Abschleppen durch private Unternehmen?
Hallo,
wenn private Abschleppunternehmen von Privatparkplätzen oder Firmengelände abschleppen, plazieren sie die Autos ja meist irgendwo in der Umgebung, also nicht auf einem umzäunten Gelände. Man bekommt erst gesagt, wo sein Auto ist, nachdem man die Gebühr bezahlt hat. Was, wenn das abgeschleppte Auto ein GPS-Tracker hat, wie das Firmenauto meines Mannes? Damit kann er mit der Handy und seiner App sein Auto orten. Was macht die Abschleppfirma, wenn ich mich einfach nicht melde und das Auto einfach mit dem Handy finde und wegfahre?
3 Antworten
Hallo,
grundsätzlich schleppen immer Private Firmen Pkw ab, weil in D keine Kommune dafür Fahrzeuge vorhält.
Schwieriger ist da schon die Frage,was mit dem abgeschleppten Fahrzeug passiert.
Wird im "öffentlichen Auftrag" (durch Polizei oder Ordnungsamt) abgeschleppt, richtet sich das Verfahren nach der kommunalen Ortssatzung ,genauer gesagt dem danach abgeschlossen Vertrag zwischen
a)Polizeibehörde oder
b)Ordnungsamt
und dem
c)Abschleppunternehmen
Dabei gibt es im wesentlichen 2 Verfahrensarten:
1.Zentral
Das Fahrzeug wird an einen gesicherten und bewachten Ort (meistens beim Abschleppunternehmen) gebracht und kann dort abgeholt werdem
2.In der Nähe
In Großstädten wird oft das Verfahren der "Nahbereichs-Abstellung" angewandt.Das heißt, das Fahrzeug wird auf dem nächsten öffentlichen und Parkgebührenfreien Platz abgestellt.
Dabei sind im 2. Fall auch die Abschleppgebühren geringer.
Wird das Fahrzeug im Auftrag eines Privaten Unternehmens (oder Privatmannes) abgeschleppt,geht es IMMER zentral auf den Hof des Abschleppunternehmes.
Denn da hier eine Zivile Rechtslage herrscht,wird der Abschleppunternehmer die Herausgabe an die Zahlung der Kosten (Oder zumindest einem schriftlichen Anerkenntnis) binden.
Hast du meine Antwort nicht ganz gelesen ??
Wenn das Fahrzeug in der Nähe aufzufinden ist, wurde es in öffentlichen Auftrag aufgrund eines Gesetzes bzw. der dazu erlassen Rechtsvorschriften abgeschleppt (Umgesetzt) "Vater Staat" braucht dazu keine "tatsächliche Gewalt" denn dafür hat man ja die "Halterhaftung".Zahlt man nicht, kommt ein Gebührenbescheid undd anach der Kommunale Vollstreckungsbeamte oder vielfach ( wegen Abtretung der Vollstreckunsghandlungen) der Zoll.
Dann passiert erst mal gar nichts. Der Abschlepper schließt mit dem zum Besitz des Parkplatzes Berechtigten einen Vertrag. Eine Forderung entsteht zunächst nur in diesem Verhältnis, damit hast du noch nichts zu tun.
Einen Ersatzanspruch hat der zum Besitz Berechtigte gegen dich, wenn er die anfallenden Kosten an den Abschlepper bezahlt.
Wird der Anspruch des Abschleppers nicht befriedigt, dann wird der Ersatzanspruch gegen dich abgetreten und der Abschlepper behält das Auto gegen dich als Sicherheit ein. Dieses kann er zwar zurückbehalten, ein eigenes Besitzrecht zB aufgrund eines werkvertraglichen Pfandrechts steht im gerade nicht zu, weil mit dir kein Vertrag geschlossen worden ist. Daher kann er aus der Wegnahme des PKW keine Ansprüche gegen dich herleiten außer den abgetretenen Ersatzanspruch. Dann wird das Auto aber auch im Regelfall nicht einfach so rumstehen.
Tut es aber. Es nichts "einbehalten". In Berlin werden Autos einfach in Nebenstraßen umgesetzt. Selbst wenn das Ordnungsamt oder die Polizei abschleppen läßt.
Ja und? Wenn du nicht zahlst kommt ein Inkasso-Unternehmen.
Schon klar, aber wenn der Abschleppunternehmer nicht die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat? Dann kann er das Auto ja nicht herausgeben, denn wenn ich es in einer Straße im Nahbereich zufällig wiederfinde und damit einfach wegfahre, gegen welches Gesetz soll ich dabei verstoßen? Immerhin ist das Auto immernoch mein Eigentum