Altersversorge einzahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn sie dort versicherungspflichtig sind, z.B. die Angestellten.

Jeder darf privat vorsorgen soviel er sich leisten kann.
Ob jemand in die gesetzliche einzahlen muss, hängt von seinem Beruf ab.
Manche haben eigene Versorgungswerke, andere bekommen Pension, andere können sich befreien lassen.

Das hängt von deren Beschäftigungsverhältnis ab - wer beispielsweise selbständig ist und sich privat absichert, muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann dies aber in Form freiwilliger Beiträge tun. Wer lediglich ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat, muss bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge an die DRV abführen. Und so weiter ...

Entscheidend ist: Wer versicherungspflichtig ist, kann sich nicht mit privater Vorsorge befreien, Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Regelung, dies es etwa für Versorgungswerke (z.B. bei den rechtsberatenden Berufen) gibt.

MÜSSEN nicht, aber sie SOLLTEN

besser wäre aber in eine andere Form der Altersvorsorge.

Ja, müssen sie, wenn sie versicherungspflichtig bspw. als Angestellte. Privat vorsorgen darfst du immer so viel du willst, das ändert an den gesetzlichen Pflichten aber nichts.