Auf dem See Schlittschuhfahren?

4 Antworten

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In meiner Region gibt es Seen, die offiziell vom Landkreis zum Betreten freigegeben werden. Signalisiert wird dies über eine gehisste grüne Flagge. Die dicke des Eises wird an bestimmten definierten Stellen täglich geprüft und muss mindestens 12 Zentimeter betragen. Dabei spielt auch die Beschaffenheit des Eises eine Rolle (klares Kerneis). U.U. erfolgt trotz dickerer Eisdecke keine Freigabe.

Wenn der See nicht offiziell zur Begehung frei gegeben wurde, haftet da niemand.

Das macht also jeder auf "eigenes Risiko"

Wenn die Gemeinde offiziel , so wie bei uns, das Eis zum Laufen freigibt, haftet natürlich die Gemeinde wenn jemand trotzdem ins Eis einbricht.

DrZoidb3rg 
Fragesteller
 19.01.2019, 14:56

Hab ich mir schon fast gedacht, sonst wären bei den Ufern ja auch Schilder mit "Betreten auf eigene Gefahr". Da ich aber keine gesehen habe, wird wohl die Gemeinde dann haften.

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DerHans  19.01.2019, 17:46
@DrZoidb3rg

Das ist genau umgekehrt. Die Gemeinde haftet nur, wenn sie klar erkenntlich die Freigabe erteilt hat.

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Also bei uns überprüft dass die Gemeinde und schaut ob dass eis dick genug ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung