Arztbesuch während der Arbeitszeit. Was ist da erlaubt und was nicht?

8 Antworten

dann hat er einfach meinen freien Tag für die nächste Woche auf meinen Untersuchungstag verschoben

Das ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt - bzw. nur mit Deiner Zustimmung!

Zwar sind grundsätzlich Arztbesuche so zu organisieren, dass sie außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden können.

Ist das aber nicht möglich - weil eine notwendige Untersuchung nur während der Arbeitszeit vorgenommen werden kann oder aus praxisorganisatorischen Gründen nur während der Arbeitszeit möglich ist -, dann hat der Arbeitgeber die dafür notwendige Zeit als Freizeit zu gewähren (sofern also die Untersuchung notwendig und nicht außerhalb der Arbeitszeit durchführbar ist).

Eine andere Frage ist die der Bezahlung dieser Freizeit:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall die zu gewährende Freizeit auch bezahlen.

Allerdings darf diese gesetzliche Bestimmung abbedungen, ihre Anwendung vertraglich also ganz ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ersetzt werden.

Kein Anspruch auf Bezahlung dieser Freizeit besteht also dann, wenn die Anwendung ganz ausgeschlossen wurde oder die eigenen Regelungen keine bezahlte Freizeit für einen solchen Arzttermin vorsehen.

Also:

Du hast Anspruch

  • auf Deinen freien Tag, so wie er Dir genehmigt worden ist, und
  • Anspruch auf Freizeit am folgenden Tag für die ärztliche Untersuchung (sofern sie notwendig und nicht außerhalb der Arbeitszeit durchführbar ist); für die Bezahlung dieser Freizeit kommt es aber auf das von mir zuletzt Erläuterte an.

Du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, deine Arztbesuche nach Möglichkeit so zu legen, dass sie nicht in deine Arbeitszeit fallen. Nur dann, wenn es wirklich gar nicht anders geht, muss dein Arbeitgeber dich für den Besuch von der Arbeit freistellen. Allerdings nicht im Sinne von bezahlter Freizeit! Die Zeit, die du für den Arztbesuch nicht arbeitest, musst du davor oder danach reinarbeiten (oder wirst alternativ dafür nicht bezahlt).

Gerade wenn du nach Dienstplan arbeitest und dieser Dienstplan dazu führt, dass du immer mal an Tagen unter der Woche frei hast, solltest eigentlich DU deinen Arbeitgeber selbst darum bitten, deinen freien Tag auf den Tag des Arztbesuches zu legen. Dass dein Arbeitgeber den Dienstplan entsprechend angepasst hat, ist also völlig in Ordnung.

Familiengerd  30.05.2020, 16:21
Allerdings nicht im Sinne von bezahlter Freizeit! Die Zeit, die du für den Arztbesuch nicht arbeitest, musst du davor oder danach reinarbeiten (oder wirst alternativ dafür nicht bezahlt).

Das ist (bei notwendigen Untersuchungen) so pauschal nicht richtig:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" muss der Arbeitgeber die zu gewährende Freizeit auch bezahlen.

Allerdings darf diese gesetzliche Bestimmung abbedungen, ihre Anwendung vertraglich also ganz ausgeschlossen oder durch eigene Regelungen (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ersetzt werden.

Kein Anspruch auf Bezahlung dieser Freizeit besteht also dann, wenn die Anwendung ganz ausgeschlossen wurde oder die eigenen Regelungen keine bezahlte Freizeit für einen solchen Arzttermin vorsehen.

Dass dein Arbeitgeber den Dienstplan entsprechend angepasst hat, ist also völlig in Ordnung.

Nein!

Der Arbeitgeber darf nicht einseitig die gewährten freien Tage verschieben!

Was den Dienstplan betrifft: Wurde der erst einmal bekanntgegeben, hat der Arbeitgeber sein diesbezügliches Weisungsrecht verbraucht.

Eine einseitige Änderung ist dann nur in einem konkreten Notfall erlaubt.

0
HappyMe1984  30.05.2020, 21:51
@Familiengerd

Kannst du bitte aufhören, gefühlt jede meiner Antworten zum Thema Arbeitsrecht zu kommentieren? Fühlt sich allmählich ein bisschen wie Stalking an...

0
Familiengerd  30.05.2020, 22:07
@HappyMe1984

Was für ein Unsinn ist das denn?!?

Erstens entscheide ich alleine, was und warum ich wen kommentiere - ob es Dir passt oder nicht!

Zweitens kommentiere ich Antworten jedenfalls dann, wenn sie sachlich falsch sind.

Du hast nicht den geringsten Grund, Dich über rein sachliche Aussagen von mir zu beschweren.

Wenn Du eine Bemerkung zur Sache zu machen hast: bitte sehr!

0
HappyMe1984  30.05.2020, 22:15
@Familiengerd

Lass es bitte einfach. Wenn du andere Ansichten hast, schreib eine eigene Antwort.

Oder poste neben den Paragraphen direkt auch noch Links zu den höchstrichterlichen Urteilen, die deine Auslegung der Pagraphen unterstützen (und schau vielleicht auch direkt mal, ob es nicht neuere Urteile gibt, die deine Informationen bereits widerlegt haben...). Auch mit jahrelanger Betriebsratserfahrung bist du halt noch lange kein Jurist und Arbeitsrecht ist eines der Gebiete, wo es ständig neue Entscheidungen gibt. Da fällt es mir sonst echt schwer, deine Korrekturen einfach hinzunehmen...

Ansonsten, hör bitte einfach auf, wenn ich dir sage, dass es sich für mich wie Stalking anfühlt, dass du immerzu und ständig meine Antworten kommentierst. Das ist doch sicherlich kein Gefühl, was du bei der Person am anderen Ende der Leitung (ja, hier sitzt und tippt ein Mensch!) auslösen möchtest, oder?

0
Familiengerd  31.05.2020, 10:40
@HappyMe1984

Erstens habe ich eine eigene Antwort geschrieben (steht zurzeit direkt über Deiner); dort ist auch die entscheidende gesetzliche Voraussetzung genannt.

Zweitens ist die Möglichkeit der Kommentierung nicht von einer eigenen Antwort abhängig.

Drittens entscheide ich alleine, ob ich nur antworte, nur kommentiere oder beides tue.

Viertens werde ich auch zukünftig Antworten - gleichgültig, von wem - kommentieren, wenn sie falsch, unsinnig, Ausfluss von Vorurteilen usw. sind.

Fünftens ist es Unsinn, wenn Du meinst, ich würde ausgerechnet Dich "stalken" wollen. Es ist absolut nicht meine Absicht, irgendwen zu verletzen; mit Dir, Deiner Person hat das also überhaupt nichts zu tun, nur mit Inhalten.

Sechstens ist meine Antwort nicht bloße "Meinung", sondern stützt sich auf geltende gesetzliche Bestimmungen. Zu verlangen, ich solle immer auch noch höchstrichterliche Entscheidungen zur Stützung meiner Aussagen nennen, ist Unsinn bei völlig klaren Sachverhalten (oder würdest Du das verlangen bei der Aussage, dass die Ermordung eines Menschen nach dem Strafgesetzbuch StGB § 211 "Mord" verboten ist und mit lebenslanger Haft bestraft wird?). Bei unklaren Sachverhalten gehe ich auf die Unklarheiten ein oder nenne Urteile, die meine Beurteilung in einem solchen Fall stützen. Ansonsten aber würde Dein diesbezügliches Ansinnen eine "Arbeit" in diesem Forum - das schließlich auch keine Rechtsberatung bietet! - unmöglich machen. Bemerkenswert übrigens, dass Du das verlangst, wo Du selbst nicht einmal eine gesetzliche Bestimmung zur Stützung Deiner Behauptung ("nacharbeiten") nennst, auf die ich mit meinem ersten Kommentar eingegangen bin.

0

Warum soll dein AG dir deine Stunden im KH bezahlen?

Eigentlich ist es normal, dass man seinen Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit legen muss.

Geht das nicht, kann der AG verlangen, dass man dafür Urlaub nimmt.

Das der ehemalige AG dies nicht gemacht hat, ist ein reines Entgegenkommen von ihm gewesen

Familiengerd  30.05.2020, 16:25
Geht das nicht, kann der AG verlangen, dass man dafür Urlaub nimmt.

Nein - jedenfalls nicht bei notwendigen Untersuchungen; die Frage der Bezahlung ist dann noch ein anderes Thema (siehe zur Erklärung meine eigene Antwort).

0
Krawallbotz  30.05.2020, 16:30
@Familiengerd
Nein - jedenfalls nicht bei notwendigen Untersuchungen; 

Es ist eine planbare Untersuchung, die man in seinen Urlaub legen kann und muss.

0
Familiengerd  30.05.2020, 16:36
@Krawallbotz

Mag ja sein, dass sie "planbar" ist.

Wir wissen aber nicht - oder hast Du zum konkreten Frageproblem Informationen, die allen anderen hier nicht bekannt sind? -, ob sie auch so planbar ist, dass sie außerhalb der Arbeitszeit vorgenommen werden kann!

0
Krawallbotz  30.05.2020, 16:44
@Familiengerd
1-2 mal jährlich für ein paar Stunden ins Krankenhaus um mich untersuchen zu lassen (aufgrund einer Krankheit)

Zeig mir mal ein Krankenhaus, dass OHNE !! Absprache einfach Termine VORSCHREIBT !

Was machst du, wenn du gerade auf den Malediven bist? Für die Untersuchung schnell mal heim fliegen?

Sicher nicht.

Das KH macht entweder Terminvorschläge, die man annehmen oder auch verschieben kann, oder die Termine werden Vorort besprochen.

Sogar Chemotherapien werden abgesprochen

0
Familiengerd  30.05.2020, 16:56
@Krawallbotz
Was machst du, wenn du gerade auf den Malediven bist? Für die Untersuchung schnell mal heim fliegen?

Was für ein Blödsinn ist das?!? Wenn ich auf den Malediven bin, mache ich nicht vorher einen solchen Termin, der damit kollidiert; und wenn ich einen Termin habe, reise ich dann nicht auf die Malediven! Logisch??

Zeig mir mal ein Krankenhaus, dass OHNE !! Absprache einfach Termine VORSCHREIBT !

Es geht nicht ums "Vorschreiben"!

Es gibt genug Fälle, in denen es sich zwar nicht um Notfälle handelt, die Untersuchungen aber trotzdem innerhalb eines gewissen Zeitraumes notwendig sind; und da kann sich ein Patient die Termine oft nicht einfach "aussuchen", wie sie ihm passen, sondern er muss sich dann den Möglichkeiten des Krankenhauses oder des Arztes bezüglich Kapazitäten, Praxisorganisation usw. anpassen!

Einfachstes Beispiel: Blutentnahmen z.B. für Blutuntersuchungen werden - auch (aber nicht nur) wegen der "Nüchternheit" - morgens vorgenommen; da bleibt Dir keine Wahl. Wenn Du aber um diese Zeit arbeiten musst, ist ein Termin während der Arbeitszeit unvermeidlich.

Ich wundere mich immer, dass so viele User hier (nicht nur bei dieser Frage) offensichtlich stets feste Schemata im Kopf haben und mögliche Abweichungen davon für sie anscheinend nicht denkbar sind. Es läuft eben nun mal nicht alles nach "Schema F"!

0
Krawallbotz  30.05.2020, 17:10
@Familiengerd
 Wenn ich auf den Malediven bin, mache ich nicht vorher einen solchen Termin, der damit kollidiert; und wenn ich einen Termin habe, reise ich dann nicht auf die Malediven! Logisch??

Wenn ich auf der Arbeit bin mach ich nicht vorher einen solchen Termin, und wenn ich einen Termin hab, nehm ich mir Urlaub ! Logisch??

Es gibt genug Fälle, in denen es sich zwar nicht um Notfälle handelt, die Untersuchungen aber trotzdem innerhalb eines gewissen Zeitraumes notwendig sind; und da kann sich ein Patient die Termine oft nicht einfach "aussuchen", wie sie ihm passen, sondern er muss sich dann den Möglichkeiten des Krankenhauses oder des Arztes bezüglich Kapazitäten, Praxisorganisation usw. anpassen!

Dann nimmt man sich einen Tag Urlaub.

Einfachstes Beispiel: Blutentnahmen z.B. für Blutuntersuchungen werden - auch (aber nicht nur) wegen der "Nüchternheit" - morgens vorgenommen; da bleibt Dir keine Wahl. Wenn Du aber um diese Zeit arbeiten musst, ist ein Termin während der Arbeitszeit unvermeidlich.

Dann spricht man das mit dem AG ab und arbeitet die abwesende Zeit nach.

Der FS ist einfach, aus den Erfahrungen der anderen AG davon ausgegangen, dass dieses Entgegenkommen der früheren AG normal ist und er ein Recht darauf hat.

Dem ist aber nicht so.

Also entweder nimmt er sich einen Tag Urlaub oder er arbeitet die Zeit nach. Niemand kann vom AG verlangen, dass solche Untersuchungen auf dessen Kosten laufen.

0
Familiengerd  30.05.2020, 17:24
@Krawallbotz
Wenn ich auf der Arbeit bin mach ich nicht vorher einen solchen Termin,

Wenn ein Termin notwneig ist, kann man sich den oft genug nicht völlig frei aussuchen!

und wenn ich einen Termin hab, nehm ich mir Urlaub ! Logisch??

Logisch ist das überhaupt nicht; denn ob ich mir Urlaub oder ein paar Stunden frei nehmen oder ob der Arbeitgeber mir Freizeit (vielleicht sogar bezahlt) gewähren muss, hängt von einer Reihe von Voraussetzungen ab.

Dem ist aber nicht so.

Das kannst Du zwar gerne so behaupten; ob das aber Fakt ist, hängt alleine von Umständen ab, über die bezüglich der Frage hier zu wenig bekannt ist!

Niemand kann vom AG verlangen, dass solche Untersuchungen auf dessen Kosten laufen.

Untersuchungen laufen sowieso nicht auf Kosten des Arbeitgebers.

Es gibt genug Situationen, da ist der Arbeitgeber zur Gewährung von Freizeit verpflichtet und oft darüber hinaus auch noch zur Bezahlung dieser Freizeit (wenn wir mal vom Urlaub absehen) - auch wenn Dir das offensichtlich nicht passt; aber so sind nun einmal die arbeitsrechtlichen Regelungen und die Rechtsprechungen!

Ich glaube, Du verstehst so Einiges nicht, oder es passt nicht in Dein Vorstellungsvermögen oder Weltbild; aber ganz offensichtlich hast Du keine Ahnung vom Arbeitsrecht.

Zur genaueren Erklärung verweise ich aber nur noch auf meine eigene Antwort.

0

Wenn du eine notwendige Untersuchung an einem ohnehin freien Tag absolvieren kannst, ist das auch so zu regeln.

Die Termine dafür werden ja VEREINBART, und dir nicht einfach aufgedrückt.

Familiengerd  30.05.2020, 16:31
Die Termine dafür werden ja VEREINBART

Wenn das denn möglich ist!

Und oft genug können notwendige Untersuchungen eben nicht außerhalb der Arbeitszeit vorgenommen werden!

0
DerHans  30.05.2020, 16:34
@Familiengerd

Eine Untersuchung die mit einer gewissen Regelmäßigkeit anfällt, kann ganz sicher geplant werden. Es handelt sich ja nicht um einen Notfall.

Mir hat noch nie ein Arzt einen Termin VORGESCHRIEBEN. Ich werde immer gefragt, wann es am besten passt und kann dann unter Alternativen auswählen.

0
Familiengerd  30.05.2020, 16:45
@DerHans
Eine Untersuchung die mit einer gewissen Regelmäßigkeit anfällt, kann ganz sicher geplant werden.

Ich kann das für diesen Fall nicht beurteilen! Es gibt auch mehr als genug Fälle, bei denen es sich zwar nicht um Notfälle handelt, die Untersuchungen aber trotzdem innerhalb eines gewissen Zeitraumes notwendig sind; und da kann sich ein Patient die Termine oft genug nicht einfach "aussuchen"!

Mir hat noch nie ein Arzt einen Termin VORGESCHRIEBEN.

Es gibt aber Termine, denen Du Dich "fügen" musst. Blutentnahmen z.B. für Blutuntersuchungen werden - auch (aber nicht nur) wegen der "Nüchternheit" - morgens vorgenommen; da bleibt Dir keine Wahl. Wenn Du aber um diese Zeit arbeiten musst, ist ein Termin während der Arbeitszeit unvermeidlich.

Ich wundere mich immer, dass so viele User hier (nicht nur bei dieser Frage) offensichtlich stets feste Schemata im Kopf haben und mögliche Abweichungen davon für sie anscheinend nicht denkbar sind. Es läuft eben nun mal nicht alles nach "Schema F"!

0
Halbammi  30.05.2020, 16:58
@Familiengerd

Ein Termin der ein halbes Jahr im Vorraus bekannt ist, hätte dem Arbeitgeber aber auch mitgeteilt werden können (vielleicht sogar müssen??) Gibt es hierzu auch regelungen? Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich einen Termin nächstes Jahr im Februar vereinbare, mein Chef plant mich da ein, ich sage "haha, leider geht das nicht anders, ich hab da jetzt bezahlt frei" und der dumme ist wieder mal der arbeitgeber?

Oder wie ist das? du kennst dich doch da aus Gerd?

0
Familiengerd  30.05.2020, 17:08
@Halbammi

Wenn ein solcher Termin bekannt ist, dann hat der Arbeitnehmer auch die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, damit der eine entsprechende Dienstplanung - sollte es die noch nicht geben - vornehmen kann.

Dein Beispiel ("Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ich einen Termin nächstes Jahr im Februar vereinbare, mein Chef plant mich da ein, ich sage 'haha, leider geht das nicht anders, ich hab da jetzt bezahlt frei' ") halte ich für einen Treueverstoß des Arbeitnehmers.

Ich glaube aber nicht, dass es konkrete Regelungen gibt, die einen solchen Fall betreffen. Außerdem: Die Frage der Bezahlung ist ja noch ein ganz eigenes Thema für sich - denn der Anspruch auf Gewährung von Freizeit bedeutet nicht "automatisch" auch Anspruch auf Bezahlung dieser Freizeit.

0

Für eine medizinische Untersuchung muss keine zusätzliche Freizeit gewährt werden. Auch für andere Dinge wie eine KFZ-Anmeldung etc. müssen sich oft Arbeitnehmer einen Urlaubstag nehmen, wenn es nicht anders zu machen ist. Und wenn Dein Arbeitgeber einige Stunden an einem Tag separat nicht gewähren möchte, dann muss eben der Urlaubstag dran glauben -so viel sollte Dir wohl die Gesundheit wert sein, oder?

Familiengerd  30.05.2020, 16:28
Für eine medizinische Untersuchung muss keine zusätzliche Freizeit gewährt werden.

Das ist so allgemein nicht richtig - jedenfalls was notwendige Untersuchungen betrifft; die Frage der Bezahlung ist dann noch ein anderes Thema (siehe zur Erklärung meine eigene Antwort).

0