Anspruch auf Ersatz?

3 Antworten

Nein. Das ist eben der Nachteil eines Pauschaltickets für alle erdenklichen Fahrten: Du kannst es auch nicht auf den Fall einer konkreten Verbindung anwenden.

Sondern du hast separate Fahrten. Du hattest die Busfahrt und du hattest die Bahnfahrt. Da du diese nicht als eine Reiseverbindung gebucht und bezahlt hast, hast du keine Rechte auf diese durchgehende Reiseverbindung, sondern die eine Fahrt hat nichts mit der anderen zu tun.

Sprich, aus Sicht des Busunternehmens hättest du den nächsten Bus nehmen können. Wärst halt eine Stunde später an dein Ziel gekommen und wenn die Beförderungsbedingungen dieses Tarifnetzes keine Entschädigung dafür vorsehen (was die Regel sein wird), bekommst du auch keine. Sprich: Dein Problem.

Und aus Sicht der Bahn hättest du halt deine Zugverbindung mit dem reservierten Sitz nicht angetreten. Auch dein eigenes Problem.

Wenn du bei einer Umsteigeverbindung irgendwelche Rechte haben möchtest, musst du die komplette Verbindung konkret buchen. Also einen Beförderungsvertrag schließen, der explizit eine Beförderung von Bushaltestelle A zu Bahnhof B vorsieht, und zwar geplant über Umsteigepunkt C.

Nein, Du hast zwar ein Recht auf Beförderung, aber nicht auf pünktliche Beförderung.

Mit einem Abo leider nicht. Das geht nur im Fernverkehr.