Aufenthaltsermittlung was passiert?
Guten Abend liebe Community,
mein Bruder hat von seinem Bewährungshelfer ( Führungsaufsicht ) mitgeteilt bekommen, dass gegen Ihn eine Aufenthaltsermittlung läuft. Wahrscheinlich aufgrund von neuen Straftaten.
Meine Frage bzw. auch seine ist: was passiert, wenn er von der Polizei angehalten wird ?
Ich gehe stark davon aus, dass er weitere Anzeigen bekommen hat oder gegen Ihn ermittelt wird.
Zuletzt war er bei unseren Eltern gemeldet die Ihn aber abgemeldet haben. ( Keine Lust auf Hausdurchsuchungen ).
Besteht die Möglichkeit, dass er bei seinem Termin am Dienstag bei seinem Bewährungshelfer festgenommen wird ?
Bei unseren Eltern, meiner Schwester, seiner Freundin oder mir war die Polizei jedenfalls bis jetzt nicht gewesen.
Bei seinem damaligen Haftbefehl ist die Polizei zu jeder Adresse gefahren.
Ich danke euch im Voraus für die Antworten.
4 Antworten
Eine Aufenthaltsermittlung ist kein Haftbefehl. Ich nehme allerdings an, dass amtliche Schreiben auf ihn warten die ihm vom Bewährungshelfer übergeben werden.
Allerdings, wenn es zu einer Verhandlung oder zu einer Festnahme wegen einer erneuten Straftat kommt und er keinen festen Wohnsitz hat, ist es deutlich einfacher eine Fluchtgefahr zu begründen und Untersuchungshaft gerichtlich anzuordnen, vor allem wenn man -ich weiß nicht wieviele und warum- Bewährungen offen hat.
Ich bin kein Hellseher, auch das ist eine Einzelfallentscheidung. Normalerweise passiert nicht viel. Vielleicht wird er auch kurz sisitiert um etwas unterschriftlich zur Kenntnis zu nehmen, die Befragungen zum Wohnsitz usw. sind üblich.
Allerdings sieht das anders aus, wenn er wegen Straftaten angehalten wird. Eine AE und Bewährungen sind in solchen Fällen durchaus nachteilig für die Freiheit. Stichworte sind Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Und U-Haft ist strenger reguliertund nicht so angenehm wie normale Haftbedingungen.
und noch etwas. Bei dieser konstellation sollte er sich dringend a) einen Wohnsitz suchen, sich anmelden und b) sich um etwas bemühen, das eine "positive Zukunftsaussicht" darstellt. Du verstehst was ich meine.
Aufenthaltsermittlung bedeutet wirklich nur, dass eine Postzustellung möglich sein soll. Dein Bruder sollte lernen, sich an ein paar Grundregeln zu halten, sonst bekommt er eine staatliches Zimmer zugewiesen.
Zuletzt war er bei unseren Eltern gemeldet die Ihn aber abgemeldet haben. ( Keine Lust auf Hausdurchsuchungen ).
Nur weil er da abgemeldet ist heißt das nicht das nicht doch dort Nachschau gehalten wird.
Besteht die Möglichkeit, dass er bei seinem Termin am Dienstag bei seinem Bewährungshelfer festgenommen wird ?
Wenn ein Haftbefehl vorliegt kannst Du fest davon ausgehen.
Dein Bruder muß selber wissen was gegen ihn vorliegt, sonst würde er ja nicht untertauchen. Entweder schenkt er dir reinen Wein ein, oder Du brichst den Kontakt besser ab. Die Frage ist in wie weit du dich da einbringen willst. Du kannst auch ganz schnell Ärger mit seinen evtl. vorhandenen "Geschäftspartnern" kriegen, wenn die ihn auch suchen sollten.
Wird sich um einen amtlichen Brief handeln oder einem Verstoß bzgl des Meldegesetzes.
was würde bei einer Polizeikontrolle dann passieren ? Z.B. allgemeine Verkehrskontrolle etc ?
Dann wird das Verfahren angesprochen und nach der aktuellen Wohnadresse gefragt.
Das ist ja kein Haftbefehl.
Vielen Dank für die Antwort. Was würde im Falle einer Polizeikontrolle z.B. Verkehrskontrolle passieren ? Nach meinen Erkenntnissen hat die Bewährungshelferin Ihn nichts von Briefen erzählt die Sie überreichen möchte / muss. Er hat halt Angst, dass die Polizei Ihn festnimmt oder gar bei der Bewährungshelferin warten. Es handelt sich auch nur um eine Führungsaufsicht. Bewährung hat er nicht.