Hausdurchsuchung?

6 Antworten

Also: Wegen der hausdurchsuchung selbst kannst Du niemanden anzeigen. Denn die ist ja entweder auf richterlichen Beschuss oder aufgrund von Gefahr in Verzug legal durchgeführt worden.

Ob Du jemanden wegen falscher Verdächtigung anzeigen kannst, kommt ganz darauf an, wie und unter welchen Umständen Du verdächtigt worden bist.
Wenn dir nun jemand einen Streich spielen wollte und Dich (bewusst) falsch verdächtigt hat, dann hätte das Aussicht auf erfolg.
Wenn Du aber aufgrund von Ermittlungsarbeiten und verschiedener Indizien in den Fokus geraten bist, dann nicht.

Du kannst niemanden anzeigen, weil die Frage ist eben wen willst du genau anzeigen.

Und die Polizei verdächtigt dich ja nicht falsch, sie braucht immer Gründe oder Hinweise, wenn sich diese Hinweise als falsch oder die Gründe als nicht zutreffend für eine bestimmte Vermutung erweisen, Glück gehabt, aber anzeigen kannst du niemanden

Da es ja wohl hoffentlich Indizien als Anlass gab, haben die Beamten sich auch nicht strafbar gemacht. Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen und dann wird das geprüft.

Wenn die Polizei einen triftigen Grund zur Durchsuchung hatte (Gefahr im Vollzug, Verdacht auf Drogen- oder Waffenbesitz) und sie nichts bei der Durchsuchung finden dann kannst du leider nichts machen, da sie aus Gefahrenprävention gehandelt haben.

Wenn sie jedoch keinen Grund haben der eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss gerechtfertigt, dann gibt es ein paar wenige Möglichkeiten tatsächlich was zu machen.

Jedoch ist es einfach sehr Abhängig vom Grund der Durchsuchung.

Kommt drauf an, welche Gründe zur Hausdurchsuchung geführt haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Criterion173 
Fragesteller
 06.02.2022, 23:33

Als Beispiel illegaler Waffen oder Drogen besitz

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Jurius  07.02.2022, 05:35
@Criterion173

Das meinte er nicht. Es kommt darauf an, wie der Verdacht (gegen Dich) auf die Straftat (welche das konkret ist, ist egal) wegen derer die HD stattgefunden hat, zustande kam.

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