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2 Antworten

Nein - Vertrag ist Vertrag und damit bindend.
Das soll Willkür verhindern.

Bei Internet-/Telefonverkäufen sowie Haustürgeschäften gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht um Betrügereien auf Verkäuferseite zu unterbinden.

Vor Ort geht man davon aus, dass Du in der Lage bist die Ware zu prüfen und zu Deinen Entscheidungen stehst.

Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen und sog. Haustürgeschäften - dort auch nur 14 Tage und keine 30.

Haben Sie vor Ort etwas gekauft, gibt es diese Regelung nicht - es sei denn es wurde ausdrücklich vereinbart. Selbiges gilt auch bei Sonderanfertigungen und anderen Ausnahmen.