Rechtslage bei Direkt Kauf eBay Kleinanzeigen?
Ein Freund hat sich ein paar Mangas über Kleinanzeigen gekauft. Am nächsten Tag hatte der Verkäufer das Angebot von Reserviert runter genommen und nochmal, aber diesmal ohne die "Direkt Kauf"-Funktion, eingestellt.
Die Verkäuferin hat Ihn nicht versucht zu kontaktieren, in seinem Chat steht immer noch, dass es bezahlt ist aber weiter geht es für Ihn nicht.
Ich habe etwas geforscht und viele Denkweisen gefunden, die besagen, dass der Verkäufer den Direkt Kauf ablehnen kann; dies kann ich selber nicht nachvollziehen, da eBay mir bei meinen eigenen Verkäufen nie die Option gegeben hat.
In den AGBs steht auch, dass der Verkäufer die Transaktion stornieren "kann", selbst wenn es schon bezahlt ist. Viele Meinungen im Internet berufen sich auch darauf, aber die Transaktion ist ja nicht der Kaufvertrag. Hier sollte auch eher unsere Gesetzbuch zuerst greifen oder?
Ein Irrtum seitens Verkäuferin wird schwierig als Ausrede gelten, da man sich beim einstellen bewusst dazu entscheiden den direkten Kauf zu aktivieren.
Wegen ein paar Mangas wird er sich jetzt keinen Anwalt holen, aber wäre schon interessant zu wissen für die Zukunft, wie dort die genaue Lage ist.
3 Antworten
Wie ein Kaufvertrag auf der Plattform zustande kommt muss Ebay eindeutig kenntlich machen oder aber darauf verweisen, dass beispielsweise kein kaufvertrag zustande kommt, sondern nur eine Vermittlung stattfindet oder soetwas.
Ich tippe mal, eher letzteres dürfte der Fall sein, weshalb beidseitig explizit Willenserklärungen abgegeben werden müssen und das nicht schon durch Erstellen der Anzeige geschieht.
Bei ebay Kleinanzeigen sollte man generell erst vor Ort bezahlen, wenn man das Produkt wirklich sehen und berühren kann.
Bei Lieferungen spielt man eher russisches Roulette ob der Verkäufer auch wirklich ehrlich ist und liefern will.
Da ist man eher bei Amazon besser geschützt: Da kriegt man zumindest sein Geld zurück.
Was in den AGB eines Verkaufsportals steht, in diesem Fall ebay kleinanzeigen, hat nichts mit der Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrages zu tun. Der wird nach dem BGB abgeschlossen. Ich kenne die Direktkauffunktion auf eBay Kleinanzeigen nicht, sehe das aber so, dass der Verkäufer den Artikel anscheinend zu einem Festpreis anbietet, und wenn dieser Preis durch den Direktkauf bestätigt wird, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Den kann der Verkäufer nicht einseitig lösen.
Wenn ein Artikel zum Sofortkauf angeboten wird, und so deute ich die Frage, dürfte das nicht der Fall gewesen sein können.
Ebay hat nichts mit Ebay Kleinanzeigen zu tun.