Attest bei Arbeitgeber, ab wann?

3 Antworten

Ja musst du. die freien Tage zählen mit.

§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter am nächsten Tag eigentlich frei hätte, weil er nur bestimmte Tage pro Woche arbeitet.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Auch hier zählen die freien Tage (auch das Wochenende) eines Beschäftigten mit. 

Frag doch einfach deinen Chef? Jeder handhabt das anders

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016

Eigentlich nicht aber wenn du sicher gehen willst geh halt kurz zum Arzt