Als Kleingewerbetreibender Steuern zahlen?
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und möchte beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen, da ich nicht viel Geld damit verdienen möchte sondern nur ca. 150-300€ im Monat. Muss ich davon etwas auf Seite legen für das Finanzamt oder gehört das dann alles mir? Da ich ja keine Umsatzsteuer verlange als Kleinunternehmer. Und wie läuft das mit den Sozialversicherungen (RV,KV,AV, etc.) Danke schon mal für eure Antworten. :)
3 Antworten
Seufz, Also einmal das große Paket....
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19% des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 25.000 € Umsatz im Vorjahr
und
- 100.000 € im laufenden Jahr (Im Jahr der Gründung 25.000€)
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Sofern du nicht aktiv auf die KUR verzichtest, nimmst du teil. Es wird nicht mehr nach voraussichtlichen Umsatz geschaut, sondern lediglich nach den tatsächlichen.
Liegst du im Vorjahr über den 25.000 € ist im aktuellen Jahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 25.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich. Werden jedoch in einem Jahr die 100.000€ überschritten, so entfällt sofort die Steuerfreiheit und die USt ist abzuführen.
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.
Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).
Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen. (Auf die Ausnahme beim Bilanzierer gehe ich mal nicht ein)
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .
Ich habe tatsächlich nix verstanden also es gibt den Freibetrag bei dem ich ja sowieso darunter bin aber es werden trotzdem Steuern anfallen und ich soll 19% vom Kunden nehmen ? Obwohl ich ja ein Kleingewerbe habe mit der Kleinunternehmerregelung bei der ich auf der Rechnung keine Umsatzsteuer nehmen soll ???
Nach meinem (früheren) Kenntnisstand musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und aber bist steuerpflichtig - ich habe jetzt nicht gegoogelt aber es ist ein mariginaler Betrag - ich würde jedoch nicht deine Einkünfte brutto wie netto nehmen - das heißt steuerfrei sondern vielleicht 1/5tel zurücklegen. Denn du musst eine Steuererklärung machen und dann hält der Staat die Hand auf, nicht extrem aber halte einen Betrag zurück. Ich denke auch du kannst mal mit dem FA reden, denn sie geben zwar keine Steuertipps, aber wenn du fragst, ob du Steuern abführen musst, und wie hoch das sein kann, denke ich geben sie dir eine Auskunft und Einschätzung.
Was ist denn für dich unverständlich?
Als Kleinunternehmer, Kleingewerbe gibt es nicht, darfst du keine USt ausweisen. Bis zu einem Umsatz von 25.000 ist dein Umsatz steuerfrei.
Einlommensteuer wird uU trotzdem fällig
Da dein Einkommensteuerfreibetrag sicherlich schon bei deinen Hauptjob aufgebracht ist, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Lege 25 % zur Seite.
Sozialversicherungsbeiträge werden dafür nicht fällig.
Ich muss dazu sagen das ich momentan in einem Ausbildungsverhältnis bin. Macht das einen unterschied?
Das kommt auf dein dortiges Einkommen an. Wie hoch ist denn das Brutto-Einkommen ?
Bei deiner Ausbildung wirst du kaum Einkommensteuer zahlen müssen, weil der Freibetrag jährlich bei 12.084 € liegt. Dein zusätzliches Einkommen aus dem Gewerbe ist dann aber zu versteuern. Legen sicherheitshalber 20 % zurück.
Vor ein paar Jahren war es so, dass du freiwillige Vorauszahlungen machen konntest oder eine Nachzahlung bekamst. Damals war ich als Repetitor nebenher tätig, aber kann mir nicht vorstellen, das sich das geändert hat
Die Kunst ist es für einen Laien, der normalerweise hier fragt, welche Hautirritationen es ist bevor er zum Arzt geht, es verständlich auszudrücken. Heißt im Kern es ist nicht steuerfrei und er sollte ist Rücklagen bilden?