Anzeige wegen Körperverletzung Restaurant / Kneipe?

4 Antworten

Moin,

halte ich für abwegig. Zum einen wird der Wirt wohl regelmäßig keinen Vorsatz haben. Selbst wenn man jetzt auf fahrlässige Körperverletzung abstellen würde, wäre mE der Tatbestand der Misshandlung/Gesundheitsschädigung nicht erfüllt. Da werden die Gerichte wohl eher so urteilen, dass diese geringen Mengen nicht schädlich sind. Im Gegenteil gibt es sogar Studien, dass Alkohol in Maßen gesund sein kann (natürlich nur wenn keine Vorerkrankungen bestehen) bzw Zero-Produkte sogar schädlicher sind als Zucker.

selbst wenn man jetzt davon ausgeht, dass der Gast eine Vorerkrankung hat, müsste man sich hier fragen, ob das noch innerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit (Kausalität, objektive Zurechenbarkeit) ist. Auch das würde ich verneinen.

Körperverletzung ist es nur, wenn du durch die Tathandlung (also das Servieren des falschen Getränks) körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wirst. Eine gewisse Erheblichkeitsschwelle muss dabei auch überschritten werden. Schon das wird in den meisten Fällen ausscheiden.

Und der Täter müsste dann auch noch Vorsatz gehabt haben. Nicht den, dir das falsche Getränk zu servieren, sondern dich körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Das fällt erst recht weg.

"Alkoholfreies" Bier ist übrigens nicht zwingend komplett ohne Alkohol (siehe Wikipedia: Alkoholfrei).

Natürlich lassen sich Fälle konstruieren, in denen das Servieren "falscher" Speisen oder Getränke einen Straftatbestand erfüllt. Aber in 99,9% (aus den Fingern gesogene Zahl) der Fälle ist es NICHT strafbar.

Natürlich hast du einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass dir das richtige Getränk serviert wird. Aber das hat eben nichts mit Strafrecht zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
eggenberg1  17.04.2020, 19:33

""Körperverletzung ist es nur, wenn du durch die Tathandlung (also das Servieren des falschen Getränks) körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wirst""

wen man mir anstatt bestelltes alkoholfreies alkoholhaltiges bier servieren würde, hätte das für mich grosse folgen. ich habe bluthochdruck , der dadurch stark in die höhe gehen würde.ich bezweilfe aber ,dass ein deutsches gericht mit so einem fall überhaupt beschäftigen würde

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Wikifreak  17.04.2020, 19:37
@eggenberg1

Deine Skepsis ist berechtigt. Selbst wenn ein Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommen würde, dass tatsächlich eine strafbare Handlung vorliegt, würde er das Verfahren wahrscheinlich gemäß § 153 Absatz 1 StPO einstellen, weil die Schuld des Täters eher als gering einzustufen wäre und du (man hofft es) keine gesundheitlichen Schäden davongetragen hast.

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alarm67  17.04.2020, 20:04
@eggenberg1

Selbst wenn Du dadurch "verletzt" wirst, liegt deshalb nicht automatisch ein Straftatbestand vor.

Denn es fehlt vermutlich am Vorsatz/an der Absicht!

Und selbst wenn Vorsatz/Absicht vorliegen sollte, beweise das erst einmal.

ABER:

Solltest Du dadurch tatsächlich verletzt werden, schließt das ja nicht, nur weil kein Straftatbestand vorliegt, die Schadensersatzansprüche aus. Nur dann befinden wir uns im Zivilrecht.

Und da stehen die Chancen dann nicht so schlecht. Das kämpfen dann die Anwälte aus. Und wenn es keine Einigung gibt, geht auch das zu Gericht und die beschäftigen sich damit dann auch!

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Du hast ein Anrecht das richtige Produkt zu bekommen. Sonst nichts.

eggenberg1  17.04.2020, 19:31

er hat aber nich t das richtige produkt bekommen darum fragt er j auch was man da machen kann ,rechtlich gesehen.

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DerHans  17.04.2020, 19:39
@eggenberg1

Nachbesserung. Und was er nicht bestellt hat, muss er nicht bezahlen

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Es wird vermutlich daran scheitern, dass niemand den Vorsatz/die Absicht beweisen kann.

Also nein, das hat nicht automatisch Aussicht auf Erfolg.