Auto ohne papiere
Wichtig !!!!! kann ich mein auto auch ohne zulassungspapiere NUR mit fahrzeugschein verkaufen ??? das auto soll exportiert werden ......
7 Antworten
Hallo
Ohne Brief kein Export. , nur Schlachten und Teile raus geht , mit der Zulassung kann man stilllegen , aber nicht an oder ummelden . Bei Export mit zollkennzeichen , Brief zul tüv !
Gruß Mike
Der Brief bescheinigt wem das Auto gehört. Der Schein nur wer damit fahren darf.
Ohne Brief kann man nicht beweisen dass einem das Auto gehört. Man könnte dem Käufer dann hinterher einen Diebstahl unterstellen und der kann nicht beweisen dass er das Auto rechtmäßig erworben hat. Daher wird das Auto keiner kaufen, denn wer hat schon Lust betrogen und als Dieb bezichtigt zu werden?
Abgesehen von 3. Weltländern wird der Fahrzeugbrief bzw. ein Nachweis dass man das Auto wirklich besitzt (wird dann umgeschrieben) benötigt.
Man muß einen Antrag bei den Behörden stellen. Meldet sich keiner in einem bestimmten Zeitraum (JAHRE!) mit dem Brief, so bekommt man eine Bescheinigung dass man das Auto besitzt und mit der kann man das dann verschrotten oder exportieren lassen, aber nicht anmelden.
Definitiv nicht!
Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals: Fahrzeugbrief) zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse zwingend erforderlich.
der Fahrzeugbrief also teil II ist ja da nur die zulassungspapiere eben nicht
Teil 2 ist ein Zulassungspapier. Heißt deshalb ja auch Zulassungsbescheinigung. Teil 1, der Schein, ist eher unwichtig beim Verkauf.
allo
ja!! kannst du ,wenn der käufer damit einverstanden ist da diese dinger im schiffsbauch verschwinden , sind die papiere e egal
gruss
kein problem. wenn der wagen exportiert wird, dann ist das egal. allerdings bekommst du die karre ohne kfz-brief nicht abgemeldet
das auto ist ja schon abgemeldet stillgelegt wie man auch immer dazu sagt ....
dann sollte das kein problem sein. eventuell vielleicht noch den nachweis erbringen, dass das kfz nicht als gestohlen gemeldet ist. das kann dir die polizei ausstellen.
wie kommts, dass den kfz-schein noch hast, wenn der wagen abgemeldet ist?
weil ich die zulassung ausversehen zur zulassungsstelle geschickt habe.....hab da heute angerufen und wenn se vermerkt haben das das auto abgemeldet ist schicken sie mir die papiere wieder zu
eben nicht ....den fahrzeugschein ( teil II ) ist immer im besitz des halters die kfz zulassung behält man auch es muss nur vermerkt werden auf das das auto abgemeldet ist....oder habt ihr mal versucht ein auto ohne Teil I und teil II zu verkaufen ....
und wo bitte soll das so sein? usbekistan, tibet.....?
selbstverständlich habe ich schon fahrzeuge ohne kfz-schein verkauft. nämlich dann, wenn ich diese zuvor "abgemeldet" hatte
also in deutschland wird das stilllegen eines kfz's (auch das vorübergehende stilllegen) im kfz-brief mit stempel vermerkt, der kfz-schein wird vom amt eingezogen. bei wiederanmeldung, ein neuer kfz-schein ausgehändigt.
wenn ein fahrzeug abgemeldet wird, ist der schein definitiv EINGEZOGEN!
.
Anaxabia ,,danisworlt , Schwachsinn , was ihr da absondert !!!
Le tine, vollkommen richtig !!!
Danisworld hat ja nun null Ahnung und streitet bis Blut kommt , wissen ist macht ! Aber nix wissen macht auch nichts ,!! Einfach Klappe halten,
Oder was willst du mir nach tausenden Stilllegungen erzählen ???
Danisworld hat ja nun null Ahnung und streitet bis Blut kommt , wissen ist macht ! Aber nix wissen macht auch nichts ,!! Einfach Klappe halten,
Oder was willst du mir nach tausenden Stilllegungen erzählen ???
du vollpfosten! ich bezweifle, dass überhaupt jemals ein autom besessen hast, sonst würdest nicht so einen käse von dir geben! wissen ist also macht, na dannn google mal..nach kfz-abmeldungen/zulassungen. dann wirste sehen wie mächtig du bist, du zwerg.
wer zu blöd ist zu googeln, der sollte den ball flachalten.
der kfz-schein wird entwertet! ob es dir nun passt oder nicht! lies halt selbst nach, wenn dazu überhaupt in der lage bist
Wann hast Du das letzte mal ein Kfz abgemeldet? Steinzeit? Früher war das tatsächlich so. Aber früher hatten wir auch noch einen Kaiser. Seit der Umstellung auf die Neuen Briefe (heißen jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Scheine (heißen jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2) hat sich das geändert. Eine Abmeldebescheinigung hat keine Bedeutung mehr. Statt dessen wird die Stilllegung im "Schein" vermerkt und dieser wieder ausgehändigt.
@danisworld
Diese Tonart wäre mir extremst peinlich, wenn ich dann erfahre, was für einen Schrott ich rede. Du schreibst Blödsinn und pöbelst auch noch die Leute an, die es besser wissen. Erkundige Dich mal bei der Zulassungsstelle oder google selbst mal die Info. Danach wäre ein wenig Asche auf's Haupt angemessen.
Es mag natürlich sein, das es in Danis World anders geregelt ist.
Richtig! Er wird entwertet! Und nicht, wie Du vorher geschrieben hast eingezogen.
Kleiner Dreher, sorry dafür. Teil 1 entspricht Schein und Teil 2 dem Brief.
Bitte ?
Warum denn das nicht, der Brief, oder jetzt die ZB Teil II ist kein Eigentumsnachweis, wieso hält sich dieses Gerücht immer noch so hartnäckig ?
In der neuen ZB Teil II wurde extra der Satz mit aufgenommen "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"
Hier ein wenig Lesestoff:
www.verkehrslexikon.de/Texte/Halter03.php
Dafür gibt es wie bei jedem Kauf einen Kaufvertrag welcher die Eigentumsverhältnisse klärt, der Brief oder ZB Teil II klärt keine Eigentumsverhältnisse.
Du beantragst die Neuausstellung der ZB Teil II (Brief) und legst eine eidesstattliche Versicherung ab, dass kein Dritter Ansprüche an dem Fahrzeug hat, dann wird eine neue ZB Teil II ausgestellt, Dauer des ganzen etwa 4 Wochen.
Sorry, aber eigentlich ist alles Falsch was du geschrieben hast.