Ganz ruhig....

Trennung ist Trennung. Die Frage die das Jobcenter interessiert ist, ob in finanzieller Hinsicht zusammengewirtschaftet wird.

Wenn man davon ausgeht, dass ihr sogesehen nicht mehr zusammen wirtschaftet, bildest du ALLEINE eine Bedarfsgemeinschaft; zusammen seid ihr dann lediglich noch eine Haushaltgemeinschaft (vergleichbar einer Wohngemeinschaft).

Das bedeutet: - das Jobcenter interessiert sich ausschließlich für dein Einkommen (wozu auch Trennungsunterhalt gehört!) - nachdem du die Trennung z.B. durch einen Nachweis über den Scheidungsantrag einreichst - du bekommst nur 50% der Miete berücksichtigt

Somit beantworte ich deine Frage generell erstmal mit einem klaren JA, wobei eben noch weitere Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind (Einkommen z.B. Unterhalt, etc.)

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