Arbeit: Attest am selben Tag vorlegen?

6 Antworten

Dann würde ich nachfragen, wie sich der Arbeitgeber das vorstellt. Vermutlich reicht es, wenn du es er eMail am gleichen Tag und mit der Post hinterher schickst.

verreisterNutzer  21.02.2020, 09:01

Nein, es reicht nicht. Es muss das Original sein.

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Atlantica666  21.02.2020, 16:50
@verreisterNutzer

Doch es reicht vollkommen... egal ob per Fax oder per Mail.. ich weiß nicht was dich dazu bewegt so einen Unsinn hier zu schreiben

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verreisterNutzer  21.02.2020, 17:01
@Atlantica666

Ich war Arbeitgeber, kenne die Gesetze und kann durchaus Unsinn von Paragraphen im Arbeitsvertrag unterscheiden. Und du?

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PeterSchu  21.02.2020, 17:50
@verreisterNutzer

"Ich war Arbeitgeber, kenne die Gesetze..."

Das ist nicht zwingend miteinander verbunden. Und nichts, was man im Arbeitsvertrag schreibt, kann die bestehenden Rechtsprechung verbiegen.

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Atlantica666  21.02.2020, 18:40
@verreisterNutzer

Du bist der einzige der pöbelt... nicht alles was in so einem Vertrag steht ist auch gesetzeskonform... das solltest du als ehemaliger "anständiger" Arbeitgeber eigentlich wissen.. und hier nicht so großspurig betonen dass du die Gesetze kennst

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Das ist ausgesprochener Blödsinn. Du hast deinen Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu informieren und binnen von 3 Werktagen deine AU nachzureichen. Bis zu 3 Tagen übernimmt die KK sogar ohne AU, dass liegt aber wiederum im Ermessen deines AG.

verreisterNutzer  21.02.2020, 00:33

Wenn das im Vertrag so steht, dann ist das bindend und kein Blödsinn.

Die KK übernimmt gar nichts für die ersten 3 Tage. Da gilt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Durch die Umlage bekommt der AG einiges wieder. Aber auch nicht ohne AU-Schein.

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Sky150119  21.02.2020, 00:42
@verreisterNutzer

Liebe Aylinde, die KK macht selbstverständlich bis zu 3 Tagen ohne AU Lohnfortzahlung, wenn es der AG bei der Lohnabrechnung so angibt. Ich schrieb ja, im Ermessen des AG. Ohne Nachweis kann der AG alles machen, je nach dem wie gut er seinen AN kennt. Das war aber nicht die Frage. Die Frage war, wann die AU dem AG vorliegen muss und da wird vertraglich sicherlich nur festgehalten sein, dass am Tage der AU der AG informiert werden muss.

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verreisterNutzer  21.02.2020, 06:53
@Sky150119

Die ersten 3 Tage (bis 6 Wochen) geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Erstattung der ca.64% durch die KK (Umlage) bekommt er nur, wenn ein AU Schein vorliegt. Das „Ermessen des AG“ ist der KK für die Erstattung egal. Wenn der AG auf den AU Schein verzichtet, bekommt er keine Erstattung (Umlage).

Der AU Schein muss spätestens am 3. Tag vorliegen, wenn es nicht anders im Vertrag steht. Telefonisch informiert der AN seinen Chef sofort. Auch das ist meist vertraglich geregelt. Steht im Vertrag, dass der AU Schein bereits am 1. Tag vorliegen muss, dann ist das auch so. Arbeitgeber können diese Regelung auch noch nachtäglich treffen, wenn ein AN am Montagssyndrom leidet oder auffällig oft freitags oder montags oder mal nur einen Tag fehlt. Oder wenn er den AN schikanieren möchte.

Hier steht im Vertrag, dass der AU Schein am ersten Tag vorliegen muss. Also muss der AN ihn vorlegen, wenn er keine Abmahnung riskieren möchte.

Solche Vertragspunkte sollte man VOR dem Vertragsabschluss verhandeln. Jetzt ist es zu spät.

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Sky150119  21.02.2020, 07:33
@verreisterNutzer

Bleibe bei den Fakten. Die ersten 6 Wochen besteht überhaupt keine Lohnfortzahlungspflicht gegenüber dem AG. Danach gelten die bekannten Gesetze. Es ist aber nun einmal so, dass die KK bis zu 3 Tagen auch ohne AU den Antrag erstattet, insofern der AG einen stellt. Damit soll erreicht werden, dass der AN nicht gleich 5 Tage ausfällt, wenn (zB Unwohlsein durch Unterzuckerung, Migräne usw.) betreffende Person am nächsten oder übernächsten Tag wieder arbeitsfähig wäre. Das spart zudem sehr hohe Kosten. Aber zurück zum Vertrag. Der Vertrag hätte im Härtefall vor dem Arbeitsgericht aber keinen Bestand, weil es unmenschlich (nicht konform) wäre. Ich könnte jetzt 1000 Beispiele benennen, die eine AU-Vorlage am selben Tag unmöglich machen, aber das wäre zu langatmig.

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Sky150119  21.02.2020, 07:44
@Sky150119

@Aylinde Natürlich meine ich mit den ersten 6 Wochen das Beschäftigungsverhältnis, falls du wieder zwischen den Zeilen liest.

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Sky150119  21.02.2020, 08:11
@Sky150119

@Aylinde, du machst mich ganz wuschelig. Wenn der AG ohne AU 1,2 oder 3 Tage anerkennt und darauf hin Lohnfortzahlung leistet und seinen Erstattungsantrag stellt, muss die KK die Umlage erstatten. In einem muss ich dir jetzt aber Recht geben, es gibt Fälle (habe ich gerade gelesen) wo der AG tatsächlich diese Klausel im AV einbringen kann, eine AU am 1. Tag vorzulegen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, falls es durch nachweislich triftige Gründe nicht möglich ist.

Alles wird gut.

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Sky150119  21.02.2020, 08:20
@verreisterNutzer

Liebe Aylinde du machst mich ganz wuschelig (muss noch üben mit den Kommentaren, von daher sende ich diesen noch einmal). Wenn der AG ohne AU 1,2 oder 3 Tage anerkennt und darauf hin Lohnfortzahlung leistet und seinen Erstattungsantrag stellt, muss die KK die Umlage erstatten. In einem muss ich dir jetzt aber Recht geben, es gibt Fälle (habe ich gerade gelesen) wo der AG tatsächlich diese Klausel im AV einbringen kann, eine AU am 1. Tag vorzulegen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, falls es durch nachweislich triftige Gründe nicht möglich ist.

Alles wird gut.
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verreisterNutzer  21.02.2020, 08:57
@Sky150119

Ich meine die ersten 6 Wochen einer Krankheit. Da bekommt der AN Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der AG (durch die Umlage) einen Teil erstattet.

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verreisterNutzer  21.02.2020, 09:00
@Sky150119

Da schau an... Die Klausel gibt es in vielen Arbeitsverträgen und es ist überhaupt nicht interessant, wie der AN das macht. Vorschrift ist Vorschrift. Übrigens eine von vielen Methoden, MA rauszuekeln, wenn man ihn im laufenden Arbeitsverhältnis so etwas zusätzlich aufbrummt. Gern im Rahmen von Mobbing, wenn der AN Angst hat, den Betrieb zu betreten und dann noch irgendwie am 1. Tag seinen AU-Schein vorlegen muss.

In dem Fall hier muss sie den Schein vorlegen oder riskiert eine Abmahnung. Bei Mobbing ist genau das das Ziel: Gründe für Abmahnungen finden.

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Sky150119  21.02.2020, 09:35
@verreisterNutzer

Sorry, ich bin zu gut für diese Welt aus Mobbing und Co., hätte ich nicht gedacht, dass hier eine geradezu einladende Gesetzeslücke sich auftut.

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PeterSchu  21.02.2020, 12:42
@verreisterNutzer

"Wenn das im Vertrag so steht, dann ist das bindend und kein Blödsinn."

Man sollte doch ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Es ist unstrittig, dass der Betrieb eie AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen darf. Aber dass sie schon am ersten Tag im Betrieb sein soll, dürfte in der Regel nicht zumutbar sein. Denn der Arbeitnehmer würde womöglich seine Genesung verzögern und damit seine Pflichten verletzen, wenn er sich trotz Krankheit in den Betrieb begibt.

Überhaupt stellt sich die Frage, welchen Nutzen es haben soll, wenn der Betrieb schon telefonisch informiert ist. Ob der Zettel nun einen Tag früher oder später im Personalordner landet, ist ziemlich egal. Daher ist die Forderung, die Bescheinigung noch am gleichen Tag in den Betrieb zu bringen, in meinen Augen reine Schikane.

Ich würde dem aber gerne zustimmen, wenn der Betrieb einen Boten schickt und bezahlt. Diesem würde ich den Zettel zuhause gerne übergeben.

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Der Chef kann maximal verlangen eine Krankmeldung ab dem ersten Tag zu bekommen ABER du hast 3 Tage Zeit um diese vorzulegen.

verreisterNutzer  21.02.2020, 09:03

Das ist falsch. Wenn im Vertrag steht, dass der AU- Schein bereits am ersten Tag vorzuliegen hat, dann ist das so. Andernfalls ist das ein Grund für eine Abmahnung oder Schlimmeres. Fiese Arbeitgeber unterstellen dann Arbeitsbummelei...

Das hätte der AN vor Vertragsunterzeichnung verhandeln können. Jetzt nicht mehr.

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PeterSchu  21.02.2020, 12:46
@verreisterNutzer

"Fiese Arbeitgeber unterstellen dann Arbeitsbummelei."

Wenn man krank geschrieben ist, muss man nicht arbeiten. Diese Abmahnung wollte ich mal sehen.

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Hey,

Am besten beim Arbeitsgeber nachfragen. Keiner kennt dein Arbeitsvertrag.

Mfg

Der Arbeitgeber kann ja gerne einen Boten schicken, der die Bescheinigung abholt. Auf seine Kosten. Alles andere ist Unsinn.

Ich werde diesen Unsin nie verstehen. Wenn du dich korrekt und frühzeitig telefonisch krank gemeldet hast, dann spielt es doch für den Betrieb keine Rolle, ob er diesen Zettel dann einen Tag früher oder später in den Ordner heften darf.