Ausbildung?

2 Antworten

Welche 14 Tage?

Wenn man in der Ausbildung noch in der Probezeit ist, kann man nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Du kannst also, nachdem Du den neuen, vom AG unterschriebenen Vertrag vorliegen hast, Deine schriftliche Kündigung abgeben und sofort gehen.

Kskswuququ1u 
Fragesteller
 10.08.2023, 06:27

Also kann icj theoretisch diesen Monat bis zum 29 sozusagen aussitzen und am 30 die kündigung abgeben?

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Hexle2  10.08.2023, 06:29
@Kskswuququ1u

Wenn Du am 30. August noch in der Probezeit bist, geht das selbstverständlich.

Du gehst in den Betrieb, drückst Deinem AG/Ausbilder die Kündigung in die Hand, lässt Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen, sagst "tschüss", drehst Dich um und gehst

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Da du noch in der Probezeit für deine jetzige Ausbildung bist, kannst du von einem Tag auf dem anderen kündigen