Wie wird das gelöst? (Siamesische Zwillinge)

7 Antworten

Ganz ehrlich da kann man wohl ne Ausnahme machen!


Ploedder  26.04.2025, 18:47

Behörden und Ausnahme???

Also deutsche Beamte kennen das Wort nicht

Das ist in Anlage 8 PassV geregelt:

... Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen

https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_8.html

Das genaue Passfoto ist für die Identifikation letztlich auch releativ egal. Da besteht ohnehin in keinster Weise eine Verwechslungsgefahr.

Und es sind ja sowieso 2 Gesichter drauf, egal wie man es dreht oder wendet.

Woher ich das weiß:Recherche

Man kann doch die Kamera so halten, dass das Gesicht gerade im Bild ist. Ob der Hals dann schräg ist, sollte egal sein.

Also man kann das Foto ja auch entsprechend bearbeiten, bzw. drehen. Ich frage mich eher, wer entscheiden darf welche Frisur getragen wird.

Bei solchen siamesischen Zwillingen ist das vermutlich das kleinste Problem.

Ein viel größeres Problem wäre etwa, dass die Passbilder mutmaßlich nicht biometrisch sein werden.

Vermutlich würde man hier eine Ausnahme machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)