Änderungs- oder Einzelabnahme?
Abend, ich habe auf meinem PKW bereits Tieferlegungsfedern die auch vom TÜV abgenommen wurden.
Ich habe nun neue Felgen. Diese haben zwar eine ABE aber müssen dennoch vom TÜV in Kombination mit den Federn abgenommen werden. Nun wollte ich fragen ob ich hierfür eine Änderungs- oder doch eine Einzelabnahme benötige. Danke schonmal im Voraus.
2 Antworten
Du musst zur Abnahme. Dort musst du bezahlen was es kostet. Auf alle Fälle muss die erste Abnahme mit einbezogen werden. Das sind dann keine 19/3er. Wahrscheinlich muss alles in Kombination neu eingetragen werden. Das ist dann ein 19/2er und wenn der Prüfer festlegt dass es ein 21er ist, ist er das. Er hat Entscheidung zu treffen von einfach bis aufwändig oder gar nach Zeitaufwand. Fährt er sogenannte Stemmkurven, musst du mit übermässigem Verschleiss der Reifen rechnen.
Wenn es bereits ein Kombigutachten gibt, in dem die Sonderräder kombiniert mit dem Fahrwerk vermerkt sind, sei es Räder oder fahrwerkseitig, ist es nur eine Änderungsabnahme.
z.B. wenn bei den Rädern im Teilegutachten für dein Fahrzeug steht: "In Verbindung mit Tieferlegungsfedern maximal - 40 mm
oder wenn im Gutachten für das Fahrwerk so was steht steht In Verbindung mit Aluminium Sonderrad Borbert E 15 J 7,5 H2 ET 45, dann wäre es eine Einzelabnahme. So etwas kommt aber eher selten vor, da der Hersteller eine entsprechende Begutachtung machen lassen müsste, die übrigens für den Hersteller weit umfangreicher und teurer ausfällt, als eine einfache Einzelabnahme am Fahrzeug.
Handelt es sich um ein Gewindefahrwerk ist es stets eine Einzelabnahme,