2. Lehrjahr mit schulischen Teil der FH?
Hey,
ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen (also ohne das praktische Jahr) und würde jetzt gerne eine Ausbildung als Elektriker (Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik) in Baden-Württemberg machen.
Weiß jemand, ob ich mit dem schulischen Teil der FHR eventuell direkt ins zweite Ausbildungsjahr einsteigen kann? Oder braucht man dafür zwingend die vollständige Fachhochschulreife (also mit Praxisanteil)?
Danke für alle hilfreichen Antworten.
Du willst ein Jahr der Ausbildung überspringen?
Ja, das erste Lehrjahr
Wo hast du den schulischen Teil gemacht BG oder allgemeinbildendendes Gymnasium?
Wirtschaftliches Gymnasium BG
2 Antworten
Das kannst du bei der Handwerkskammer oder der IHK erfahren. Wenn nicht dort, dann beim dem für eure Region zuständigen Regierungspräsidium.
Ob man ins 2. Lehrjahr einsteigen kann ist fast immer eine Einzelfall-Entscheidung.
Die Betriebe und zuständigen Kammer stimmen dem nur zu, wenn der Azubi die Grundlagen des Berufes nachweisen kann. Die meisten FOS-Abgänger und Abiturienten verkürzen eher die Ausbildung am Ende.
Wenn du die Ausbildung im August beginnen willst, reicht das jetzt nicht mehr. Wenn du das Praktikum nachleistesn willst brauchst du ca. 6 Monate mit 8 Std./pro Arbeitstag. Man könnte also im Februar mit der Ausbildung anfangen, hätte dann aber auch den kompletten FOS-Abschluss.
Die Verkürzung der Ausbildungszeit mit FOS-Abschlus beträgt meistens ein halbes Jahr. Bei Abiturienten mit guten Leistungen in der Berufsschule ein halbes oder ein ganzes Jahr. Für das Nachholen des noch fehlendes Berufsschul-Unterrichtsstoffs müsstesst du selbst sorgen.
Viel Erfolg.
Ähm nein, das geht natürlich nicht. Im ersten Jahr lernst du ja alle Grundlagen, die dir dann komplett fehlen würden