Abschleppdienst forderte 250€?
Moin, letzte Woche habe ich auf einem Privatparkplatz eine halbe Stunde geparkt, ein Mieter hatte sich beschwert und den Abschleppdienst gerufen. Als ich wieder kam, traf ich auf die beiden, der Abschleppdienst forderte 250€ auf die Hand oder er nimmt das Auto direkt mit und es wird teurer. Ich gab ihm die 250€, er stellte mir eine Quittung aus. Aber ist das wirklich so dermaßen teuer? Darf er das überhaupt?
11 Antworten
Aber ist das wirklich so dermaßen teuer?
Ja. Und eigentlich ist das auch gar nicht teuer. Überleg Dir doch mal, was da alles geleistet wurde. Für 40 Euro wird man ein Auto nicht umsetzen können. Und zahlungspflichtig bist Du ab dem Moment der Beauftragung des Abschleppdienstens.
Dir passt bloss nicht, dass Du überhaupt einen Cent dafür zahlen musst, weil Du Dich nicht an die einfachsten Vorschriften gehalten hast. Dir wären auch 7 Euro zu teuer gewesen.
Darf er das überhaupt?
Ja.
Der Falschparker sollte sich eher freuen, wenn er vor Ort zahlen kann. Denn zu zahlen hat er ja sowieso. So erspart er sich die Schadensersatzklage.
Er hat nur nicht in jedem Fall zu zahlen! Und vor der Klage kommt die Zahlungsaufforderung durch den Besitzer. Es muss ja auch noch geprüft werden, ob das Abschleppen verhältnismäßig war und ob das Abschleppunternehmen ortsübliche Preise genommen hat. Den Besitzer am wegfahren zu hindern, wäre in jedem Fall eine strafbare Nötigung.
Wenn ein privater Parkplatz (ob Eigentum, angemietet, gewerblich spielt keine Rolle) dementsprechend und zu Recht als nicht parkberechtigt gekennzeichnet war, dann ist das Abschleppen in jedem Fall gerechtfertigt. Auch, wenn nebenan 45 Parkplätze frei waren. Die 250 Tacken sind marktüblich und eher preiswert.
Das ist sogar noch sehr günstig.
der Abschleppdienst forderte 250€ auf die Hand oder er nimmt das Auto direkt mit und es wird teurer.
Ich hätte dem gar nichts gegeben. War das Auto denn schon aufgeladen? Falls ja, ist der Preis angemessen, falls nein, ist es zu teuer. Auch wenn du nicht bezahlst, hat er kein Recht, das Auto mitzunehmen. Notfalls muss er es wieder abladen. Damit würde er sich selber strafbar und schadensersatzpflichtig machen. Seine Kosten muss er von dem Besitzer des Parkplatzes eintreiben, denn der hat den Auftrag erteilt und dieser könnte sich auf dem Zivilweg das Geld von dir zurückfordern.
Das ist falsch. Wenn jemand privat einen Abschlepper beauftragt, hat er ihn zunächst selbst zu zahlen! Dass der Besitzer dann im Nachhinein das Geld von Dir möchte, steht auf einem anderen Blatt. Aber es gibt eine Reihe von Urteilen, dass das private Abschleppen nicht so einfach geht, und im Zweifel wäre der Besitzer auf den Kosten sitzen geblieben.
Ergo hättest nicht Du dem Abschlepper das Geld geben müssen, sondern der, der ihn bestellt hat. Der Abschlepper hätte Dein Auto auch nicht als Pfand behalten dürfen, denn Du schuldest ihm ja nichts. Hätte er das Auto mitgenommen, hätte ich an Deiner Stelle die Polizei gerufen.
Ja, auch eine Leerfahrt muß bezahlt werden.
Sobald der Abschleppdienst berechtigt gerufen wurde, tickt die €-Uhr, wobei 250€ schon die Obergrenze sein dürften.
Nein, darf er nicht. Privatparkplätze sind Zivilrecht. Der Besitzer hat den Abschlepper beauftragt, also muss er die Kosten bezahlen! Er kann dann im Rahmen einer Zivilklage die Kosten von dem Falschparker aber ggf. wiederholen. Der Abschlepper hat keinen Vertrag mit dem Abgeschleppten, also hat er auch keine Rechtsgrundlage für eine Rechnung. Die Drohung sonst den Wagen mitzunehmen, ist mindestens eine Nötigung und strafbar.