Antrag auf Unterhalt (während der Scheidung beantragt)?

1 Antwort

Man muss unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.

Auf Trennungsunterhalt hat der Ehepartner Anspruch der weniger Geld verdient , auf nachehelichen Unterhalt hat man nur Anspruch in besonderen Fällen.

Dazu unter deiner anderen Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/wann-kann-man-nachehelichen-unterhalt-beantragen#answer-542232476

Trennungsunterhalt sollte man umgehend schriftlich einfordern, da nachträglich nichts gezahlt wird für die Vergangenheit!

Trennungsunterhalt kann nicht in einem Ehevertrag ausgeschlossen werden, nachehelicher Unterhalt allerdings schon.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/trennungsunterhalt

Der mögliche nacheheliche Unterhalt wird dann im Scheidungsprozess besprochen und angefordert.

Markus373 
Fragesteller
 19.04.2024, 20:13

Klingt ziemlich dumm, aber wozu gibt es überhaupt noch Trennungsunterhalt, wenn man nach der Scheidung sowieso für sich selbst aufkommen muss?
Dieses eine Jahr Trennungsunterhalt verändert ja nicht die Zukunft des „benachteiligten“ Ehegatten (der, der weniger verdient)

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Kessie1  19.04.2024, 20:16
@Markus373

Das Trennungsjahr dient ja dazu, dass man die Trennung auch nochmal überdenken kann. Und in der Zeit soll eben kein Ehepartner schlechter gestellt sein als zu Zeiten der funktionierenden Ehe.

Und es gibt dem schlechter Verdienenden dann auch etwas Luft sich mit dem Thema "wie stehe ich auf eigenen Füssen" zu beschäftigen ;-).

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