Arbeitszeiterfassung mit stationären NFC-Terminal und Kamera - Kameraüberwachung am Terminal erlaubt?
Beispiel: NFC-Zeiterfassungsterminal mit Kamera der Firma "virtic"
2 Antworten
Kameraüberwachung ist im Arbeitskontext durchaus gestattet, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat und die Mitarbeitenden darüber informiert. Bei der Zeiterfassung im Eingangsbereich ist das Interesse durchaus berechtigt, um zu schauen, dass wirklich die jeweilige Person sich an- und abmeldet, umso mehr, wenn der Chip eventuell auch noch den Zugang zu Räumlichkeiten regelt. Und wenn ihr darüber informiert werdet, dass dort eine Kamera läuft, dann ist das arbeitsrechtlich unproblematisch.
Sehe ich genauso. Sofern ein Betriebsrat besteht, ist der mit einzubeziehen, eine Betriebsvereinbarung wäre hier sinnvoll.
Es ist leider durchaus nicht unüblich, dass gerade im gewerblichen Bereich ein anwesender AN gleich noch ein paar Kollegen mit anmeldet - besonders wenn die Hälfte der Leute irgendwie miteinander verwandt ist.
Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag und in der Hausordnung steht.