gerade nicht so ganz sicher. stichwort gefährlicher eingriff in den straßenverkehr...
lg, Anna
Da musste es dadurch schon durch einen Unall gekommen sein. Präventiv ist mir sowas nicht bekannt.
Dein Auto bleibt genau DA stehen, wo sie Dich anhalten, Du fährst ohne gültige ABE und bekommst deswegen ein Bußgeld zwischen 50 euro bis 90 Euro und dann ein Punkt.
Teuer kann es dann aber dennoch werden, weil Du ohne Versicherungsschutz fährst, das kann richtig Patte kosten
Blödsinn. Man verliert keinen Versicherungsschutz, solange diese bezahlt wird, und ungekündigt ist. Haftpflicht zahlt immer.
Und kann im Anschluss den Fahrer des "ABE-freien" Fahrzeuges wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Steht auch so in jeder Versicherungspolice
Hab ich nicht in Abrede gestellt, und in diesem Sinne hier mehrfach beantwortet. Die Versicherung kann sich Geld zurückholen, die Höhe ist aber gedeckelt- bei max. 5000 Euro. Hier wird aber behauptet, man verlöre seinen Versicherungsschutz, und das ist falsch. das wäre ja schlimm, wenn das so wäre, und zwar für einen schuldlosen Unfallbeteiligten, wenn dann der Fahrer nicht aus seinem Privatvermögen bezahlen könnte.
Also ist es vollkommen Egal welche Stärke der Tons der Farbe? Ich sag mal ein dezentes schwarz wäre trotzdem ein Risiko?
Und wenn du's mit Klarlack besprühst: JEDE Veränderung der Lichtanlage, darunter auch jede Form von Lackierung oder Folierung, ist nicht zulässig.
In Deutschland dürfen Scheinwerfer GAR nicht verändert werden...sogar polieren von mattgewordenen Kunstoffscheinwerfern ist nicht erlaubt wegen lächerlich geringen Stärkenveränderungen der Scheinwerferdicke...(sieht aber keine Sau)
Wie erwartet, kommen wieder Antworten, die auf den Verlust des Versicherungsschutzes hinweisen. Das ist für die Haftpflicht nicht möglich. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis führt zunächst nur zur Leistungsbefreiung der Kasko.
du musst das auto stehn lassen.dann brauchst ein tüvgutachten um den normalzustand wieder zu bescheinigen.erst dann kannst wieder mit fahren.wie du das auto zum tüv bringst ist denen egal,auf keinen fall darfst es fahren bis der mangel beseitigt ist
... und wenn was passiert bekommst du immer zumindest eine Teilschuld und die Versicherung ist aus dem Schneider weil durch diese Aktion die Betriebserlaubnis erloschen war!
Warum will man so was machen? Das Licht wird dunkler und man sieht weniger...
Für Fahren mit erloschener BE gibt es definitiv KEIN Strafverfahren, weil man gegen nichts verstößt, was mit Strafe belegt ist.
Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, gibt es eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Strafen und Strafverfahren gibt es nur bei Straftaten, nicht bei Ordnungswidrigkeiten.