arbeiten während krankgeschrieben?

8 Antworten

Das ist keine gute Idee wenn gleich auch eine gute Initiative. Aber das könnte Ärger geben. Denn stell dir vor, du gehst morgen arbeiten obwohl du offiziell noch krank geschrieben bist . So . Morgen passiert Dir etwas. Dann fragt die Krankenversicherung warum war er oder sie denn heute nicht Zuhause. Damit bringst du dich und den Chef in dem Falle auch in eine unangenehme Situation

Halbammi  10.12.2019, 22:39

das ist völliger Blödsinn

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Halbammi  10.12.2019, 22:42
@josef788

Dann weisst du falsch. Die AU ist mit "vorraussichtlich bis..." ausgestellt. Das ermöglicht sowohl eine Verlängerung wie auch eine VErkürzung. Das das Ärger geben kann ist also Unsinn.

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emib5  10.12.2019, 22:47
@josef788

Soso, das schreibst Du also aus Erfahrung, dass die Krankenkasse dann bei einem Arbeitsunfall Ärger macht?

lol

Da die Krankenkasse mit Arbeitsunfällen nichts zu tun hat kann garnicht stimmen, was Du da schreibst.

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josef788  10.12.2019, 22:48
@Halbammi

Oh doch. Das gibt Ärger wenn du der Krankenkasse nicht mitteilst dass du bis dato nicht wieder arbeitsfähig bist. Ich hatte nämlich zu der Zeit wo ich hätte zuhause bleiben müssen auf der Arbeit einen Unfall. Fazit: ich musste für die Kosten selber aufkommen.

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emib5  10.12.2019, 22:45

Das ist völliger Blödsinn. Denn

a) heißt es voraussichtlich Arbeitsunfähig bis... Das heist, dass Du eher wieder arbeiten darfst, wenn Du Dich fit fühlst.

Du darfst sogar trotz Krankheit ggf. auf einem „Schonarbeitsplatz“ arbeiten, wenn Du Deiner normalen Tätigkeit nicht nachkommen kannst.

b) sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, dann interessiert dies die Krankenkasse nicht die Bohne, denn sie ist nicht zuständig.

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francis1505  10.12.2019, 22:47
@emib5

Und wie das die KK interessiert. Wenn der Unfall nämlich infolge einer internistischen Ursache passiert, ist die BG nämlich raus und die KK zuständig.

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emib5  10.12.2019, 23:07
@francis1505

Wenn dem so ist, dann ist die innere Ursache aber doch sehr wahrscheinlich eine andere, als die, wegen der Du krank geschrieben warst. Und somit ist die Krankschreibung auch unerheblich, da nicht ursächlich.

Und bevor Du jetzt den Fall konstruieren willst, dass die Erkrankung, die zur Krankschreibung führte ursächlich sei:

Es geht hier vermutlich um eine ganz normale Erkältung oder ähnliches. Und dem Fragesteller geht es wieder besser, so dass er sich fit fühlt.

Da ist es wohl kaum zu erwarten, dass diese Erkrankung zu einem drastischen körperlichen Versagen führt, welches woanders nicht auch passiert wäre.

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Du kannst ganz beruhigt arbeiten gehen.

Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung wird davon beeinträchtigt, wenn du krankgeschrieben bist und trotzdem arbeiten gehst.

 Du benötigst auch keine „Gesundschreibung“ oder ähnliches, da so etwas im deutschen Gesundheitswesen nicht existiert.

Sollte sich ein Wegeunfall ereignen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob du trotz Krankschreibung zur Arbeit fährst, du bist abgesichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Krankschreibung sagt "VORRAUSSICHTLICH arbeitsunfähig". Wenn du gesund bist kannst du arbeiten. Wenn du dich dann besser fühlst kannst du dir auch eine neue AU beim Arzt bis einschliesslich heute ausstellen lassen. Das habe ich auch schonmal gemacht.

Du solltest mit Deinem Arbeitgeber klären, ob Du mit einer Krankschreibung auch unfallversichert bist auf der Arbeitsstelle und unterwegs von- und zur Arbeit. Den einen Tag der Krankschreibung würde ich doch kein Risiko eingehen, ansonsten laß beim Arzt Dein Attest ändern.

Ja, darfst du. Damit ist deine Krankschreibung aber beendet. Du kannst dann nicht am nächsten Tag wieder krank zu Hause bleiben ohne erneute Krankschreibung!