Aus Tierhandlung geflogen?

6 Antworten

Du darfst gern Tierfutter probieren - nachdem du es gekauft hast, draußen, zu Hause, fast überall.

Tja, da hast du es mit der Provokation wohl etwas übertrieben. Das Echo hast du anscheinend nicht so gut weggesteckt. Schade!

Und nun?

Ganz einfach: das Hausverbot gilt, und du solltest es beachten.

Alles Gute!

MeisterK420 
Fragesteller
 21.09.2023, 01:26

Aber ich wollte nicht provozieren ich habe nur 2 Körner genascht

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Doktorelektrik  21.09.2023, 02:06
@MeisterK420

Und dabei "zufällig" so ungeschickt gewesen, dass es derart auffällt? Das glaube ich dir nicht.

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Ohne zu fragen irgendwas anknabbern geht nicht = bist zurecht rausgeflogen...

...was du tun kannst, hingehen, ne hast ja Hausverbot - also hinschreiben, dich entschuldigen und erklären warum du das getan hast...

...beim nächsten mal vom offenen Futter eine Probe kaufen und futtern...

...bzw. vorher fragen und nen Preis ausmachen...

Naja solange du die Tiernahrung nicht gekauft hast, hast du schlicht weg nicht das Recht sowas zu machen, denn streng genommen gilt das schon als Diebstahl da der Laden noch offziell Eigentümer der Ware ist.
Du hättest auch einfach fragen können, was in dem Futter drinnen ist.
Da kannst du jetzt nicht viel machen, denn das Hausverbot gilt und ist auch nicht grundlos geschehen.

Unverschaemtheit! Ich reisse im Supermarkt auch immer erst einmal ein paar Kaesepackungen auf und probiere, bevor ich mich dann fuer eine (natuerlich nicht aufgerissene) entscheide.

Bei den Wurstwaren mache ich es genauso.

Schliesslich will ich vor dem Kauf wissen, ob mir das Zeug ueberhaupt schmeckt.

myotis  21.09.2023, 07:26

;o)

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Du hast einen Ladendiebstahl begangen. Und darauf steht Hausverbot. Ende der Ansage.

Die Rechtslage ist eindeutig .

Wer klaut fliegt raus. In jedem Laden. Sei froh, dass der Inhaber nicht die Polizei gerufen hat und Anzeige erstattet.