Antrag auf Unterhalt (während der Scheidung beantragt)?
Handelt es sich dabei um den Unterhalt, der von Ehegatten während der Scheidung gezahlt werden soll oder nach der Scheidung?
Es gibt ja ein paar Ausnahmen, da wird auch heute noch Unterhalt an den Ehepartner gezahlt, der weniger verdient,…
1 Antwort
Man muss unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.
Auf Trennungsunterhalt hat der Ehepartner Anspruch der weniger Geld verdient , auf nachehelichen Unterhalt hat man nur Anspruch in besonderen Fällen.
Dazu unter deiner anderen Frage:
https://www.gutefrage.net/frage/wann-kann-man-nachehelichen-unterhalt-beantragen#answer-542232476
Trennungsunterhalt sollte man umgehend schriftlich einfordern, da nachträglich nichts gezahlt wird für die Vergangenheit!
Trennungsunterhalt kann nicht in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden, nachehelicher Unterhalt allerdings schon.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/trennungsunterhalt
Der mögliche nacheheliche Unterhalt wird dann im Scheidungsprozess besprochen und angefordert.
Das Trennungsjahr dient ja dazu, dass man die Trennung auch nochmal überdenken kann. Und in der Zeit soll eben kein Ehepartner schlechter gestellt sein als zu Zeiten der funktionierenden Ehe.
Und es gibt dem schlechter Verdienenden dann auch etwas Luft sich mit dem Thema "wie stehe ich auf eigenen Füssen" zu beschäftigen ;-).
Klingt ziemlich dumm, aber wozu gibt es überhaupt noch Trennungsunterhalt, wenn man nach der Scheidung sowieso für sich selbst aufkommen muss?
Dieses eine Jahr Trennungsunterhalt verändert ja nicht die Zukunft des „benachteiligten“ Ehegatten (der, der weniger verdient)