Ich bin Integrationshelfer und wurde von meinem Schützling schwer verletzt?


11.05.2022, 17:52

Hier noch eine Ergänzung

Ich habe natürlich die Aufsichtspflicht, aber wenn das Kind zu einem anderen Kind hingeht , es dort einen Konflikt anfängt und einem anderen Kind eine Backpfeife gibt und dann das Ohr nicht loslässt und ich dann dazwischen gehe um die Kinder zu trennen .(es auch erfolgreich geschafft habe ohne Gewalt oder der weiteren miteinzuwirken.)

Ich bin der Integrationshelfer vom Kind der dem anderen Kind eine Backpfeife gegeben hat.

(Noch eine Info am Rande es waren noch der Klassenlehrer und noch zwei weitere Integrationshelferinnen im Klassenraum anwesend.)

Also weiter in der Geschichte.

Die Situation dachten wir eigentlich alle, wäre mit der Trennung der Kinder vorbei gewesen.

Das Kind welches aber die Backpfeife gegeben hat hat sich kurz von mir abgewand, und als ich nach seinem Wohlbefinden fragen wollte hat es das erste Mal richtig feste aus heiterem Himmel also mit Willkür zugetreten.

Damit ich keinen zweiten tritt einstecken wollte habe ich das Kind von mir abgewand so das es mit dem Rücken zu mir stand daraufhin hat es ähnlich wie ein Pferd ein zweites Mal nach hinten ausgetreten und somit das zweite Mal meinen Genitalbereich getroffen.

Mir ist daraufhin in kürzester Zeit schlecht geworden und ich war Handlungsunfähig.

Ich kann mich nur noch daran erinnern das ich den Klassenraum fluchtartig verlassen musste und mich auf dem Klo übergeben habe.

Das ist die komplette Geschichte und ich hoffe diese ist für einige jetzt etwas verständlicher.

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

Wer hatte den zu dem Zeitpunkt die Aufsicht über das Kind, welches selbst nicht strafmündig ist?

Gruß

Zustzlich 
Fragesteller
 11.05.2022, 11:32

Ich bin Integrationshelfer , und es ist mein Kind welches ich betreuen muss

1
AldoradoXYZ  11.05.2022, 11:37
@Zustzlich

Du hattest zum Zeitpunkt der Tat selbst die Aufsicht? Verstehe ich das richtig?

Gruß

1
Zustzlich 
Fragesteller
 11.05.2022, 12:32
@AldoradoXYZ

Ja ich bin geschädigter und Integrationshelfer bzw. Aufseher!

0
Zustzlich 
Fragesteller
 11.05.2022, 12:53

Ich als Integrationshelfer

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AldoradoXYZ  11.05.2022, 16:19
@Zustzlich

Du warst also verantwortlich.

Also in dem Fall könntest Du zum Anwalt gehen und dich beraten lassen.

Soweit ich die Lage aber verstehe hättest Du selbst aufpassen müssen.

Das Kind ist nicht strafmündig. Die Eltern waren nicht da und Du hattest die Aufsichtspflicht.
Du könntest dir selbst Schmerzensgeld zahlen.

Gruß

0
Zustzlich 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:50
@AldoradoXYZ

Ich habe natürlich die Aufsichtspflicht, aber wenn das Kind zu einem anderen Kind hingeht , es dort einen Konflikt anfängt und einem anderen Kind eine Backpfeife gibt und dann das Ohr nicht loslässt und ich dann dazwischen gehe um die Kinder zu trennen .(es auch erfolgreich geschafft habe ohne Gewalt oder der weiteren miteinzuwirken.)

Ich bin der Integrationshelfer vom Kind der dem anderen Kind eine Backpfeife gegeben hat.

(Noch eine Info am Rande es waren noch der Klassenlehrer und noch zwei weitere Integrationshelferinnen im Klassenraum anwesend.)

Also weiter in der Geschichte.

Die Situation dachten wir eigentlich alle, wäre mit der Trennung der Kinder vorbei gewesen.

Das Kind welches aber die Backpfeife gegeben hat hat sich kurz von mir abgewand, und als ich nach seinem Wohlbefinden fragen wollte hat es das erste Mal richtig feste aus heiterem Himmel also mit Willkür zugetreten.

Damit ich keinen zweiten tritt einstecken wollte habe ich das Kind von mir abgewand so das es mit dem Rücken zu mir stand daraufhin hat es ähnlich wie ein Pferd ein zweites Mal nach hinten ausgetreten und somit das zweite Mal meinen Genitalbereich getroffen.

Mir ist daraufhin in kürzester Zeit schlecht geworden und ich war Handlungsunfähig.

Ich kann mich nur noch daran erinnern das ich den Klassenraum fluchtartig verlassen musste und mich auf dem Klo übergeben habe.

Das ist die komplette Geschichte und ich hoffe diese ist für einige jetzt etwas verständlicher.

Mit freundlichen Grüßen

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AldoradoXYZ  11.05.2022, 18:05
@Zustzlich

Keine Chance auf Schmerzensgeld oder irgendwas, sage ich mal als Laie.
Deine medizinische Behandlung zahlst Du aber auch nicht selbst.

Aber frag einen Anwalt, anders geht es sowieso nicht, da an verlässliche Informationen zu kommen.

Gruß

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Nimm dir bitte einen Anwalt. Ein erstes kurzes Beratungsgespräch ist nicht teuer.

Er erklärt dir Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Umfang der ggf. zu erhaltenden Beträge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Meine Frage ist ob ich Anspruch auf Schmerzensgeld habe und auf Entschädigung.

Das ist in erster Linie eine Frage des Veschuldens.

Da du aber keinerlei Hinweise auf die Vorgeschichte und insbesondere nicht über dein eigenes Verhaltens gibst ist die Frage mit den vorliegenden Informationen nicht zu beantworten

Als Hinweis sei dir aber auf den Weg gegeben, dass die Schuldfähogkeit eines 8-jährigen Kindes in einem Zivilprozess von dir wohl kaum zu beweisen ist..

Das war ein Arbeitsunfall. Dabei bist du durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Die Kosten und auch evtl. Folgeschäden trägt die Berufsgenossenschaft.

Da du wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt selbst der Aufsichtsführer warst, kannst du kein Schmerzensgeld geltend machen.

Zustzlich 
Fragesteller
 11.05.2022, 12:16

Aber warum geht das nicht?

Mit welcher Begründung?

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DerHans  11.05.2022, 12:17
@Zustzlich

Wenn du selbst die Aufsichtsperson für einen 8-Jährigen bist, hattest du ja selbst die Verantwortung dafür, was er macht.

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Zustzlich 
Fragesteller
 16.05.2022, 08:23

Es gibt mehrere Aufsichtsperson , und ich bin dazwischen gegangen damit den Kindern nichts schlimmeres passiert.

Mir geht es um die mutwilligkeit bzw. Die willkür Hauptsache seine Aggressionen an jemanden rauszulassen

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DerHans  16.05.2022, 09:59
@Zustzlich

Das spielt keine Rolle. Um ein Schmerzensgeld zu beanspruchen, müsste dem Kind eine Schuld zugesprochen werden. Das geht aber nicht, weil du zum großen Teil, selbst Schuld hattest.

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Zustzlich 
Fragesteller
 16.05.2022, 10:21
@DerHans

Ich habe doch bei Willkür keine selbst schuld

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DerHans  16.05.2022, 11:31
@Zustzlich

Du hattest selbst die Aufsicht über einen 8-JÄHRIGEN. Vielleicht solltest du dir ein anderes Berufsfeld suchen.

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Das Kind ist nicht strafmündig.

Daher würde ich mich erstmal an die Eltern wenden.

IsabelleAusBLN  11.05.2022, 11:30

und wo besteht jetzt der Zusammenhang zwischen fehlender Strafmündigkeit und der Frage des Fragestellers?

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MaryLynn87  11.05.2022, 11:31
@IsabelleAusBLN

Wer noch nicht Strafmündig ist, kann zwar angezeigt werden es wird aber nichts bringen. Daher kann man sich die Sache sparen und gleich zu den Eltern gehen.

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IsabelleAusBLN  11.05.2022, 11:33
@MaryLynn87

Ja und was hilft das jetzt dem Fragesteller? Der hat kein Interesse daran, dass ein 8jähriger bestraft wird, der will allenfalls Geld sehen, von wem auch immer. Das bekommt er aber wohl kaum von dem 8jährigen oder dessen Eltern

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kim294  11.05.2022, 11:45
@MaryLynn87

Ich gehe mal davon aus, dass die Eltern zum Schadenzeitpunkt nicht die Aufsichtspflicht hatten, da sich das Kind in der Schule/im Hort oder ähnlichem befand. Und da ist die Frage. ob zu dem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht bei der Einrichtung oder nicht sogar bei dem Fragesteller selbst befand.

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DerHans  11.05.2022, 12:20
@IsabelleAusBLN

Für ihn ist das ein ARBEITSUNFALL. Für Kosten, auch Spätfolgen, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

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DerHans  11.05.2022, 12:19

Die Eltern waren ja wohl nicht dabei. Sie hatten ihre Aufsichtspflicht ja genau an den Geschädigten übergeben.

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