Hartz 4 bei Trennung in gemeinsamer Wohnung möglich?

3 Antworten

Mit dem Link beantwortest Du die Frage schon allein! Oder was verstehst Du da nicht?

Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt."

Quelle: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/trennungsunterhalt.htm

ob der bedarf an leistungen trotz gemeinsamer trennungswohnung gegeben ist.

kann ja sein das der leistungsträger NEIN sagt solange man noch zusammen in trennung lebt .

0
@rockin

Für die Arge zählt nur ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und getrennte Haushalte!!! Solange die Partner "getrennt leben", aber den Haushalt und die Wohnung gemeinsam nutzen, erkennt die ARGE dies nicht an.

0

Ganz ruhig....

Trennung ist Trennung. Die Frage die das Jobcenter interessiert ist, ob in finanzieller Hinsicht zusammengewirtschaftet wird.

Wenn man davon ausgeht, dass ihr sogesehen nicht mehr zusammen wirtschaftet, bildest du ALLEINE eine Bedarfsgemeinschaft; zusammen seid ihr dann lediglich noch eine Haushaltgemeinschaft (vergleichbar einer Wohngemeinschaft).

Das bedeutet: - das Jobcenter interessiert sich ausschließlich für dein Einkommen (wozu auch Trennungsunterhalt gehört!) - nachdem du die Trennung z.B. durch einen Nachweis über den Scheidungsantrag einreichst - du bekommst nur 50% der Miete berücksichtigt

Somit beantworte ich deine Frage generell erstmal mit einem klaren JA, wobei eben noch weitere Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind (Einkommen z.B. Unterhalt, etc.)

Es muss 1 Jahr Trennungsunterhalt gezahlt werden,wenn Leistungsfähigkeit nach Selbstbehalt vorhanden ist !!! Wenn es dann noch einen Anspruch auf ALG 2 geben sollte,wird man dem Amt das Nachweisen müssen das man die Scheidung eingereicht hat.Denn erzählen kann ja jeder,das man sich getrennt hat.

die scheidung wird morgen eingereicht beim amtsgericht. also steht dem ehepartner hartz 4 abzüglich des unterhaltes zu trotz gemeinesamer trennungswohnung ?

0