Unterhaltszahlung beim 2.ten Kind?

6 Antworten

Grundsätzlich ändert sich nichts - am Bedarf des 1. Kindes ändert sich ja auch nichts.

Etwas anderes ist es, wenn er durch die beiden Unterhaltszahlungen zum Mangelfall wird. Dies hat Kessie1 schon erläutert. In diesem Fall müsste er beide minderjährigen leiblichen Kindern so viel leisten, wie er eben kann - die Kinder müssen gleichberechtigt behandelt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Es gilt der Grundsatz: alle Kinder eines unterhaltspflichtigen Elternteils sind untereinander gleichberechtigt. Egal, in welcher Beziehung sie geboren wurden. Die “alten” Kinder dürfen gegenüber den “neuen” Kindern also nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für das neue Kind darf deshalb bei der Berechnung des Unterhalts für die “alten” Kinder nicht etwa vorab vom Einkommen abgezogen werden. Denn das würde dazu führen, dass der Unterhalt für die “alten” Kinder nach einem niedrigeren Einkommen berechnet würde als der Unterhalt für das neue Kind. Vielmehr richtet sich der Unterhalt für alle Kinder immer nach derselben Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Quelle: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt-bei-weiteren-kindern/

In welche Unterhaltstufe dein Mann nach der Geburt eures Kindes fällt/was pro Kind an Unterhalt anfällt, kannst du auch nach der Düsseldorfer Tabelle ersehen.

Ob sich was ändert für das erste Kind kommt auf sein bereinigtes Nettoeinkommen an. Verdient er wenig (Selbstbehalt liegt bei 1080,- Euro bereinigtem Netto), dann kann ein zweites Kind dazu führen, dass er zum Mangelfall wird.

Auch das er jetzt 2 Kinder hat, kann insgesamt zu einer Änderung führen. Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Bislang, weil er eben nur einen Unterhaltsberechtigten hat, müsste er normalerweise nach einer höheren Stufe zahlen als es sein Einkommen hergibt. Mit 2 Berechtigten bleibt er in der Stufe. Bei 3 Berechtigten (weil du Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat) geht es ggf. sogar eine Stufe runter.

Wichtig wäre jetzt also erstmal zu klären wie hoch sein bereinigtes Nettoeinkommen ist und ob er damit problemlos den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kann.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf

Hat er z.B. 2200,- Euro bereinigtes Netto, dann hätte er bis dato an Kind 1 nach Stufe 3 zahlen müssen. Mit dem zweiten Kind zahlt er jetzt an beide Kinder nach Stufe 2. Bekommst auch du Unterhalt, dann geht es runter in Stufe 1...

Hat er aber nur 1200,- Euro bereinigtes Nettoeinkommen, dann wird (und war schon vorher) ein Mangelfall. Muss aber dennoch ALLES in seiner Macht stehende tun um zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Nebenjob, Überstunden...

Ist bei Kind 1 das Jugendamt involviert? Also besteht von Seiten der Mutter eine Beistandschaft? Dann soll er sich ans Jugendamt wenden um eine Neuberechnung vornehmen zu lassen. Allerdings nach Möglichkeit einen Anwalt drüber schauen lassen, da man sich dort auch gerne die Welt schön bunt rechnet!

Zahlt er derzeit so an die Kindsmutter, dann setzt man sich mit ihr direkt auseinander und klärt was gezahlt werden kann und muss. Kann man sich nicht einigen, dann klärt es letztendlich ein Gericht!

Chiara5109 
Fragesteller
 23.10.2019, 11:57

Tolle Antwort vielen Dank war mir sehr hilfreich. :)

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Beim ersten reduziert sich die Zahlung um wenige Prozente, ca 2, mehr nicht. Das aktuelle Einkommen zählt für beide. Man geht davon aus, eins ja aber das zweite muss er sich besser überlegen (scheinbar).

Kessie1  23.10.2019, 11:50

????? Es reduziert sich um Prozente? Wo hast du das denn her :-)?

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Da ändert sich nichts . Kein Stück . Dachte ich auch Mal aber das Amt hat mich vor acht Jahren vom Gegenteil in Kenntnis gesetzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kessie1  23.10.2019, 11:52

Man darf auch nicht alles glauben was ein Amt so von sich gibt ;-). Es kann durchaus zu einer Reduzierung führen... Aber Ämter "vergessen" ganz gerne richtig zu rechnen.

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