Abitur nachholen muss man arbeiten?
Hallo, ich hole gerade an einer Abendschule/ Weiterbildungsschule das Abitur nach. Ich habe aber Unterricht am Vormittag. Ich besuche die Schule seit dem 1. Febraur. Also fast 2 Monate.
Ich bin 22 Jahre und wohne noch bei meiner Mutter.
Die Schule will ein Nachweis über meine aktuelle Berufstätigkeit.
Aber ich arbeite zur Zeit nicht und habe es während des Abiturs auch nicht vor.
Ich wohne nämlich auf einem Bauernhof und ich mache dann noch nebenbei für meine Mutter die Buchhaltung.
Ich bin aber nicht angestellt und will es auch nicht.
Es gibt noch einige andere Gründe warum das arbeiten für mich zur Zeit nicht in Frage kommt.
aber meine Mutter unterstützt mich, dafür mache ich ja eben auch einiges für sie.
aber meine Frage ist eigentlich nur ob man Arbeiten muss während des Abiturs an einer Abendschule. Achso die Schule ist in NRW.
3 Antworten
Es ist nicht grundsätzlich erforderlich, während des Abiturs an einer Abendschule einer Arbeit nachzugehen, insbesondere wenn du andere Verpflichtungen hast, die dich zeitlich einnehmen, wie die Buchhaltung für deine Mutter. Es ist jedoch möglich, dass die Schule einen Nachweis über eine Berufstätigkeit verlangt, um sicherzustellen, dass du nicht arbeitslos bist und deine Zeit effektiv nutzt. In solchen Fällen kannst du mit der Schule sprechen und deine Situation erklären, einschließlich deiner familiären Verpflichtungen und deiner Tätigkeit auf dem Bauernhof. Normalerweise sind Schulen offen für individuelle Absprachen und können alternative Nachweise oder Lösungen anbieten.
Wenn du mal nach der relevanten Rechtsgrundlage googelst, das ist in deinem Fall die APO-WBK in NRW, dann findest du in § 3 Absatz 4 folgendes:
"Im Bildungsgang des Abendgymnasiums müssen die Studierenden bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig oder von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend anerkannt sein."
Ist dies nicht der Fall, erfüllst du nicht die Aufnahmevoraussetzungen. In dem Fall einfach in den Bildungsgang des Kollegs am Weiterbildungskolleg wechseln, das ist dann nämlich das richtige. Eine parallele berufliche Vollzeittätigkeit ist dort nämlich nicht vorgesehen: https://www.abi-nachholen.de/kolleg-nachholen.html
Da du dir die Arbeit erspart hast, irgendwas Hilfreiches zu verlinken, habe ich selbst gegooglet und das hier gefunden:
Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis einschließlich des dritten Semesters müssen Studierende berufstätig oder vom Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein. Familien- und Erziehungstätigkeit ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
Wenn du das machst, bist du falsch, es sei denn, du bist arbeitslos gemeldet oder lässt deine buchhalterische Schwarzarbeit als "Familienarbeit" anerkennen. Was aber schwer sein wird, denn darunter versteht man v.a. Pflege und Betreuung...
Der Bildungsgang des Kollegs ist ein vollzeitschulisches Weiterbildungsangebot. Der Unterricht findet tagsüber an fünf Wochentagen statt (z.B. zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr). Eine Erwerbstätigkeit während des Studiums am Kolleg wird allenfalls in sehr geringem Umfang möglich sein.
Das wäre die für dich mögliche Vollzeitvariante, die man dir vermutlich ans Herz legen wird, wenn du für das andere Konzept nicht in Frage kommst
Es gibt noch eine dritte Form, nämlich das hier. Aber auch dieses Angebot richtet sich an Berufstätige, Eltern und arbeitslos gemeldete Personen.
Aber warum ist das Schwarzarbeit? Ich meine ich bekomme kein Geld oder so von meiner Mutter. Sie bezahlt halt den Einkauf oder so. Aber sie gibt mir nie regelmäßig Geld deswegen