Ändert sich was am Unterhalt?

3 Antworten

Der aktuelle Mindestunterhalt für ein 12-jähriges Kind liegt bei 520,- Euro monatlich. Mindestens diesen Betrag wird er auch weiterhin zahlen müssen.

Ein Kleinkind bis zum Alter von 6 Jahren kostet monatlich rund 480,- Euro. Im Gegenzug bekommt Ihr 250,- Euro Kindergeld monatlich. Deshalb könnt Ihr Euch ein weiteres Kind sicherlich leisten. Der Vater muss eben notfalls noch irgendeinen Nebenjob annehmen. Vielleicht kommt auch ein ergänzender Bezug von Bürgergeld in Betracht.

KaSo963 
Fragesteller
 19.02.2024, 19:33

Er arbeitet bereits 3 Schichtig, da ist es auf dem Dorf sehr schwer einen passenden Nebenjob zu finden.

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Roland Sperling  19.02.2024, 22:22
@KaSo963

Falls er nachweisen kann, dass es ihm absolut unmöglich ist, in zumutbarer Weise sein Einkommen zu steigern (oder seine Ausgaben signifikant zu verringern), darf er eventuell den Unterhalt für sein erstes Kind etwas reduzieren. Das müsste man aber genau prüfen.

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Wenn er ggf. jetzt schon nur den Mindestunterhalt zahlen kann, dann wird sich auch in Zukunft wohl daran nichts ändern. Denn er muss ALLES dafür tun den Mindestunterhalt erbringen zu können.

Ansonsten kann es durchaus sein, dass sich der Unterhalt geringfügig nach unten bewegt. Denn jetzt hat er drei Unterhaltsberechtigte (du in der Theorie bist ja auch unterhaltsberechtigt, kommst aber nach den Kindern).

Es kommt eben am Ende auf sein bereinigtes Netto an.

Seine Kinder sind vor dem Gesetz gleich.

KaSo963 
Fragesteller
 18.02.2024, 18:49

Er ist derzeit bei 110%.

Dann sollten wir uns das gut überlegen, da wie gerade so über die Runden kommen.

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Kessie1  18.02.2024, 19:40
@KaSo963

Also in Stufe 3. Je nachdem was er verdient könnte es also auf Stufe 1 runtergehen. Müsste man haltgenau ausrechnen.

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Grundsätzlich sind alle Kinder eines Elternteils untereinander gleichberechtigt, ganz egal aus welcher Beziehung die Kinder stammen. 

und das im Mutterschutz dann auch geringer ist.

Nein.

Wenn du gesetzlich versichert bist, bekommst du während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse plus gegebenenfalls einen Arbeitgeber-Zuschuss, wenn dein durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist. 

Den Antrag für das Mutterschaftsgeld musst du bei deiner Krankenkasse stellen und spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit der Bescheinigung über dem voraussichtlichen Tag der Geburt von deinem Arzt einreichen.

Oder meinst du Elternzeit und Elterngeld?

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme