5 Unterkurse; 12. Klasse Oberstufe (G8) - wiederholen?
Ich muss zugeben, dass ich dieses Schuljahr sehr viele Probleme hatte, was das Lernen angeht und ich weiß, dass es auch meine eigene Schuld ist. Ich hatte insgesamt in der 11. Klasse 2 Unterkurse in 2 verschiedenen Grundkursen und jetzt in der 12. (also im 3. Semester) 3 Unterkurse dazubekommen, was insgesamt 5 Unterkurse macht. Ich ärgere mich dafür sehr und will eigentlich auch gar nicht wiederholen, weil ich sowieso nach der Schule in Österreich studieren möchte (dort braucht man nämlich keinen NC) und meine Eltern würden mir den Kopf abhacken. Ich hätte diesbezüglich trotzdem noch einige Fragen: 1.) Müsste ich direkt nach den Weihnachtsferien im 2. Semester von der 11. Klasse wieder anfangen (will nämlich nur die 12. Klasse wiederholen)? 2.) Werde ich automatisch darauf angesprochen oder muss ich einen Antrag stellen?
2 Antworten
Die Oberstufenregelungen sind in jedem Bundesland anders - also sag, wo du herkommst, dann kann man dir kompetent helfen.
Ich denke schon, dass ich die 5 Unterkurse einbringen muss. Habe 2 in Mathe bekommen (die müssen sowieso mit), ein in Philo (P5) und jeweils in Geschichte und Politik (2-stündig in der 11. und jetzt in der 12.). Ich hoffe nur noch, dass mein Geschichtslehrer so gnädig ist und mir noch 5 Punkte gibt, aber naja, denke wohl nicht.
Es kommt darauf an, ob du die Kurse einbringen musst oder nicht. Wenn du sie nicht einbringen musst, macht ein Unterkurs nichts. Und es gibt ja auch Prüfungskurse als GK (P4/P5). Da gelten nochmal besondere Einschränkungen.
Habe insgesamt 5 Unterkurse in den Grundkursen, aber man darf ja nur 4 haben. Danke für deine Antwort!
ja, du hast Recht, aber für Prüfungskurse gibt es noch besondere Regelungen. Also: ab zum Koordinator!
Es kommt darauf an, in welchen Fächern deine Unterkurse sind - also z. B. ob es Prüfungsfächer sind oder nicht. Ich würde an deiner Stelle zum Oberstufenkoordinator gehen. Der/die kann dir kompetente Auskunft geben, die dir weiterhilft.
Natürlich wirst Du im Bedarfsfall angesprochen - nämlich dann wenn Du wegen zu geringer Punktzahl keine Zulassung zu den Prüfungen bekommst.
Was für besondere Regelungen meinst du denn? In den 3 Leistungskursen (P1-P3) habe ich bis jetzt keine Unterkurse, aber in den Grundkursen halt 5 und deswegen bleibe ich doch sitzen bzw. muss wiederholen, oder nicht?