Abtreibung?
Abtreibungen legal machen oder illegal?
Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen
6 Antworten
Viel sinnvoller als die Illegalisierung wäre es, ordentlich aufzuklären und den Zugang zu Verhütungsmitteln leichter zu machen. Wenn man damit Abtreibungen verhindern kann, ist das ein Vorteil für alle.
Wenn ein Embryo abgetrieben wird, weil den werdenden Eltern Informationen darüber fehlen, welche finanziellen Unterstützungen und Betreuungsangebote es später gibt oder dass eine Adoption möglich ist, wäre das auch fatal. Aber wenn jemand aufgeklärt ist und trotzdem entscheidet, abzutreiben, ist das eine Gewissensentscheidung und sollte akzeptiert werden.
Die Fristenregelung ist da eine einigermaßen gute Idee. Eine Abtreibung nach 8.5 Monaten ist bei allem Respekt echt bedenklich. Eine perfekte Lösung wird es aber nie geben, denn das Problem ist und bleibt schwierig. Mit "Abtreibung ist generell erlaubt/verboten" macht man es sich zu einfach. Das ist bei Sterbehilfe und Lebensverlängernden Maßnahmen genau das gleiche: Jede pauschale Lösung führt zu unmoralischen Ausnahmefällen. Die Fragen über Leben und Tod können nicht einfach juristisch geregelt werden und eine ständige Diskussion in der Gesellschaft ist erforderlich.
Lange Zeit wurde das Thema von fundamentalistischen Christen dominiert, die aber überhaupt keine moralische Instanz darstellen. Während sie am lautesten schrien, wurde gleichzeitig Kinder in irländischen und kanadischen Kinderheimen sterben gelassen und überall auf der Welt der Missbrauch von Kindern in den Kirchen intern vertuscht.
Ich habe diesen Link gefunden: https://www.dw.com/de/so-unterschiedlich-sind-abtreibungen-weltweit-geregelt/a-46725203 :
- Niederlanden: Sehr liberales Abtreibungsrecht, gute Aufklärung, leichter Zugang zu Verhütungsmitteln, 8.7 Abbrüche pro 1000 Frauen und Jahr
- Russland: 50 Jährige Frauen haben 8 bis 10 Abbrüche hinter sich. 2016: 2 Millionen Geburten, 700'000 Abbrüche.
- In den USA wurden Ärzte, die Abtreibungen vornehmen,von fundamentalistischen Christen angegriffen und getötet. Die Republikaner schaffen es Todesstrafe und Abtreibungsverbot zu befürworten.
Ich bin eigentlich auch gegen Abtreibung. Aber es kommt je nachdem auf die Situation und die Gegebenheiten an.
Ich denke es sollte für Frauen/ Mädchen möglich sein die einen schwerwiegenden Grund dafür hätten. Wie eine ungewollte Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung z.b.
Das ist Mord, es werden jährlich über 40 Millionen Abtreibungen auf der Welt gemacht.
Das werden wir büssen müssen hier noch auf dieser Welt oder spätestens im Jenseits.
Soll jeder für sich selbst entscheiden ob er/sie das Kind behalten will oder nicht
Abtreibungen sind in Deutschland legal - man braucht sie nicht mehr zu legalisieren .... von daher ist deine Frage nicht sonderlich sinnvoll
Für Frauen ist es in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich, abzutreiben, wenn sie eine Beratung bei einer staatlichen Stelle besucht haben und diese entsprechend nachweisen können.
Per Definition bedeutet "legal" - „gesetzlich erlaubt“, „dem Gesetz entsprechend“ -
"Legalität" bedeutet dementsprechend die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens.
Unser Abtreibungsgesetz bestimmt eben genau das oben geschriebene!
und unser Abtreibungsgesetz bestimmt eben genau das oben geschriebene!
und was sagt unser paragraph 218 stgb dazu?
Dass - wie geschrieben - es völlig legal ist, unter den bestimmten Anforderungen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen.
Entsprechend wird diese Handlung nach gesetzesmäßiger Vorgabe geduldet und ist zulässig = legal.
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2.
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.
Es ist für Frauen in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich, abzutreiben, wenn sie eine Beratung bei einer staatlichen Stelle besucht haben und diese entsprechend nachweisen können.
Also absolut legal - denn genau dieses bestimmt das Gesetz!
also bitte nicht nur einen Teil dieses Gesetzes posten, denn es geht ja noch weiter .... der genau das von mir Geschriebene bestätigt. Das Gesetz sieht also die Straflosigkeit des Abbruchs vor - für jeden völlig problemlos zu leisten und in keinster Weise einschränkend oder nur für bestimmte Frauen zu erfüllen.
lach - nein, das ist es nicht - vielleicht mal den dazugehörenden § 218 a lesen?
um den geht es gerade nicht und das ändert nichts an der tatsache, dass die Abtreibung dann nur straffrei, aber immer noch rechtswiedrig ist.
Da hast du recht: "Illegal, aber straffrei". Das zeigt aber auch , wie verdreht es da zugeht.
natürlich hat der § etwas damit zu tun - steht ja sogar als große Überschrift darüber!!
§ 218a Straflosigkeit des SchwangerschaftsabbruchsEs geht um die Frage der Legalität und Legalität bedeutet eben die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens.
Per Definition bedeutet "legal" - „gesetzlich erlaubt“, „dem Gesetz entsprechend“ -
Da es eben unter diesen für jede Frau möglichen Bestimmungen möglich und erlaubt ist, abzutreiben - ist es auch legal.
Zu behaupten, Abtreibungen in Deutschland wären illegal ist einfach nur falsch.
Zu behaupten, Abtreibungen in Deutschland wären illegal ist einfach nur falsch
Abtreibungen sind rechtswiedrig. Das ist halt nunmal ein Fakt
Solche Gewissensentscheidungen sind juristisch kaum fassbar. Richtig, falsch, legal, illegal - jede pauschale Entscheidung reißt eine Lücke auf, in der unethisches Handeln erfolgen kann oder muss.
Nein, dazu brauchst du nur den § 218 a zu lesen ....
Der § 218 regelt den Schwangerschaftsabbruch als strafbare Handlung - da stimme ich zu.
ABER
Der § 218 a hebt diese Bestimmung auf ....
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn ....
Also ganz klar KEINE strafbare Handlung - und somit legal!
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation möglich.
Geht es hier darum, das Wort "illegal" in Rosinen zu spalten?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. ( Quelle)
"Rechtswidring" und "straffrei" - da haben die Juristen sich beim Formulieren die Köpfe explodieren lassen.
Der § 218 a hebt diese Bestimmung auf ....
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn ....
Also ganz klar KEINE strafbare Handlung - und somit legal!
Es nutzt nichts, das immer wieder zu bestreiten, denn dadurch wird es nicht richtiger!
Abtreibung in Deutschland: Rechtslage. Laut Paragraph 218 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich gesetzwidrig und strafbar, bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Quelle: https://www.netdoktor.de/schwangerschaft/abtreibung/ soll ich noch das urteil vom bundesverfassungsgerichts raussuchen?
Geht es um Juristen oder um Frauen? Den Frauen ist es völlig egal, ob es illegal ist oder nicht, solange die Straffreiheit gewährt ist, niemand deswegen ausgegrenzt oder unter Druck gesetzt wird, und Ärzte das gesundheitlich und psychologisch so gut es geht durchführen können.
Nun gibt es aber noch Juristen, die Frauen sind. Ich hoffe, dass die bei einer Diskussion ob "rechtswidrig" und "legal" das gleiche bedeuten einfach auf die Literatur aus ihrem Studium verweisen und mit den Schultern zucken.
Die Frage, inwiefern Abtreibungen erlaubt, gestattet, reglementiert usw. sind, bleibt eine Gewissensentscheidung. Aufgabe der Juristen wäre es, das nicht unnötig schwer zu machen, aber auch nicht zu ignorieren.
Ich denke nicht, dass ich zum Thema Abtreibung jemals eine "optimale" Strategie oder Meinung haben werde. Darum war eine für mich als Mann immer der richtige Weg, ordentlich zu verhüten. Ich hatte es 3 mal erlebt, dass eine Frau sagte: "Komm, passiert schon nichts", aber das ist einfach nicht mein Ding. Ich liebe Kinder und zeuge nur dann welche, wenn ich es wirklich unbedingt will.
bleibt aber auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.
Und genau das definiert Legalität = geduldet im Rahmen der Gesetze .... und gestützt durch den § 218 a (der eben den Straftatbestand ausschließt, wenn ....)
Das ist nicht wirklich so schwierig - Jurastudium 3. oder 4. Semester ....
mehr gibt es dazu von meiner Seite aber auch nicht mehr zu sagen ....
Das ist nicht wirklich so schwierig - Jurastudium 3. oder 4. Semester ....
glaub mir, die richter des bundesverfassungsgerichtes haben jura studiert
auch die würden niemand verurteilen, der eben nach dem 218 a handelt .... denn der hebt den 218 auf - ganz ganz einfach
nein das nicht, aber sie haben entschieden, dass Abtreibungen rechtswiedrig sind, die Strafe aber unter bestimmten Vorraussetzungen aufgehoben wird
die Strafe wird nicht aufgehoben, der 218 a bestimmt, dass der 218 erst gar keine Anwendung findet, wenn die Beratung stattfindet ..... die Abtreibung dann also NICHT rechtwidrig ist ..... denn wenn ein § keine Anwendung findet, können auch die in ihm bestimmten Straftatbestände keine Anwendung finden.
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch, spricht man von einem rechtswidrigen Abbruch. Er bleibt aber straffrei, wenn er innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Einrichtung erfolgt sein.
Quelle: https://www.knappschaft.de/DE/LeistungenGesundheit/Schwangerschaft/Schwangerschaftsabbruch/Fliesstext_Schwangerschaft_01.html warum sagt dann jeder genau das gegenteil?
Es sagt doch gar nicht jeder das Gegenteil?
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass der 218a den 218 aufhebt, wenn der Abbruch eben unter den immer wieder genannten Bedingungen stattfindet?? Bedingungen, die völlig einfach und problemlos für JEDE Frau zu JEDER Zeit zu erfüllen sind!
Strafbar bleibt ein Schwangerschaftsabbruch, den die Frau selbst durchführt, den irgendjemand durchführt - denn das ist lebensgefährlich ..... sorry - aber die Zeiten der Selbsthilfe und der Engelmacherinnen sind zum Glück längst in Deutschland vorbei.
Heute kann jede Frau völlig legal (vom Gesetz erlaubt und bestimmt = 218a) einen Abbruch durch einen Arzt durchführen lassen. NIEMAND kann ihr da reinreden oder es ihr verbieten oder sie bestrafen ....
nein, eben nicht .... das Gesetz ist doch völlig klar und für jeden verständlich formuliert durch den § 218a
(1) Der Tatbestand des § 218 (also die Strafbarkeit) ist nicht verwirklicht, wenn ....
Warum sonst auch sollte es mittlerweile durch den neuen § 219 Praxen und Krankenhäuser erlaubt sein, darüber zu informieren, dass sie den Eingriff vornehmen. Glaubst du tatsächlich, die dürften für etwas "werben", was ein Straftatbestand wäre??
nein, eben nicht .... das Gesetz ist doch völlig klar und für jeden verständlich formuliert durch den § 218a
außer für juristen anscheinend....
lach - dann solltest du dich vielleicht mit juristischen Texten dazu befassen und nicht mit Seiten der Knappschaft oder einem "Netdoktor" ..... das sind nicht so wirklich die Fachleute.
Wie geschrieben: WARUM gibt es jetzt den neuen § 219a, der es Praxen und Krankenhäusern erlaubt, "Werbung" für einen Abbruch zu machen? Für einen Straftatbestand???
Die Frage war:
Abtreibungen legal machen oder illegal?
Die Diskussion hier geht dagegen darum, ob sie aktuell (nicht-) "strafbar"/"rechtswiderig"/"erlaubt"/"legal" ist, wobei sich offensichtlich für alle Sichtweisen Vertreter mit und ohne juristisches Fachwissen finden lassen. Ich (Nicht-Jurist) behaupte sogar, dass es bewusst wischiwschi bis widersprüchlich formuliert und interpretiert wird, weil das betroffene menschliche Problem gar nicht pauschal lösbar ist.
In den Niederlanden gibt es eine sehr liberale Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen und nur 8.7 Abbrüche pro 1000 Frauen und Jahr durchgeführt. In Russland haben 50 Jährige Frauen im Schnitt 8 bis 10 Abtreibungen durchgeführt (Quelle). In Irland und Polen wird dagegen eine Abtreibung sogar nach einer Vergewaltigung kriminalisiert. In den USA wurden Kliniken, die Abtreibungen durchführen, mit Waffen angegriffen und Ärzte von fundamentalistischen Gegner getötet. Dass "absolutes Recht auf Leben" mit der gleichzeitig noch durchgeführten Todesstrafe nicht vereinbar ist, fällt dabei unter den Tisch.
Deswegen geht die Diskussion um die Wörter, mit denen man den deutschen Gesetzestext interpretiert, an der Frage und am Problem vorbei.
Nein, es ging um den Begriff "legal" .....
Per Definition bedeutet "legal" - „gesetzlich erlaubt“, „dem Gesetz entsprechend“ -(und das ist die Abtreibung gemäß § 218a)
"Legalität" bedeutet dementsprechend die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. (siehe ebenfalls § 218a)
Okay. Wenn du dich weiterhin an diesem Wort festfressen willst, steht dir das frei. Schade, denn du hast offensichtlich Energie und Fachwissen, so dass du auch inhaltlich auf die Original-Frage eingehen könntest. Ich bedaure es, wenn Leute sich hier im Forum in solchen Details-Diskussionen zerpulvern, bis sie nur noch Hohn und Spott für andere Meinungen übrig haben.
Ich ziehe mich jedenfalls aus dieser Diskussion zurück und wünsche dir und Finn einen schönen Tag.
Es geht ja aber eben genau um dieses Wort "legal"! Welche Meinung ansonsten jeder zur dieser Thematik "Abtreibung" vertritt, muss ihm selbst überlassen bleiben. Denn das muss jeder selbst mit dem eigenen Gewissen ausmachen.
Eine Abtreibung ist in Deutschland aber eben zum Glück in Deutschland unter den Maßgaben des 218a für jede Frau problemlos möglich und vom Gesetzgeber her auch so erlaubt. Frauen müssen sich in Deutschland NICHT in die Illegalität begeben, wenn sie sich gegen ein Kind entscheiden.
Ich habe die Frage gestellt aus dem Grund damit ich die Meinung anderer lesen kann.
Es gibt trotzdem sehr viele die gegen Abtreibungen sind und dafür sind das man sie illegal macht, an sich ist die Frage auch für jedes Land. In vielen Ländern ist es nicht legal :))))
Manche sind schwanger von ihrem Vergewaltiger oder sind einfach nicht in der Lage, ein Kind zu bekommen! Abtreibungen müssen auf jeden Fall legal sein!
Abtreibungen sind generell illegal, aber unter bestimmten Bedinungen straffrei