Ausbildungsvergütung falsch?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Grundsätzliches

Wenn ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes erfolgt, beginnt grundsätzlich die Ausbildung wieder von vorne; wenn die vorigen Zeiten anerkannt werden sollen, muß eine Verkürzung der neuen Ausbildung erfolgen - das ist aber keine Pflicht.

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Azubis, die zwar nicht den Beruf, aber den Ausbildungsbetrieb wechseln, können sich ihre bisherige Ausbildungszeit bei Beginn ihrer Ausbildung im neuen Betrieb ganz oder teilweise anrechnen lassen.

Der Antrag auf Verkürzung sollte nach Möglichkeit vor Beginn der Ausbildung im zweiten Betrieb gestellt werden.

  • Da die neue Ausbildung dann nicht von vorne beginnt, sondern laut Berufsbildungsgesetz „fortschreitet,“ wird die ursprüngliche Zeitstaffel so fortgeführt (also am 01.09.2020 = Beginn 2. Ausbildungsjahr; 01.09.2021 = Beginn 3. Ausbildungsjahr)

Ist denn ein Verkürzungsantrag damals gestellt worden?

Wenn nicht lief die Ausbildung von vorne los - dann wieder für 3 Jahre.

Was steht denn für eine Ausbildungszeit im Ausbildungsvertag von:... bis:...

Ggf. den Ausbildungsvertrag anonymisiert hochladen.

Ansonsten kannst Du Dich auch an die zuständige Kammer wenden.

Celxxxx 
Fragesteller
 25.11.2021, 13:33

Eine Verkürzung hat nicht stattgefunden. In meinem Vertrag steht, dass die Ausbildungszeit bei der Kanzlei *** von 4 Monaten anerkannt wird. Das Berufsausbildungsverhältnis hat am 01.02.2020 begonnen und endet mit dem 31.08.2022..

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DerSchopenhauer  25.11.2021, 13:38
@Celxxxx

O.k. - das ist dann praktisch der Antrag im Ausbildungsvertrag durch den Eintrag der verkürzten Zeit - die Kammer hat diesen ja auch genehmigt - also alles eindeutig

Daher muß die Ausbildungsvergütung fortgeschrieben werden, wie ich das oben dargelegt habe - Du solltest mit der Kanzlei sprechen und ggf. die Kammer hinzuziehen, daß Dir diese Zeit entsprechend nachgezahlt wird.

Wenn das nicht gemacht wird, solltest Du auf jeden Fall die Kammer einschalten.

Ich wundere mich aber, daß eine Rechtsanwaltskanzlei das so nicht beachtet...

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DerSchopenhauer  25.11.2021, 13:44
@DerSchopenhauer

Ich leite die Frage sicherheitshalber an "familiengerd" weiter - er ist Fachmann auf dem Gebiet ob er das auch so sieht.

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Familiengerd  25.11.2021, 17:26
@DerSchopenhauer
er ist Fachmann auf dem Gebiet

Wir wollen es bitte mal nicht übertreiben ...

Also, ich sehe das so:

Wenn die Ausbildung im neuen Betrieb am 01.02.2020 begonnen hat und 4 Monate der Ausbildung im alten Betrieb angerechnet werden, dann beginnt am 01.02. der 5. Ausbildungsmonat, womit das 1. Ausbildungsjahr also am 30.09. endet und das 2. Ausbildungsjahr am 01.10.2020 beginnt.

Für Oktober 2020 steht also erstmals die Ausbildungsvergütung für das 2. Ausbildungsjahr zu - nicht schon für September.

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Von Experte DerSchopenhauer bestätigt
Ist dies rechtens?

Selbstverständlich nicht!

Dass Du erst einmal 1 Jahr in der neuen Ausbildungsstätte sein musst, um Anspruch auf die Vergütung für das 2. Ausbildungsjahr zu haben, ist natürlich Unsinn, wenn 4 Monate aus der Zeit im alten Ausbildungsbetrieb angerechnet werden.

Aber auch Deine Annahme stimmt nicht.

Denn wenn Deine Ausbildung im neuen Betrieb am 01.02.2020 begonnen hat und 4 Monate der Ausbildung im alten Betrieb angerechnet werden, dann begann am 01.02. der 5. Ausbildungsmonat, womit das 1. Ausbildungsjahr also am 30.09. endete und das 2. Ausbildungsjahr am 01.10.2020 und das 3. Ausbildungsjahr am 01.10.2021 begann.

Für Oktober 2020 stand also erstmals die Ausbildungsvergütung für das 2. Ausbildungsjahr zu - nicht schon für September, entsprechend ab Oktober 2021 die Vergütung für das 3. Ausbildungsjahr.

Nein, das ist nicht korrekt. Nachdem deine Ausbildungszeit in der ersten Kanzlei anerkannt wurde, läuft natürlich auch die Ausbildungsvergütung entsprechend der Lehrjahre weiter. Dabei ist es völlig egal, in wie vielen Kanzleien du schon zuvor warst. Die Ausbildungsvergütung für das 2. Lehrjahr ist ab dem 1. Tag des 2. Lehrjahres zu entrichten.

Oder steht in deinem Ausbildungsvertrag etwas anderes??

Celxxxx 
Fragesteller
 25.11.2021, 13:05

In meinem Ausbildungsvertrag steht tatsächlich nichts anderes.. Lieben Dank!

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du hast einen neuen Lehrvertrag - was steht da bezgl. der Ausbildungsvergütung?

dein Alter ist aufgehoben worden.

Celxxxx 
Fragesteller
 25.11.2021, 12:58

Im 1. Lehrjahr 750€, im 2. Lehrjahr 800€ und im 3. Lehrjahr 900€. Der alte ist aufgehoben worden - in der Kanzlei wurde ein komplett neuer aufgesetzt.

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So wie du es schilderst: NEIN