Ich bin Integrationshelfer und wurde von meinem Schützling schwer verletzt?
Das Kind (8 Jahre)hat mit voller Wucht zwei Mal in meinem Genitalbereich getreten.
Der Zeitraum in dem der Vorfall war in der letzten Februar Woche.
Es ist ein BG Fall gewesen und ich war deswegen im Krankenhaus und war mehrere Wochen Krank geschrieben.
Die vorläufige Diagnose ist eine schwere Hoden Prellungen.
Es stehen noch weitere Untersuchungen an , weil die Beschwerden einfach nicht weg gehen. Die nächste Untersuchung wäre am 20.06.2022
Ich habe seit dem Vorfall Täglich Unterleib Schmerzen und diese gehen bis in den Blasen Bereich.
Meine Frage ist ob ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe und auf Entschädigung.
An wenn muss ich mich halten um den Antrag auf Schmerzensgeld zu stellen oder überhaupt Ansprüche zu stellen.
Bei der Schule ?
Beim Träger ?
Beim Jugendamt?
Bei den Eltern?
Welchen Weg muss ich da einschlagen?
Mit freundlichen Grüßen
Und vielen Dank im voraus.
Ich habe leider im Netz keinen Fall dazu gefunden.
Hier noch eine Ergänzung
Ich habe natürlich die Aufsichtspflicht, aber wenn das Kind zu einem anderen Kind hingeht , es dort einen Konflikt anfängt und einem anderen Kind eine Backpfeife gibt und dann das Ohr nicht loslässt und ich dann dazwischen gehe um die Kinder zu trennen .(es auch erfolgreich geschafft habe ohne Gewalt oder der weiteren miteinzuwirken.)
Ich bin der Integrationshelfer vom Kind der dem anderen Kind eine Backpfeife gegeben hat.
(Noch eine Info am Rande es waren noch der Klassenlehrer und noch zwei weitere Integrationshelferinnen im Klassenraum anwesend.)
Also weiter in der Geschichte.
Die Situation dachten wir eigentlich alle, wäre mit der Trennung der Kinder vorbei gewesen.
Das Kind welches aber die Backpfeife gegeben hat hat sich kurz von mir abgewand, und als ich nach seinem Wohlbefinden fragen wollte hat es das erste Mal richtig feste aus heiterem Himmel also mit Willkür zugetreten.
Damit ich keinen zweiten tritt einstecken wollte habe ich das Kind von mir abgewand so das es mit dem Rücken zu mir stand daraufhin hat es ähnlich wie ein Pferd ein zweites Mal nach hinten ausgetreten und somit das zweite Mal meinen Genitalbereich getroffen.
Mir ist daraufhin in kürzester Zeit schlecht geworden und ich war Handlungsunfähig.
Ich kann mich nur noch daran erinnern das ich den Klassenraum fluchtartig verlassen musste und mich auf dem Klo übergeben habe.
Das ist die komplette Geschichte und ich hoffe diese ist für einige jetzt etwas verständlicher.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Wer hatte den zu dem Zeitpunkt die Aufsicht über das Kind, welches selbst nicht strafmündig ist?
Gruß
Ja ich bin geschädigter und Integrationshelfer bzw. Aufseher!
Du warst also verantwortlich.
Also in dem Fall könntest Du zum Anwalt gehen und dich beraten lassen.
Soweit ich die Lage aber verstehe hättest Du selbst aufpassen müssen.
Das Kind ist nicht strafmündig. Die Eltern waren nicht da und Du hattest die Aufsichtspflicht.
Du könntest dir selbst Schmerzensgeld zahlen.
Gruß
Ich habe natürlich die Aufsichtspflicht, aber wenn das Kind zu einem anderen Kind hingeht , es dort einen Konflikt anfängt und einem anderen Kind eine Backpfeife gibt und dann das Ohr nicht loslässt und ich dann dazwischen gehe um die Kinder zu trennen .(es auch erfolgreich geschafft habe ohne Gewalt oder der weiteren miteinzuwirken.)
Ich bin der Integrationshelfer vom Kind der dem anderen Kind eine Backpfeife gegeben hat.
(Noch eine Info am Rande es waren noch der Klassenlehrer und noch zwei weitere Integrationshelferinnen im Klassenraum anwesend.)
Also weiter in der Geschichte.
Die Situation dachten wir eigentlich alle, wäre mit der Trennung der Kinder vorbei gewesen.
Das Kind welches aber die Backpfeife gegeben hat hat sich kurz von mir abgewand, und als ich nach seinem Wohlbefinden fragen wollte hat es das erste Mal richtig feste aus heiterem Himmel also mit Willkür zugetreten.
Damit ich keinen zweiten tritt einstecken wollte habe ich das Kind von mir abgewand so das es mit dem Rücken zu mir stand daraufhin hat es ähnlich wie ein Pferd ein zweites Mal nach hinten ausgetreten und somit das zweite Mal meinen Genitalbereich getroffen.
Mir ist daraufhin in kürzester Zeit schlecht geworden und ich war Handlungsunfähig.
Ich kann mich nur noch daran erinnern das ich den Klassenraum fluchtartig verlassen musste und mich auf dem Klo übergeben habe.
Das ist die komplette Geschichte und ich hoffe diese ist für einige jetzt etwas verständlicher.
Mit freundlichen Grüßen
Keine Chance auf Schmerzensgeld oder irgendwas, sage ich mal als Laie.
Deine medizinische Behandlung zahlst Du aber auch nicht selbst.
Aber frag einen Anwalt, anders geht es sowieso nicht, da an verlässliche Informationen zu kommen.
Gruß
Nimm dir bitte einen Anwalt. Ein erstes kurzes Beratungsgespräch ist nicht teuer.
Er erklärt dir Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Umfang der ggf. zu erhaltenden Beträge.
Meine Frage ist ob ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe und auf Entschädigung.
Das ist in erster Linie eine Frage des Veschuldens.
Da du aber keinerlei Hinweise auf die Vorgeschichte und insbesondere nicht über dein eigenes Verhaltens gibst ist die Frage mit den vorliegenden Informationen nicht zu beantworten
Als Hinweis sei dir aber auf den Weg gegeben, dass die Schuldfähogkeit eines 8-jährigen Kindes in einem Zivilprozess von dir wohl kaum zu beweisen ist..
Das war ein Arbeitsunfall. Dabei bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die Kosten und auch evtl. Folgeschäden trägt die Berufsgenossenschaft.
Da du wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt selbst der Aufsichtsführer warst, kannst du kein Schmerzensgeld geltend machen.
Es gibt mehrere Aufsichtsperson , und ich bin dazwischen gegangen damit den Kindern nichts schlimmeres passiert.
Mir geht es um die mutwilligkeit bzw. Die willkür Hauptsache seine Aggressionen an jemanden rauszulassen
Das spielt keine Rolle. Um ein Schmerzensgeld zu beanspruchen, müsste dem Kind eine Schuld zugesprochen werden. Das geht aber nicht, weil du zum großen Teil, selbst Schuld hattest.
Du hattest selbst die Aufsicht über einen 8-JÄHRIGEN. Vielleicht solltest du dir ein anderes Berufsfeld suchen.
Wenn du selbst die Aufsichtsperson für einen 8-Jährigen bist, hattest du ja selbst die Verantwortung dafür, was er macht.
Das Kind ist nicht strafmündig.
Daher würde ich mich erstmal an die Eltern wenden.
Die Eltern waren ja wohl nicht dabei. Sie hatten ihre Aufsichtspflicht ja genau an den Geschädigten übergeben.
und wo besteht jetzt der Zusammenhang zwischen fehlender Strafmündigkeit und der Frage des Fragestellers?
Wer noch nicht Strafmündig ist, kann zwar angezeigt werden es wird aber nichts bringen. Daher kann man sich die Sache sparen und gleich zu den Eltern gehen.
Ja und was hilft das jetzt dem Fragesteller? Der hat kein Interesse daran, dass ein 8jähriger bestraft wird, der will allenfalls Geld sehen, von wem auch immer. Das bekommt er aber wohl kaum von dem 8jährigen oder dessen Eltern
Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern zum Schadenzeitpunkt nicht die Aufsichtspflicht hatten, da sich das Kind in der Schule/im Hort oder ähnlichem befand. Und da ist die Frage. ob zu dem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht bei der Einrichtung oder nicht sogar bei dem Fragesteller selbst befand.
Für ihn ist das ein ARBEITSUNFALL. Für Kosten, auch Spätfolgen, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Ich bin Integrationshelfer , und es ist mein Kind welches ich betreuen muss