Ganz ruhig....

Trennung ist Trennung. Die Frage die das Jobcenter interessiert ist, ob in finanzieller Hinsicht zusammengewirtschaftet wird.

Wenn man davon ausgeht, dass ihr sogesehen nicht mehr zusammen wirtschaftet, bildest du ALLEINE eine Bedarfsgemeinschaft; zusammen seid ihr dann lediglich noch eine Haushaltgemeinschaft (vergleichbar einer Wohngemeinschaft).

Das bedeutet: - das Jobcenter interessiert sich ausschließlich für dein Einkommen (wozu auch Trennungsunterhalt gehört!) - nachdem du die Trennung z.B. durch einen Nachweis über den Scheidungsantrag einreichst - du bekommst nur 50% der Miete berücksichtigt

Somit beantworte ich deine Frage generell erstmal mit einem klaren JA, wobei eben noch weitere Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind (Einkommen z.B. Unterhalt, etc.)

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Jetzt mal ganz langsam:

Generell zählen die letzten 24 Monate vor der Kündigung; in diesen 24 Monaten musst du mind. 12 Monste VERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGT gewesen sein. Dann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Und was viele nicht wissen, was auch hier falsch geschrieben wurde: Die Zeit der Kindererziehung zahlt hier mit!

Folge: Anspruch auf Alg1 besteht!

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Also: Wenn du nun KRG (Krankengeld) bekommst und danach wieder ALG1, wird ersteinmal der Restanspruch auf Alg1 aufgebraucht; d.h. du beziehst in der gleichen Höhe wie davor. Nach dem KRG wird das Alg1 NIE NIE NIE berechnet. Solltest du nach dem Aufbrauchen des Restanspruchs wieder einen neuen Anspruch erworben haben (KRG ist versciherungspflicht und somit anwartschaftszeiterfüllend) und somit über 12 Monate KRG bezogen haben, wird dein neus Alg fiktiv berechnet. Das heißt auf Deutsch, man schaut in welche "Kategorie" du fällst: 1) Beruf mit Studium 2) Beruf mit Meister 3) Ausbildungsberuf 4) Ungelernt Für jede Kategorie gibt es ein bestimmtes Bemessungsentgelt (quasi eine Art "Lohn" der einfach zur Berechnung verwendet wird, den du jedoch nie "erarbeitet" hast, von dem aus dann das Alg errechnet wird. Ich hoffe, ich konnte helfen

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wie wäre es mit einem Abenteuerurlaub, bei dem dir ein Missgeschick passiert (z.B. du hast dich im Wald verlaufen und zufälliger Weise triffst du einen Bekannten, der dir den Weg zurück zeigen kann)

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Definitiv nein. Ich würde mich an deiner Stelle nur vorsichtshalber melden, wenn du für den neuen Job noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag in der Hand hast.

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Also, wenn die Bescheide damals korrekt waren - wovon auszugehen ist, wird dies wohl ein Fehler der Agentur für Arbeit gewesen sein. Ein pers. Gespräch in der Agentur oder mit einem Vorgesetzten bringt dir jedoch nichts, da der Forderungseinzug nicht von den jew. Agenturen bearbeitet wird, sondern zentral. Ruf im Service Center (Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr; Telnr 01801-555111 zum Festnetzpreis) an und lass dich zum Forderungseinzug durchstellen. Sollte belegt sein, lässt du dir die Nummer geben. Mit denen kannst du dann klären, warum du die Mahnung erhalten hast.

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Das kommt auf deine Anspruchsdauer an und ob du VOR der Entbindung in Mutterschutz gehst (zuvor ist es ja freiwillig). Angenommen, du hast genug Anspruchsdauer, so kannst du bis zum Tag vor der Entbindung Alg1 beziehen, sofern du nicht in Mutterschutz gehst. Danach musst du in Mutterschutz gehen (8 Wochen bei einem Kind) und kannst Elterngeld in Höhe von mind. 300Euro monatlich beziehen. Das reicht jedoch vermutlich nicht zum Leben und so kannst du dann Alg2 (Hartz 4) aufstockend beziehen. Sollte dein Anspruch nicht genügen, bekommst du entsprechend ab dem jew. Tage Alg2, sofern ein Anspruch (abhängig von Einkommen und Vermögen von allen im Haushalt Wohnenden) besteht. Nach dem Mutterschutz kannst du theoretisch wieder Alg1 bekommen, sofern du dich für mind. 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Das schließt Elterngeld nicht aus, da du beim Elterngeld maximial 30 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Ein Teil vom Alg1 wird dir jedoch auf das Elterngeld angerechnet. Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Nein! Lass dir dennoch den Alg1 Antrag geben, stelle diesen und lass dir unbedingt einen Ablehungsbescheid erstellen! Ohne diesen hast du schlechte Karten auf Alg2, da Alg1 vorrangig ist. Solltest du ggf auch keinen Alg2 Anspruch haben, bekommst du immerhin die Rentenausfallzeiten gutgeschrieben.

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Auto beim ausparken leicht rangiert

Hallo Leute Ich habe heute morgen beim ausparken das Auto hinter mir ganz leicht angefahren. Es war eine sehr enge Parklücke und deshalb bin ich beim Ausparken extra vorsichtig gefahren. Leider hab ich den hinter mir doch ganz leicht angefahren. Der Besitzer war auch gerade am Fenster seiner Wohnung und hat alles mitbekommen. Als ich ausstiegt und mich dafür entschuldigen wollte, fing er gleich an rumzubrüllen und mich zu beschimpfen. Ich habe mir die Stelle angesehen. Ich habe nichts gesehen. Ich habe ihm gesagt, dass nicht passiert ist und er doch bitte runterkommen solle um sich alles anzusehen. Das verneinte er und schrie einfach nur rum " ich werde dich anzeigen". Ich habe ihn nochmals gebeten sich die Sache anzusehen, aber er wurde nur noch ausfallender. Er sagte "ich beobachte dich und deinen dämlichen Freund schon seit dem ihr hier wohnt" (also seit über 3 Jahren) und wir hätten ihn schon mehrmals sein auto angefahren. Er würde uns anzeigen. Das ist halt so nen Typ der den ganzen Tag am Fenster steht , beobachtet wie die Leute einparken und sie dann dumm macht. Nachdem er pardou nicht herrunter kommmen wollte, habe ich einfach 2 Bilder mt dem Handy von seiner Stoßstange gemacht und bin dann gefahren. Nun hab ich mir die Bilder in Ruhe angesehen und bin mir nun nicht sicher ob da was ist oder nicht! Was soll ich tun? Soll ich es meiner Versicherung melden?? Was würdet ihr machen?? Wenn wir ihm tatsächlich schon mal rangiert hätten, was definitiv nicht so ist, hätte er uns doch schon lange angezeigt oder??

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Kann mich nur anschließen - geh zur Polizei und Versicherung und melde den "Schaden". so bist du auf der sicheren Seite. Und wenn wirklich nichts passiert ist, wird er dies sicher schrftlich bekommen und er hat nichts mehr gegen dich in der Hand.

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Die Dauer ist oft abhängig von der Größe des Hotels. Ist es gar eine Hotelkette kann es oft sehr lange dauern. Jedoch kann dir ja nichts passieren, wenn du mal nachfragst. Das zeigt sogar noch Interesse. Also ich an deiner Stelle würde definitiv nachfragen.

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