Arzt akzeptiert telefonische Krankschreibung nicht - darf er das überhaupt?
Bis Ende März gilt ja noch die telefonische Krankschreibung. Am Montagvormittag habe ich bei meinem Hausarzt in Stuttgart angerufen, um mich für ein FSJ-Pflichtseminar (3 Tage mit Übernachtung) krankschreiben zu lassen. Der Arzt (oder irgendjemand aus der Praxis) hat gemeint so würde das nicht gehen, ich müsse um 16 Uhr 45 hinfahren, weil ich nur einmal vor etwa zweieinhalb Jahren bei dem Arzt war. (Na und, ich war halt nicht so oft krank)! Ich habe es mir nicht gefallen lassen dass der Arzt sich so über die Regeln hinweg setzen will und seine eigene Regeln macht, also bin ich Natürlich nicht hingegangen und habe bei dem Seminarleiter angerufen und mich krankgemeldet und ich wäre dran ein ärztliches Attest zu organisieren. Jedenfalls kam jetzt eine Abmahnung, ich muss so schnell wie möglich ein ärztliches Attest nachschicken, andernfalls werde ich irgendwann gekündigt. Jetzt wird der Arzt aber eher keine Symptome mehr feststellen können, selbst wenn ich da nochmal hingehe - ich war ja seit gestern wieder bei der Arbeit in meiner Einsatzstelle. Ich bin jetzt schon ein bisschen sauer - es steht doch überall im Internet und in jeder Zeitung, dass man sich noch bis Ende März per Telefon krankschreiben kann und in meine Arztpraxis gehen muss. Darf der Arzt so handeln und wie komme ich da am besten raus?
9 Antworten
Es handelt sich hierbei um eine "Kann-Bestimmung". Kein Arzt ist also dazu verpflichtet, einem Patienten aus dessen Wunsch hin nach telefonischer Beratung eine AU-Bescheinigung auszustellen. Die Entscheidung liegt einzig und alleine beim Arzt, keinesfalls aber beim Patienten. Sollte sich der Patient nicht in der Lage sehen, die Praxis aufzusuchen, muss er den Arzt um einen Hausbesuch bitten oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Rufnummer 116117 kontaktieren.
Du hast also die arztrechtlich einwandfreie Entscheidung deines Arztes ganz bewusst ignoriert, bist nicht zu deinem Termin erschienen und bist daher unentschuldigt der Fortbildung ferngeblieben. Eine nachträgliche Krankmeldung wirst du natürlich nicht bekommen und die Konsequenzen wirst du alleine tragen müssen. Mach dir aber mal keine allzu großen Sorgen, aus dem FSJ fliegt man nicht so einfach raus.
es steht doch überall im Internet und in jeder Zeitung, dass man sich noch bis Ende März per Telefon krankschreiben kann und in meine Arztpraxis gehen muss.
Nein, das steht nicht in alllen Zeitungen.
Hier mal ein Beispiel, was man da so lesen kann:
Berlin, 17. November 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30. November 2022 ausgelaufen. Nun gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte befragen die Patientin oder den Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit.
Entscheidend: der Arzt kann (aber muss nicht), eine Krankschreibung nach einer telefonischen Befragung ausstellen, das aber auch nur bei leichten Atemwegserkrankungen. Die telefonische Krankschreibung erfolgft dann auch nur "gegebenenfalls", also nicht als Pflichtprogramm des Arztes, sondern nur dann, wenn er das für richtig hält. Wenn er es für angebracht hält, dich persönlich zu untersuchen, hast du dem Folge zu leisten.
Arzt akzeptiert telefonische Krankschreibung nicht
Wieso akzeptiert? Der Arzt akzeptiert gar keine Krankschreibung, der stellt sie aus. Akzeptieren muss die dann der Arbeitgeber. Du kannst dich niemals selber krankschreiben. Dazu fehlt die die Befähigung und die Befugnis.
Ist doch ganz normal das man zum Arzt gehen muss um sich Krankschreiben zu lassen. Das war doch nur zeitweise bei Corona so, dass Leute mit Symptomen per Telefon eine Krankschreibung bekamen.
Wenn dir die Praxis einen Termin geben wollte, dann wärst doch einfach hingegangen. Versteh das Problem nicht so ganz.
Und rückwirkend schreibt dich kein Arzt krank. Wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Vielleicht kannst mit deinem AG sprechen das die Fehltage als unbezahlter Urlaub genommen werden. Besser als Abmahnung oder Kündigung...
Und um mir das zu erlauben. Meiner Meinung nach selber schuld. Hättest dir keinen abgebrochen einfach zum Arzt zu gehen und dir deine Krankmeldung zu holen. Und wissentlich dann trotzdem nicht auf Arbeit zu gehen ist halt in unserem System eine ganz bescheidene Idee. Das hätte dir klar sein müssen das du da Ärger mit dem AG bekommst wenn du keine ausreichende Entschuldung liefern kannst.
Da hast Du leider Pech:
Ärzte können ihre Patienten demnach weiter telefonisch für die Dauer von bis zu sieben Tagen krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit kann einmalig um bis zu sieben Kalendertage verlängert werden. Die Entscheidung, ob die Arbeitsunfähigkeit telefonisch bescheinigt werden kann, trifft der Arzt.
Die Option einer telefonischen Krankmeldung, bedeutet NICHT dass dein Arzt sie so ausstellen muss. Der kann dich reinbeordern, wenn er das möchte. Das sollte helfen die Praxen zu entlasten und die Ansteckungsgefahr zu verringern - nicht aus Bequemlichkeitsgründen.
Du bist die Person, die ihr die eigenen Regeln machen möchte