"Neurtart" bei SF-Klassen?

Hallo,

es gibt aktuell bei mir ein größeres Problem mit meinen SF-Klassen und daraus resultierenden offenen Beträgen bei meiner aktuellen Versicherung. EIne alte KFZ-Versicherung hat meine SF-Klassen nicht weitergemeldet und daher wurde ich bei meiner aktuellen Verischerung auf Grund eines Unfalls in M eingestuft, weil auf Grund der Nichtbestätigung der SF-Klassen davon ausgegangen wird, dass ich in SF 0 eingestuft bin (war). Eine Nachzahlung von über fast 800 Euro auf die letzten Monate und Neubeiträge von fast 300 Euro monatlich sollen es nun sein. Kann ich mir beides nicht leisten, vor allem hapert es an den 800 Euro Nachbezahlung. Das geht einfach nicht, egal wie ich es drehe und wende. Die Kündigung ist also unausweichlich, das Auto muss aber versichert sein, ich brauche es zwingend!

Ich will die Sache klären, das dauert aber leider lange, weil zwischen der aktuellen Versicherung und der, die die Klassen nicht nachgemeldet hat, drei weitere Versicherungen liegen. Ja, keine von denen hat mir das gesagt, es wurde immer überall die beantragte SF-Klasse anerkannt , deshalb wusste ich davon auch nichts.

Ich möchte jetzt, da ich bei der aktuellen Versicherung sowieso gekündigt werde, eine neue abschließen und dort einfach neu starten bis ich das Problem geklärt habe und alles abgerechnet wurde und korrigiert wurde. Das dauert halt ewig.

Wie gehe ich das an? ICh habe meinen Führerschein seit 2006, kann also ohne Probleme in Klasse 1/2 starten. Was gebe ich jetzt an? Versicherungswechsel oder ein neues Fahrzeug versichern? Ich möchte einen Neustart, die alten KLassen sind mir einfach egal, hauptsache das Auto ist versichert. SF 6 kann ich ja im Zweifel hinterher immer noch nachmelden.

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Du hast schon Probleme mit diversen Versicherungen und dort hohe Schulden und willst nun bei einer weitern Versicherung einen Vertrag unter Vorspielung falscher Tatsachen abschließen? Deine neue Versicherung sieht doch, dass das Auto schon länger auf dich angemeldet ist und du daher eine Vorversicherung haben musst.

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Es soll ja schon Fälle gegeben haben, in denen ein PKW an der Ampel zurück gesetzt ist und dann behauptet hat, der Hintermann wäre ihm aufgefahren. Das Risiko wird dadurch verringert.

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Vielleicht handelt es sich einfach um eine Kennzeichen-Verwechselung.

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Wollt ihr die Getränke auf dem Konzertgelände verkaufen? Dann benötigt ihr die Genehmigung vom Veranstalter. Aber die werdet ihr nicht bekommen, denn der hat in der Regel sein eigenes Catering.

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Weil du dort zum Beispiel auch was zu essen bekommst.. das sparst du dann für die Zeit zuhause.

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Deine alte Versicherung übermittelt deiner neuen Versicherung deine aktuelle SF.Klasse sowie den einen Schaden. Die neue Versicherung stuft dich dann in die aktuelle SF-Klasse ein und nimmt zum neuen Jahr die Rückstufung gemäß ihrer Tabelle vor (ohne Berücksichtigung von Sondereinstufungen bei der bisherigen Versicherung oder einer eventuellen unterjährigen Versicherung)

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In der Regel ist es so, dass bei Tod innerhalb der Wartezeit (hier innerhalb des ersten Jahres) nicht die vereinbarte Summe ausgezahlt wird, sondern es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurück erstattet.

Diese Wartezeit entfällt aber meist bei einem Tod durch Unfall.

Wenn die versicherte Person also ein halbes Jahr nach einem Abschluss bei einem Autounfall verstirbt, wird doch die Versicherungssumme ausgezahlt.

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