Auffahr-Unfall mit Anhänger-Kupplung?
Moin, ich bin heute morgen auf der Autobahn jemanden der plötzlich abgebremst hatte drauf gefahren. Er hat kaum etwas abbekommen, bei mir ist allerdings die Front kaputt. Das liegt hauptsächlich daran, dass der Herr eine Anhänger Kupplung ohne Abdeckung dran hatte die sogar abnehmbar ist. Wirkt sich das in irgend einer Art auf die Versicherung und Schuld aus?
14 Antworten
Hallo
1.) bei einigen PKW "muss" man die unbenutzte AHK zum Betrieb im Raum der STVZO abnehmen bzw die wird meist elektrisch ausgeschwenkt. Das sind aber meist Autos mit "Anhängersteuergerät" welche die Geschweindigkeit mit AHK auf maximal 110km/h beschränken.
2.) Autos werden bei der Konstruktion seit denn 80ern auch auf AHKs gecrasht bzw meist ist die "Stosstange" (Prallelement Bug) vor dem Frontendmodul zum abfangen einer AHK optimiert. Deswegen ist die Kugelkopfhöhe von AHK genormt wobei in der Praxis gibt es das Eintauchproblem.
3.) Am Vorderwagen kann man zum rangieren an PKW eine AHK anbauen die darf aber nicht im Rahmen der STVZO benutzt werden bzw nur wenn der TÜV diese abnimmt/einträgt.
Nein, das wirkt sich nicht aus. Es ist nicht verboten, die Hängerkupplung dran zu lassen, auch wenn sie abnehmbar ist. Hat mir ein Anwalt bestätigt, ein Polizeibeamter ebenso. Mancher probiert zwar, dadurch die Schuldfrage zu seinen Gunsten verschieben zu lassen - das hat bei mir mal erfolglos einer versucht, der schuld war, weil er das nicht hinnehmen wollte und weil er mit über 85 Jahren Angst um seinen Führerschein hatte (den er dann auch gerade deswegen verloren hat, weil die Polizei wegen seines eigenartigen Verhaltens erst recht auf ihn aufmerksam wurde), meine Hängerkupplung war indes starr - aber er wird damit keinen Erfolg haben. Bei mir ist die Abdeckung des Kugelkopfs, ein Originalteil von Mercedes für teures Geld, übrigens bei dem Aufprall trotz niedriger Geschwindigkeit sofort kaputt gegangen.
Für Abnehmbare AHK gibt keine Vorschrift, die zwingend vorschreibt, diese bei nicht Gebrauch abzunehmen solange die Anhängerkupplung das Kennzeichen nicht verdeckt. Auch eine Abdeckung des Kugelkopfes ist nicht verpflichtend. Diese Abdeckungen sind eh meist aus Kunststoff und zerbrechen bei einem Unfall direkt.
Auch wenn bei deinem Unfallgegner vielleicht nicht direkt ein großer Schaden erkennbar ist, so könnte das Fahrzeug schon stark Beschädigt sein. Die Längsholme und die Quertraverse sieht man so nicht genau.
Was aber ganz offensichtlich ist, du hast keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten, denn sonst wärst du nicht aufgefahren.
Die Schuldfrage wird eh von der Polizei geklärt und ein Gutachter wird den genauen Schaden ermitteln.
Sicherlich könnte der Schaden insgesamt vielleicht etwas geringer sein, wenn keine Anhängerkupplung dran gewesen wäre. Aber wie schon erwähnt, es besteht keine Verpflichtung dazu eine Abnehmbare AHK abzunehmen bei nicht Gebrauch. Wenn diese das Kennzeichen nicht verdeckt, gibt es lediglich eine Empfehlung diese bei nicht Gebrauch abzunehmen.
Vielleicht sollte man nicht versuchen den eigenen Fehler auf einen anderen abzuwälzen.
Das mit dem Abstand halten lernt man in der Fahrschule.
Wieso nicht? Sie wird in ihren Bericht eine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes schreiben.
Die Polizei ist nicht die Justiz.
Woher willst du wissen, welchen Abstand der Fragesteller eingehalten hat?
Jetzt muss ich dir aber auch mal eine Frage stellen. Ist nichts persönliches und verstehe das jetzt auch nicht falsch. Du bist VS Makler, ist der FS ein Kunde von dir?
Nur so, reine Neugierde mehr nicht.
Aber zu meinem Kommentar von davor.
Klar wird die Schuldfrage von der Justiz geklärt und nicht von der Polizei. Diese trägt mit ihrem Bericht lediglich zur Beweis Sicherung der Unfallspuren usw bei. Diese sind halt dann auch sozusagen ein wichtiger Teil die die Justiz dann benötigt um die Schuldfrage zu klären.
Bist du mit dieser Formulierung jetzt Einverstanden?
Nein, natürlich nicht...
Auch wenn es sich um eine abnehmbare AHK handelt, besteht keine Verpflichtung, die bei Nichtgebrauch abzunehmen - das könnte man bei einer starren auch nicht.
Eine Abdeckung ist nicht vorgeschrieben und dient ohnehin nur dem eigenen Schutz gegen Fett und Schmutz und, selbst wenn man einen aufgeschnittenen Tennisball, als Schutz auf die Kupplung stecken würde (den klaut so schnell keiner...) hätte das den Schaden nicht gemildert.
jemanden der plötzlich abgebremst hatte
Damit muss man immer rechnen. Genau deshalb gibt es ja auch die Vorschriften betreffs erforderlichem Sicherheitsabstand.....
drauf gefahren
...die du offenichtlich nicht beachtet hast.
bei mir ist allerdings die Front kaputt.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Der Kugelkopf erzeugt gewaltige Verformungen, weil die ganze Energie auf einen Punkt wirkt,
Wirkt sich das in irgend einer Art auf die Versicherung und Schuld aus?
Nein, in keiner Weise. Das ist weder die Ursache für den Unfall nocht gibt es eine Vorschrift betreffs Schaden.
Garantiert nicht!