Weil du dort zum Beispiel auch was zu essen bekommst.. das sparst du dann für die Zeit zuhause.

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Deine alte Versicherung übermittelt deiner neuen Versicherung deine aktuelle SF.Klasse sowie den einen Schaden. Die neue Versicherung stuft dich dann in die aktuelle SF-Klasse ein und nimmt zum neuen Jahr die Rückstufung gemäß ihrer Tabelle vor (ohne Berücksichtigung von Sondereinstufungen bei der bisherigen Versicherung oder einer eventuellen unterjährigen Versicherung)

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In der Regel ist es so, dass bei Tod innerhalb der Wartezeit (hier innerhalb des ersten Jahres) nicht die vereinbarte Summe ausgezahlt wird, sondern es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurück erstattet.

Diese Wartezeit entfällt aber meist bei einem Tod durch Unfall.

Wenn die versicherte Person also ein halbes Jahr nach einem Abschluss bei einem Autounfall verstirbt, wird doch die Versicherungssumme ausgezahlt.

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Das kommt darauf an, wie es deine Versicherung handhabt.

Bei meiner gibt es die Möglichkeiten, zum 01. oder zum 15. eines Monats abbuchen zu lassen.

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Das ist ein Vollkaskoschaden.

Da hast du aber vermutlich eine Selbstbeteiligung und wirst zurück gestuft

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Es kommt darauf an, wie man gähnt. Man sollte zum Beispiel dabei die Hand vor den Mund halten.. niemand will deine Mandeln sehen

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Wenn du dein Auto am 31.12. angemeldet hast (wobei ich mich frage, welche Zulassungsstelle an dem Tag geöffnet hat) , du dann widerrufen hast und ab 18.01. eine neue Versicherung hast, was ist dann mit dem Zeitraum vom 31.12-18.1.? Dort besteht dann kein Versicherungsschutz.
Hast du bei Check24 angegeben, dass das Auto bereits angemeldet ist? Normalerweise hätte der neue Versicherer eine EVBÜ zum Amt schicken müssen. Die werden dir aber eine normale EVB für eine Neuanmeldung zugeschickt haben und darauf waren, dass du das Auto anmeldest. Tja, das kommt davon, wenn man sowas online ohne Kenntnis macht.

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