Gerichtliche Auflage drogenscreening ?

1 Antwort

Hallo,

solange du ein solches Attest bekommst, sollte das möglich sein denke ich mal.

Was willst du denn sonst auch machen, wenn du dich nicht bewegen kannst...sei es jetzt wirklich so...oder vielleicht ja doch nur ein Aufschub vorm Test? ;)

Solange du das per offiziellem Attest belegen kannst, sollte der Test eigentlich verschoben werden. Wenn das vom Gericht vorgegeben ist, das du da hin musst, würde ich auch bei Gericht bescheid geben und das Attest dort reinreichen lassen.

Selbst solltest du es wohl nicht einreichen, bei völliger Bewegungsunfähigkeit.;)

Lieben Gruß und alles Gute,

DeElfe