Alles aus dem Meer halal?

7 Antworten

Bei den Schiah sind Fische mit Schuppen erlaubt, bei den Meeresfrüchten sind es Garnelen. Der Stör hat keine Schuppen und gilt als makru (nicht empfehlenswert). Und Der Rest ist haram.

Problemlos ist für Schiiten der Verzehr von Fischen mit Schuppen. Unter den Meeresfrüchten werden Garnelen erlaubt (mubāḥ), alle anderen sind dagegen ḥarām.[70]
Der Stör wird als Speisefisch missbilligt (makrūh). Iran gehört zu den größten Produzenten von Kaviar. Ist der Stör ḥarām, so ist es auch der Kaviar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Religi%C3%B6se_Speisevorschriften#Schiitischer_Islam

Bei den Sunni sind ebenfalls alle Fische mit Schuppen erlaubt und der Stör bedenkenswert.

Bei anderen Meerestieren hängt es von der Rechtsschule (Madhhab) ab:

Fische mit Schuppen werden von allen sunnitischen Rechtsschulen erlaubt. Erlaubt ist auch, mit Bedenken, der Stör.
Garnelen werden von Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten erlaubt, von Hanafiten aber als ḥarām verboten.
Krabben, Langusten und Hummer sind für Malikiten und Hanbaliten erlaubt, für Hanafiten verboten. Schafiiten sind dazu unentschieden.
Tintenfische, Muscheln, Austern werden von Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten erlaubt, aber von Hanafiten verboten.

Man dürfte gesetzlich nicht von allen Meerestieren essen weil zb viele Wale und Haie unter Artenschutz stehen da sie stark bedroht sind. Gilt auch für viele andere Meerestiere. Verschmutzung, Überfischung, Lärm im den Ozeanen bedroht viele Arten. Darum sollte man auf fangmethoden achten und wie stark eine Art zb überfischt ist. Allerdings scheint es bei Fischen vielen egal zu sein wenn sie aussterben . Man muss nicht auf alle Fische usw verzichten sollte auf sehr stark bedrohte aber schon verzichten. Verzehren dürfte man Fische schon.

Schau mal hier, das Buch berücksichtigt insbesondere die hanefetische Rechtsschule:

Von allen Tierarten, die im Meer leben, ist nur der Verzehr von Fischen erlaubt. Davon ausgenommen sind Fische, die verendet sind und auf der Wasseroberfläche treiben. Diese dürfen nicht verzehrt werden. Fische, die zugrunde gingen, weil das Wasser zu warm oder zu kalt gewesen ist oder weil sie zwischen Eisschichten eingeklemmt wurden, dürfen verzehrt werden. Ebenso dürfen Fische verzehrt werden, die verendet sind, weil sie unter dem Eis eingeschlossen wurde, oder weil sich das Wasser, in dem sie lebten, zurückgezogen hat. In all diesen Fällen gelten die Fische als nicht von selbst verendet und dürfen daher gegessen werden. Fische brauchen nicht geschächtet zu werden, damit ihr Verzehr erlaubt ist, aus das Aussprechen des Namens Allahs ist beim Fang oder der Schlachtung von Fischen nicht erforderlich. Meerestiere, die nicht zu den Fischen zählen, wie z.B. Muscheln, Tintenfische oder Hummer, dürfen nicht verzehrt werden.

Quelle: "Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Hasip Asutay, Seite 25-26

Es hängt von der islamischen Rechtsschule ab. Die Rechtsschulen handhaben die Erlaubnis bzw. das Verbot von Tieren aus dem Meer unterschiedlich:

Nach der schiitischen Rechtsprechung sind alle Wassertiere außer Fische mit Schuppen und Garnelen verbotenes Fleisch. Einige sunnitische Rechtsschulen wie die Hanbaliten und Malikiten betrachten alle Wassertiere als zulässiges Fleisch.

Die Regelungen zum sunnitischen Islam sind nachfolgend beschrieben:

Der Verzehr von Meerestieren ist im Islam erlaubt (arab.halal). Anders als bei den Landtieren unterscheidet man hierbei nicht, ob diese gefangen, gejagt oder tot aufgefunden wurden. Es macht auch keinen Unterschied, ob der Jäger ein Muslim war oder nicht.Ibn Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) gesagt hat:
„Uns sind zwei (natürlich) verendete Tierarten und zwei Arten von Blut zu essen erlaubt: Bei den zwei verendeten Tierarten handelt es sich um Heuschrecken und Fisch, die zwei Blutarten sind die beiden Innereien Milz und Leber.“ (Hadith bei Ahmad und Ibn Madscha)
Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:„Das Meereswasser ist rein und die toten Tiere aus dem Meer sind erlaubt zu essen.“(Hadith hasan sahih bei Abu Dawud, Tirmidhi und An-Nasa’i)
Meerestiere gelten als rein und müssen nicht gereinigt werden, dies aufgrund der Worte Allahs des Erhabenen im Quran: "Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden; doch verboten ist euch die Jagd auf die Landtiere, solange ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Und fürchtet Allah, zu Dem ihr versammelt werdet." Quran 5:96)Es ist nur verboten Meerestiere zu essen, welche schädliche Stoffe enthalten. Dies aufgrund des allgemeinen Verbotes, schädliche Stoffe zu sich zu nehmen.
Der Gelehrte Ibn Al-Arabi sieht den Verzehr dieser Tierarten, wenn sie verendet sind (arab. majjit) als verboten an, da sich in diesem Falle zwei Argumente genüberstehen: Als Landtiere gilt der Verzehr ihres Fleisches alsharam, wenn sie tot aufgefunden wurden, als Meerestiere werden sie jedoch als als halal einstuft. Ibn Al-Arabi beruft sich aus Vorsicht daher auf ihre Eigenschaft als Landtiere und erklärt den Verzehr ihres Fleisches, wenn sie tot aufgefunden werden, als haram .Andere Gelehrte sehen den Verzehr dieser Tierarten – wenn sie tot aufgefunden werden – als erlaubt an, wenn sie tatsächlich im Meer leben, auch wenn sie sich an Land aufhalten können. Manche Gelehrte nehmen davon Frösche, Schlangen und Krokodile aus und erklären deren Verzehr als haram. Die richtige Ansicht- nach Schaich Ibn Uthaimin - ist die, bei dem allgemeinen Wortlaut des genannten Quranverses zu verbleiben, wonach die Jagdtiere des Meeres erlaubt sind und somit alle Meerestiere ob tot oder lebendig aufgefunden, gegessen werden dürfen.