Anzahlung auf Ebay Kleinanzeigen zurückverlangen?
Mein Mann und ich haben einen Welpen über Ebay reserviert (für nicht wenig Geld) theoretisch wollten wir nächste Woche den Anzahlungsvertrag abschließen, aber da mein Mann plötzlich schwer erkrankt ist (Hirnblutung) und im KH liegt geht dies nicht und unter diesen Umständen können wir logischerweise keinen Hund in den nächsten Jahren bei uns leben lassen. Ich habe es der Verkäuferin erklärt und diese möchte mir das Anzahlungsgeld nicht zurückgeben. Mir fehlen momentan echt die nerven für solche Kleinigkeiten und dieses Anzahlungsgeld würde mir jetzt entgegen kommen für die Pflege und Pflegematerialien meines Mannes... Was nun? Ich hab Pech oder?
Der Welpe ist auch noch nicht im Abgabealter und würde definitiv schnell Interessenten finden. Ich hab der Verkäuferin sehr schnell bescheid gegeben dass sie noch jemand findet.
4 Antworten
Bei allem Verständnis für Eure Situation, aber Du kannst einen rechtsgültig zustandegekommenen Kaufvertrag nicht einseitig kündigen, die Verkäuferin könnte sogar auf der vollständigen Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Euch alles erdenklich Gute!
für die Pflege und Pflegematerialien meines Mannes...
Zu dem Vetrag ist bereits alles geschrieben, s. @BMT216A und @LukaUndShiba
Im Moment ist Dein Mann ja noch im Krankenhaus sicher untergebracht und betreut.
Für die Pflege, nach dem Krankenhausaufenthalt, solltest Du Dich umgehend um den Einsatz der Pflegeversicherung sowie dann des Pflegedienstes kümmern. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Dir gerne dabei die notwendigen Schritte schnell und korrekt zu erledigen. Auch für Pflegematerialien steht Dir über die Pflegeversicherung Summe X zur Verfügung.
einen Welpen über Ebay reserviert
Anmerkung ebay und Kleinanzeigen haben seit Jahren nichts miteinander zu tun.
Habt Ihr denn einen Kaufvertrag? Egal, ob mündlich oder schriftlich? Wenn nein, sprich, wenn es nur eine Reservierung ist, dann muss die Anzahlung zurückgezahlt werden, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Und das tut es ja wohl nicht.
Grundlage dafür ist u.a. §337, Abs. 2 BGB
Anzahlung heißt meist Reservierung und das Geld kriegt man auch nicht zurück.