Was haltet ihr von solch einen Gesetzesentwurf?

9 Antworten

Was haltet ihr von solch einen Gesetzesentwurf?

Finde ich nicht überzeugend...

Primär mal aus dem Grund, dass mit dem Entwurf etwas anderes gemeint ist, als er in der Formulierung aussagt.

Selbstbestimmtes Sterben wird durch den Staat für alle Menschen in diesem Lande gewährt.

Selbstbestimmtes Sterben im Sinne eines Suizids ist schon heute legal, ohne Fristen, ohne Zeugen. In diesem Sinne wäre der Entwurf schon obsolet. Lediglich die aktive Sterbehilfe ist es (mangels Regelung) noch nicht. Da müsste man also das Kind beim Namen nennen.

Und hinsichtlich der aktiven Sterbehilfe halte ich den Entwurf für viel zu vage und unkonkret, gerade in Hinblick auf die Einwilligungsfähigkeit und die tatsächliche praktische Umsetzung.

LG


DrBell27 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 11:08

Ja stimmt, bei der aktiven Sterbehilfe bräuchte es genauere Regelungen und Rahmenbedingungen, an denen sich Ärzte endlich orientieren können. Daher der "Entwurf".

SaniOnTheRoad  11.01.2025, 11:10
@DrBell27
bei der aktiven Sterbehilfe bräuchte es genauere Regelungen und Rahmenbedingungen, an denen sich Ärzte endlich orientieren können.

Genau dafür finde ich diesen Entwurf jedoch einfach nicht zielführend - einfach, weil er die großen Punkte, die hier problematisch sind, einfach nicht beantwortet.

SaniOnTheRoad  11.01.2025, 11:26
@DrBell27

Wie schon an anderer Stelle angesprochen - allen voran - die Einwilligungsfähigkeit. Hier müssten handfeste Regelungen bestehen - allein der (anhaltende) Sterbewunsch begründet diese eben nicht.

Das würde zu dem Paradoxon führen, dass Betroffene ggf. nicht selbstständig über Behandlungen mit weitaus geringerer Tragweite entscheiden dürften, dafür aber über die Beendigung des Lebens (als Folge mit maximaler Tragweite).

Selbiges Problem besteht bei denjenigen, die ihren Willen gar nicht mehr äußern können. Unklar bleibt bei deinem Vorschlag auch das Vorgehen bei vorausverfügten Regelungen im Rahmen einer Patientenverfügung (sprich: Sterbewunsch wirklich noch aktuell, anhaltend und von der Verfügung umfasst?).

Völlig offen bleibt zudem die praktische Umsetzung: am Ende muss es jemanden geben, der die aktive Sterbehilfe (oder den assistierten Suizid) auch tatsächlich umsetzt; auch, wenn es "nur" die Verordnung eines entsprechenden Medikaments ist. Unklar bleibt hier auch wieder das Vorgehen, wenn der Betroffene nicht in der Lage wäre, das Medikament selbstständig einzunehmen.

Das Recht auf Selbstbestimmung schließt nun einmal keine Fremdbestimmung mit ein.

Und zumindest in dieser Form - quasi ein "Recht auf aktive Sterbehilfe für alle" - sehe ich auch schlichtweg keinen ausreichenden gesellschaftlichen Rückhalt.

die 3 fache schriftliche Bestätigung ist unfug.

2 unabhängige Ärzte / Psychiater ist sinnvoll

Wartezeit wiederum nicht


DrBell27 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 10:50

Die 3-fach schriftliche soll dazu dienen, dass der Sterbewillige am Anfang des Zeitraums, während des Zeitraums nach etwa 3 Monaten und am Ende nochmal dies bestätigen muss und ein Arzt die "Freiwilligkeit" und unbedingten Sterbewille bestätigt. Sodass man sicher dokumentieren kann, dass der Wunsch dauerhaft ist und nicht nur akut.

suumcuique5786  11.01.2025, 10:57
@DrBell27

Gespräche mit dem Patienten sowie durchsicht der Krankengeschichte z.B. Unterlagen vom Onkologen

Selbstbestimmtes Sterben wird durch den Staat für alle Menschen in diesem Lande gewährt.

Sterbehilfe durch den Staat ist ein Verstoß gegen Art. 2 Abs.2 GG


DrBell27 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 11:03

Genau das kann man doch ändern, was hier ja zur Diskussion steht.

Schnoofy  11.01.2025, 11:05
@DrBell27

Zur Diskussion steht dein "Entwurf" und der ist unter dieser Voraussetzung für die Tonne.

Ausnahme von der Frist können gelten, wenn eine Person unheilbar krank ist und in der Praxis diese nicht eingehalten werden kann.

Den Part finde ich problematisch. Wer sollte denn die Entscheidung treffen, wenn der Patient sich selbst nicht mehr rechtssicher äußern kann?

Ist ein schwieriges Thema.


DrBell27 
Beitragsersteller
 11.01.2025, 10:52

Unheilbar Krank wäre soetwas wie Krebs, bei der man bereits relativ sicher weiß, dass der Tod bevorsteht und schlimme Schmerzen zu erwarten sind. In diesem Fall kann man natürlich die Frist nicht unbedingt einhalten. 6 Monate soll eben nur für alle "Anderen" gelten, die keine tödliche Krankheit haben.

Würde ich gut finden. Im Detail könnten die Erfahrungen aus Belgien und den Niederlanden berücksichtigt werden, wo es solche Gesetze bereits gibt.