Wegen fehlstunden entlassen von der Schule?
Paragraph 53 (4) im schulgesetz kann zur Entlassung der Schule führen, dass bedeutet ab der gewissen Anzahl von fehlstunden kann die Schule mich rauswerfen. Da gibt es eine Hintergrund Geschichte, nämlich weiß die abteilungsleitung (die mir den Brief sendete) dass ich aus gesundheitlichen Gründen fehle und ich immer ein Attest vorbei brachte. Jetzt ist das Problem , dass ich die 2 Wochen kein Attest abholen konnte weil meine Ärztin selber Termine hatte und keine Zeit dadurch konnte ich ja kein Attest abholen. Daraufhin habe ich sofort meine beratungslehrer geschrieben dass ich das Attest aufjedenfall habe ich es aber spätestens in 3 Tagen abholen kann, diese meinten dass es gut war, dass ich sie informiert habe. Nun ist meine Frage wenn ich das Attest vor der Zeugniskonferenz abgebe, ob ich dann noch eine Chance hätte nicht aus der Schule zu fliegen
Ps: ich habe eine Attestpflicht
5 Antworten
weil meine Ärztin selber Termine hatte und keine Zeit dadurch konnte ich ja kein Attest abholen.
Es gibt Vertretungsärzte, dass klingt nach einer Ausrede.Bei einer Ausbildung kannst Du Dir so etwas nicht leisten. Da braucht man keine Vierzehn Tage zu warten, da reicht manchmal schon nur einen Tag gefehlt zu haben.
Nun ist meine Frage wenn ich das Attest vor der Zeugniskonferenz abgebe, ob ich dann noch eine Chance hätte nicht aus der Schule zu fliegen
Ein Arzt darf Dir rückwirkend kein Attest ausfüllen, er hat Dich doch gar nicht gesehen. Nur ab dem Zeitpunkt wo Du bei ihm in die Praxis gewesen bist und er Dich untersucht hat.
Das heißt im Klartext, dass war es dann mit der Schule. Schon alleine, weil Du Attest Pflicht hast.
Er redet von anderen Psychologen die dir das Attest ausstellen.
ausserdem dauert es 1 Minute ein Attest auszustellen.
Welche Klasse bzw. Jahrgang sind sie?
Mit freundlichen Grüßen
.... und wenn die zulässigen Fehlstunden eben erreicht sind, gibt es keinen Abschluss, aber es kommt der Rauswurf.
Die Schule hat doch gar keinen Spielraum.
Gute Besserung.
Ich will/kann nicht sagen es klappt aber das grundlegenden Punkt erst bei Antwort preis zu geben ist wie in der Schule nicht Aufpassen. Du bekommst unpassende antworten. Antwortest und wunderst dich dann warum niemand neu.
Setz das unter deine frage. Den Psyho ist nun mal anderes als eIn Hausarzt. für den gibt es keine Vertretung. Das spricht schon mal für dich.
Nun steht dein Platz für jemanden zur Verfügung, der lernen will. Das freut den Steuerzahler.
Hoffentlich wird er auch nicht wegen Psychologischen Gründen beurlaubt ;)
Also eigentlich reden wir hier von meiner Psychologin die mir schon die vorherigen atteste die auch für eine längere zeit bestimmt waren geschrieben hat und sie arbeitet allein da gibt es keine Vertretung