Muss ich Felgen mit ABE für mein Auto trotzdem eintragen lassen?
Guten Tag zusammen,
vor 6 Jahren habe ich mir beim Reifenhändler neue Aluminium Felgen + neue Reifen für über 1000€ gekauft. Der Reifenhändler hat mir eine ABE für diese Reifen mitgegeben in der auch exakt mein Fahrzeug aufgeführt ist. Ich habe bei den letzten 3 TÜV Kontrollen immer diese ABE mit abgegeben und es wurde nie etwas beanstandet.
Gestern war ich wieder beim TÜV. Ergebnis: "erhebliche Mängel" da meine Reifen nicht eingetragen wären. Ich habe dem TÜV Prüfer dann nochmal auf die ABE hingewiesen. Er sagte ja das sind die richtigen Felgen und Reifen für mein Fahrzeug aber sie sind nicht im Fahrzeugbrief eingetragen??
Ich verstehe das nicht, ich dachte eine Hersteller ABE für Felgen/Reifen ist genau dafür da, dass Felgen und Reifen nicht nochmal separat abgenommen werden müssen?
VG Andy
3 Antworten
auf den Felgen ist ne KBA-Nummer anhand der überprüft der TÜV das Teilegutachten und in dem steht auch drin, welche Reifen mit diesen Felgen und Deinem Auto gefahren werden dürfen
vermutlich sind die Felgen ok, aber der Händler hat Dir damals nicht zugelassene Reifen zu Deinem Auto aufgezogen
sicher, daß es ne ABE ist und nicht nur ein Teilegutachten?
Ich habe jetzt nochmal geschaut. Es liegt eine ABE vor und ein Gutachten zur ABE xxx nach §22 stvzo. In diesem Gutachten steht unter anderem mein Fahrzeugtyp und eine Auflistung der erlaubten Reifen für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Genau diese sind montiert. Das hatte ja auch der TÜV Prüfer bestätigt.
tja. dann weiß ichs auch nicht
schreib doch mal den Hersteller an und frag den, ob die Kombi eingetragen werden muß oder nicht. der soll Dir das bestätigen schriftlich und damit gehst zum Nachtermin
Die ABE gilt erstmal nur für die Felge, nicht für den Reifen. Der Autohersteller gibt in den CoC-Papieren mindestens eine, meist mehrere Reifengrößen vor, die auf dem Auto grundsätzlich gefahren werden dürfen.
Wenn die in der ABE vorgegebene Reifengröße in den CoC-Papieren mit drin steht, ist alles in Butter und nur die ABE ist notwendig.
Wenn die Reifengröße dort nicht aufgeführt ist, dann muss die Reifengröße gesondert eingetragen werden, dafür wendest du dich idealerweise mal an den TÜV selbst.
Hallo,
die ABE ist die Voraussetzung für eine Eintragung.
Gruß
Die Reifen sind laut TÜV Prüfer auch in Ordnung, er sagt die e1*** Nummer aus der ABE muss im Fahrzeugbrief eingetragen werden und dafür wäre eine gesonderte Abnahme notwendig. Aber genaue diese extra Abnahme soll doch durch eine ABE vermieden werden?